Apple & Google: EuGH bestätigt Milliardenstrafen
Brüssel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei Milliardenstrafen der EU-Kommission gegen die US-Technologiekonzerne Apple und Google bestätigt. Die Richter in Luxemburg ordneten am Dienstag an, dass Apple Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro an Irland nachzahlen muss. Der zugrunde liegende Steuerdeal mit der irischen Regierung stellt aus ihrer Sicht eine unerlaubte Staatsbeihilfe dar.
Im Fall von Google sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Konzern seine Marktmacht missbraucht hat, indem er seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen bevorzugt anzeigte. Die Richter bestätigten die von der EU-Kommission im Jahr 2017 verhängte Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Die Urteile sind ein Triumph für die scheidende EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die dänische Liberale hatte das Wettbewerbsrecht in den vergangenen zehn Jahren immer wieder dazu benutzt, die wachsende Marktmacht und die dubiosen Steuerpraktiken der US-Tech-Konzerne infrage zu stellen.
Urteile gegen Apple und Google: Vestager zu Tränen gerührt
Bei einer Pressekonferenz zeigte Vestager sich hochzufrieden. Das Urteil gegen Apple habe sie zu Tränen gerührt, sagte sie. „Es ist wichtig, den europäischen Steuerzahlern zu zeigen, dass wir Steuergerechtigkeit durchsetzen können.“
Apple hatte an seinem Europasitz Irland von 1991 bis 2007 gemessen an den hohen in Europa erwirtschafteten Gewinnen nur wenig Steuern gezahlt. Die Kommission warf der irischen Regierung vor, das eigene Steuerrecht falsch anzuwenden, und ordnete 2016 die Nachzahlung an.
Mit solchen Verfahren habe die EU es geschafft, die Einstellung der Mitgliedstaaten zur Steuervermeidung zu ändern, sagte Vestager. Irland habe seine Gesetze geändert, ebenso wie die Niederlande, Luxemburg und Zypern. Apple zeigte sich über das Urteil enttäuscht. Der Konzern habe seine Steuern für die in Europa erwirtschafteten Gewinne in den USA gezahlt, teilte die Firma mit.
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Das Urteil gegen Google könnte sich sogar als noch folgenreicher erweisen. Die Luxemburger Richter sahen es als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht als Suchmaschinenbetreiber missbraucht hat, um den eigenen Preisvergleichsdienst zu bevorzugen. Ähnlich geht der Konzern auch auf anderen Geschäftsfeldern vor.
„Dieses Urteil stellt die größte juristische Niederlage in der Unternehmensgeschichte von Google dar“, sagte der Rechtsanwalt Thomas Höppner von der Kanzlei Hausfeld. Das Urteil gebe Behörden auf der ganzen Welt „die Munition, die sie brauchen, um Google auch in den vielen anderen Bereichen härter an die Kandare zu nehmen“.
Der Fall „Google Shopping“ stelle einen Meilenstein dar, sagte Vestager. Vorher habe die Meinung vorgeherrscht, dass man die Digitalkonzerne in Ruhe lassen sollte, damit sie ihre Innovationen vorantreiben könnten. Das EU-Verfahren habe diese Position infrage gestellt. Das Urteil zeige, dass auch die großen Tech-Konzerne zur Rechenschaft gezogen würden. „Niemand steht über dem Gesetz“, so Vestager.
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Andere Firmen begrüßten das Urteil gegen Google. Es sei ein „historischer Tag für den Wettbewerb“, sagte der Gründer der Berliner Preisvergleichsplattform Idealo, Albrecht von Sonntag. Auch aus dem Europaparlament gab es Beifall. Der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU), sprach von einem „großen Erfolg für die Kommission“. Der SPD-Europaabgeordnete René Repasi sagte, große Tech-Konzerne müssten sich an die europäischen Regeln halten, wenn sie hier Geschäfte machen wollten.
Vestager äußerte die Hoffnung, dass die Tech-Konzerne aus den Urteilen ihre Lektion lernen. „Vielleicht ist es besser, ein Unternehmen zu sein, das sich an die Regeln hält“, sagte sie. Allerdings zeigte sie sich skeptisch, schließlich seien noch mehrere Verfahren gegen Google, Amazon, Meta und Co. anhängig. „Sie sind die am meisten bewunderten Firmen der Welt“, sagte die Wettbewerbshüterin. „Und trotzdem sind sie meine treuesten Kunden.“
Erstpublikation: 10.09.2024, 10:04 Uhr