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SteuervergünstigungenPendlerpauschale, Dienstwagenprivileg: Diese Subventionen kosten den Staat viele Milliarden

Die Regierung will „im Haushalt überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen abbauen“. Welche das sein könnten, zeigt eine Auswahl.Silke Kersting, Dietmar Neuerer 29.08.2022 - 16:24 Uhr Artikel anhören

Großer Motor, teures Design – so ist das derzeitige Bild von subventionierten Firmenfahrzeugen.

Foto: Getty Images

Berlin. Für den Bundesrechnungshof ist die Sache klar: Die öffentlichen Haushalte seien durch die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bereits erheblich unter Druck geraten, heißt es in einem aktuellen Bericht. Damit habe sich der finanzielle Spielraum, um unvorhergesehene Ereignisse abzufedern, „spürbar reduziert“.

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP braucht also neue Geldquellen, um vereinbarte Projekte finanziell abzusichern. Einen Anhaltspunkt liefert der Koalitionsvertrag. Darin steht: „Wir wollen zusätzliche Haushaltsspielräume dadurch gewinnen, dass wir im Haushalt überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abbauen.“

Das Umweltbundesamt (UBA) rechnet vor, dass rund 65 Milliarden Euro frei würden, wenn bestimmte Steuervergünstigungen wegfielen. Welche Subventionen gestrichen werden könnten – das Handelsblatt zeigt eine Auswahl.

Dienstwagenprivileg: Pauschale Besteuerung privat genutzter Fahrzeuge

Dienstwagen sind Firmenwagen, die den Beschäftigten auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die private Nutzung ist monatlich im Rahmen der Einkommensteuer ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs bei Erstzulassung als geldwerter Vorteil zu versteuern. „Diese Regelung stellt eine Subvention dar, weil der tatsächliche geldwerte Vorteil vielfach höher ist“, erklärt das Umweltbundesamt (UBA).

Die Behörde schätzt, dass die Dienstwagennutzerinnen und -nutzer derzeit nur 40 bis 50 Prozent des tatsächlichen geldwerten Vorteils bezahlen. Laut Berechnungen des Bundesamts beträgt das jährliche Subventionsvolumen mindestens 3,1 Milliarden Euro, weniger konservative Schätzungen kämen auf mehr als fünf Milliarden Euro.

Für die Grünen ist das steuerliche Dienstwagenprivileg aus der Zeit gefallen. Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, das Umweltbundesamt und die Deutsche Steuergewerkschaft sehen Reformbedarf.

„Die pauschale Besteuerung zur Privatnutzung eines Dienstwagens gehört auf den Prüfstand“, sagte Gewerkschaftschef Florian Köbler dem Handelsblatt. „Die Regelungen sind in den vergangenen Jahren immer komplizierter geworden, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung der privaten Nutzung eines E-Autos.“ Zudem seien diese in der Praxis „schwer administrierbar und begünstigen die Besserverdiener“.

Keine Steuer auf Kerosin

Während Autofahrer für Benzin pro Liter 65 Cent und für Diesel pro Liter 47 Cent Energiesteuer zahlen müssen (durch den Tankrabatt aktuell etwas weniger), fallen solche Kosten für Fluggesellschaften nicht an. Kerosin und Flugbenzin sind steuerfrei.

Das Umweltbundesamt rechnet für das Jahr 2018 vor: Die Befreiung des Luftverkehrs von der Energiesteuer bei einem Inlandsabsatz von 10,2 Millionen Tonnen Kerosin und einem Referenzsteuersatz in Höhe von 65 Cent pro Liter für die zivile Luftfahrt verursachte einen Steuerausfall von rund 8,3 Milliarden Euro.

Mehrwertsteuer auf Fleisch, Milch und andere tierische Produkte

Die Wirtschaftsweise Grimm rät, die Mehrwertsteuer für Fleisch von sieben auf den regulären Satz von 19 Prozent anzuheben. Das Umweltbundesamt plädiert generell dafür, die ermäßigte Mehrwertsteuer für tierische Produkte zu beenden, also auch für Milchprodukte, Fisch und Eier (Volumen: rund fünf Milliarden Euro).

Denn die Erzeugung dieser Produkte sei „sehr umwelt- und klimaschädlich“, etwa weil die Tierhaltung in Deutschland für mehr als 60 Prozent der in der Landwirtschaft emittierten Treibhausgase verantwortlich sei. Hinzu kämen negative Umwelt- und Klimawirkungen im Ausland, da ein „erheblicher“ Teil der Futtermittel importiert werde.

