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Nach TV-DuellTelekom-Anwälte prüfen Höcke-Aussage

In einem TV-Duell rechtfertigt AfD-Rechtsaußen Björn Höcke die Verwendung einer verbotenen Parole – und behauptet, dass die Telekom sie auch schon benutzt habe. Die widerspricht jedoch. 12.04.2024 - 13:29 Uhr
Für die Behauptung, dass die Telekom mit verbotenen Slogans geworben habe, könnte AfD-Politiker Höcke juristischen Ärger bekommen. Foto: dpa

Bonn. Die Deutsche Telekom widerspricht einer Aussage des AfD-Politikers Björn Höcke zu einem angeblichen früheren Werbeslogan des Unternehmens und prüft rechtliche Schritte. Der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Thüringen hatte in einem TV-Duell gegen den CDU-Politiker Mario Voigt beim Sender Welt am Donnerstagabend behauptet, dass die Telekom vor einigen Jahren den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet habe. „Die Behauptung ist falsch. Wir geben das an unsere Anwälte“, sagte ein Sprecher des Unternehmens am Freitag. 

Bei dem Satz handelt es sich um eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Weil Höcke die Parole in einer Rede verwendet haben soll, muss er sich kommende Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten.

Die Telekom war im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben bereits gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel vorgegangen. Diese hatte in einem Interview ebenfalls gesagt, dass der Konzern den betreffenden Satz in der Vergangenheit als Werbeslogan verwendet habe. „Wir haben im Sommer Frau Weidel aufgefordert, das zu unterlassen. Sie hat zugesagt, die Behauptung künftig zu unterlassen“, teilte die Telekom mit.

Höcke, der Geschichtslehrer ist, hatte in dem TV-Duell seine Wortwahl gerechtfertigt und behauptet, er habe während der Rede nicht gewusst, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Es sei ein „Allerweltsspruch“, sagte er. 

dpa
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