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PandemieBundesarbeitsgericht: Arbeitgeber kann Corona-Tests anordnen

Im Streit um Corona-Testpflichten in privaten und öffentlichen Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? 10.06.2022 - 16:13 Uhr Artikel anhören

Anordnungen zur PCR-Testpflicht durch Arbeitgeber in bestimmten Fällen laut Bundesarbeitsgericht möglich.

Foto: imago images/Lobeca

Erfurt. Deutschlands höchste Arbeitsrichter entschieden am Mittwoch in Erfurt im Fall einer Orchestermusikerin aus München, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können. Die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen.

Arbeitgeber dürfen in Zeiten von Corona die Durchführung von PCR-Tests anordnen, so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Droht eine neue Corona-Welle, könnte das viele Arbeitnehmer betreffen.

Bundesarbeitsgericht: Testpflicht auf Coronavirus rechtmäßig

Eine Flötistin hatte geklagt, weil ihrer Meinung nach die Tests, die das Hygienekonzept der Bayerischen Staatsoper vorsah, unzulässig waren. Die Klage hatte damit wie in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Die inzwischen gekündigte Flötistin hatte sich geweigert, wie vorgeschrieben zum Beginn der Spielzeit der Staatsoper 2020/21 und im Abstand von einer bis drei Wochen kostenfrei angebotene PCR-Tests vornehmen zu lassen. Sie wurde deshalb von Proben und Aufführungen ausgeschlossen und bekam einige Monate kein Gehalt.

Klage gegen Tests auf Coronavirus zurückgewiesen

Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht und könnten im Interesse des Arbeitsschutzes Weisungen erteilen, um Leben und Gesundheit zu schützen, erklärte das Bundesarbeitsgericht. Die Revision der Klägerin wurde zurückgewiesen: Der mit der Durchführung der Tests verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sei minimal und daher auch verhältnismäßig. Auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde nicht verletzt, zumal ein positives Testergebnis aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Meldepflichten ohnehin im Betrieb bekannt werde. Die Anweisung der Staatsoper und damit des Freistaats Bayern von PCR-Tests sei rechtmäßig gewesen, so das Bundesarbeitsgericht.

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Testpflicht bei Anstieg der Corona-Infektionen möglich

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Das Urteil kann Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer haben, wenn die Corona-Infektionen erneut drastisch steigen sollten. Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott weist allerdings darauf hin, dass die Entscheidung zu einer Zeit besonders hoher Inzidenzen ergangen sei: „Auf das heutige Infektionsgeschehen lässt sich das Urteil daher nur eingeschränkt übertragen. Ein Arbeitgeber, der derzeit eine Testpflicht anordnet, wird dafür sehr gute Gründe benötigen. Dies wird nur bei besonderen betrieblichen Umständen, etwa bei Beschäftigten in Krankenhäusern oder Pflegeheimen möglich sein", so Fuhlrott.

Dieser Artikel erschien zuerst am 02.06.2022 um 15:58 Uhr.

ots, dpa
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