Der Steuergewerkschafter Köbler hält nichts davon, die Mehrwertsteuer künftig stärker an ökologischen Kriterien auszurichten. „Die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf Fleisch ist europarechtlich höchst bedenklich“, sagte er. Er rät: „Der Staat müsste viel früher ansetzen und die Subventionen in der Landwirtschaft auf den ökologischen Prüfstand stellen.“

Ist die Pendlerpauschale eine Subvention?

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer die Kosten der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Konkret heißt das: Es gibt zunächst 30 Cent je Kilometer, dann jeweils 38 Cent vom 21. Kilometer an. Unabhängig vom Verkehrsmittel sind damit bis zu 4500 Euro im Jahr absetzbar. Wer ein Auto nutzt, kann höhere Kosten geltend machen.

Umstritten ist, ob die Pendlerpauschale als Subvention einzustufen ist. Der Grünen-Chefhaushälter Sven-Christian Kindler sieht sie als solche und spricht von einer „umweltschädlichen Subvention“. Die Forscher des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) bescheinigten der Pauschale schon vor Jahren eine „zweifelhafte Wirkung“, weil diese Steuervergünstigung Anreize für weite tägliche Arbeitswege setze, die weder den Pendlern noch der Umwelt guttun.

Das Umweltbundesamt sieht mit der Entfernungspauschale, wie sie im Einkommensteuergesetz genannt wird, „beträchtliche negative Umweltwirkungen“ verbunden. Und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Pauschale vor allem den Pkw-Verkehr begünstigt. So hätten im Jahr 2016 rund 68 Prozent der Berufspendler den Pkw als Verkehrsmittel genutzt.

„Sie unterstützt das Wachstum des Verkehrsaufkommens sowie den Trend zu langen Arbeitswegen“, heißt es in einer UBA-Studie von 2021. Letzteres wiederum begünstige die „Zersiedlung der Landschaft“ mit entsprechenden klimaschädlichen Wirkungen. Die Steuerausfälle als Folge der Entfernungspauschale betragen laut Schätzung des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2018 etwa sechs Milliarden Euro.

Die Summe dürfte heute noch höher liegen. Die Koalition hatte im Frühjahr als Teil eines Entlastungspakets eine höhere Pauschale beschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar können 38 Cent pro Kilometer angerechnet werden, drei Cent mehr als bisher. Das gilt bis 2026.

Eine höhere Pendlerpauschale ist vor allem bei den Grünen umstritten. Verbrauchschützer sehen das Instrument auch kritisch, weil nach ihrer Ansicht insbesondere Haushalte mit hohem Einkommen überproportional profitieren. „Die Pendlerpauschale neu denken“, empfiehlt daher die Wirtschaftsweise Grimm.

Die Steuergewerkschaft indes sieht keinen Handlungsbedarf. „Die Pendlerpauschale ist bei den derzeitigen Preisen sicherlich keine große Subvention – im Gegenteil, 30 Cent pro Entfernungskilometer stehen in keinem Verhältnis zu den aktuellen Kosten für Diesel und Benzin“, sagte Gewerkschaftschef Köbler.

Hälfte der umweltschädlichen Subventionen betrifft Verkehrsbereich

Dessen ungeachtet sieht das Umweltbundesamt generell großes Einsparpotenzial bei Subventionen. Die im Jahr 2021 veröffentlichte Studie der Behörde zeigt, dass 2018 nahezu die Hälfte der identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich entfiel. 39 Prozent unterstützten die Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent das Bau- und Wohnungswesen.

Insgesamt geht das Bundesamt für 2018 von umweltschädlichen Subventionen in Höhe von mindestens 65,4 Milliarden Euro aus. Seitdem ist das Volumen eher noch gestiegen. Seit der letzten Schätzung 2012, so das Umweltbundesamt, habe es nur geringe Fortschritte beim Abbau dieser Subventionen gegeben. Inzwischen seien zwar einige Hilfen ausgelaufen, etwa für die Steinkohleförderung. Es wurden jedoch neue eingeführt.

Im Verkehr seien die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro gestiegen. Das stehe im Widerspruch zur Aufstockung der Förderprogramme für den Klima- und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. „Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch.“

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Erstpublikation: 25.08.2022, 11:51 Uhr.

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