EPA, Telemedizin und Co.: Das steht in Karl Lauterbachs Digital-Gesetz
Gesundheitsminister Karl Lauterbach ringt immer noch um die Krankenhausreform.
Foto: dpaBerlin. Anfang März hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seine Digitalstrategie vorgestellt. Im Referentenentwurf für das Digitalgesetz (DigiG), der Handelsblatt Inside in der Version vom 15.06.2023 vorliegt, werden die verschiedenen Punkte nun ausgeführt. Nachfolgend sind die wichtigsten Neuerungen des Referentenentwurfs zusammengefasst.
Am 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Krankenversicherte automatisch die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Wer sie nicht möchte, muss über ein sogenanntes Opt-out-Verfahren widersprechen. Ältere Papierdokumente können Versicherte selbst in ihrer E-Akte hochladen. Wer dies nicht möchte, hat die Möglichkeit, innerhalb von 24 Monaten zwei Mal bis zu zehn Dokumente von seiner Krankenkasse in die ePA einpflegen zu lassen. So sieht es der Entwurf vor.
Der digital gestützte Medikationsprozess soll als erstes in die E-Akte wandern. Dadurch soll es Ärzten möglich werden, auch die Verordnungen anderer Ärzte einzusehen. Danach sollen die Elektronische Patientenkurzakte und die Labordatenbefunde in der E-Akte gespeichert werden. Ziel ist eine weitgehend automatisierte Befüllung der ePA mit strukturierten Daten.