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Geben Sie einfach Ihr Monatsgehalt und die geleisteten Arbeitsstunden in den Stundenlohnrechner vom Handelsblatt ein und er errechnet Ihnen zuverlässig den pro Stunde verdienten Lohn. mehr...
Möchten Sie verschiedene Arbeitsangebote gegenüberstellen oder Ihr Gehalt mit dem des Kollegen vergleichen? In diesen Fällen ist es sinnvoll, Ihren Stundenlohn zu berechnen. Warum? Bei der Berechnung des Stundenlohns werden Überstunden sowie Sonderzahlungen einbezogen. Dadurch ist die Angabe des Stundenlohns transparenter und verlässlicher als die Gehaltsangabe auf Monats- oder Jahresbasis. Geben Sie zur Berechnung Ihres Stundenlohns zunächst ihr durchschnittliches Monatsgehalt im Jahr 2025 sowie die Höhe jährlicher Sonderkosten an. Geben Sie anschließend Ihre wöchentlichen bzw. monatlichen Arbeitsstunden an, inklusive Ihrer Überstunden.
Der Stundenlohn ist nur eine von verschiedenen Einheiten, um die Höhe der regelmäßigen Vergütung anzugeben. Neben der Lohnangabe in Stunden, ist es üblich, das Gehalt in Monatslohn oder Jahreslohn anzugeben. Der Unterschied zwischen Stundenlohn auf der einen Seite und Monats- sowie Jahreslohn auf der anderen Seite besteht in der Einberechnung der Überstunden.
Wird das Gehalt ohnehin nur auf Stundenbasis abgerechnet, treten in der Regel weitere Abweichungen auf. Beispielsweise schwankt das Gehalt abhängig von der Anzahl der monatlichen Werktage. Dies ist bei einem fixen Monatslohn nicht der Fall.
Neben Schülern und Studenten, die Nebentätigkeiten ausüben, werden auch Arbeitnehmer in handwerklichen sowie gewerblichen Berufen häufig auf Stundenbasis vergütet. Auch Minijobber, die bis zu 556 Euro monatlich ohne Abgaben von Steuern verdienen können, werden häufig auf der Grundlage des Stundenlohns bezahlt.
Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn in Deutschland beträgt 24,86 Euro (Stand 2024). Dabei variiert der Stundenlohn nach dem jeweils betrachteten Bundesland. Arbeitnehmer in Hamburg verdienen durchschnittlich mehr als Angestellte im Bundesland Thüringen. Weitere Unterschiede im Stundenlohn hängen sowohl vom Berufsfeld als auch vom Alter, dem Geschlecht sowie vom Ausbildungsstand ab.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland seit dem Jahr 2015. In ausnahmslos allen Branchen gilt dieser jedoch erst seit 2018. Sind brancheninterne Mindestlöhne höher als der gesetzliche Mindestlohn, gelten weiterhin die branchenspezifischen Mindestsätze. Der gesetzliche Mindestlohn stieg 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Anspruch auf den Mindestlohn hat zunächst jeder volljährige Arbeitgeber. Ausgenommen sind Schüler oder Studenten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren oder deren Praktikumsdauer auf bis zu drei Monaten begrenzt ist. Weiterhin haben auch Auszubildende, Volontäre sowie ehrenamtliche Mitarbeiter keinen Anspruch auf einen Mindestlohn.
Zur Berechnung Ihres Nettogehalts anhand des Bruttogehalts empfehlen wir Ihnen ebenfalls unseren Brutto-Netto-Rechner.