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GDLGericht lehnt Antrag der Bahn ab – Lokführerstreik geht weiter

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Antrag der Deutschen Bahn gegen den Streik abgelehnt. Nun will der Konzern bei der nächsten Instanz gegen die Entscheidung in Berufung gehen. 12.03.2024 - 02:09 Uhr aktualisiert
Frankfurt Hauptbahnhof: Ab Dienstagmorgen soll der Personenverkehr für 24 Stunden bestreikt werden.   Foto: AP Photo/Michael Probst

Berlin. Bei der Deutschen Bahn hat ein 24-stündiger Lokführerstreik im Personenverkehr begonnen. Das sagte eine Unternehmenssprecherin in der Nacht zu Dienstag. Die Deutsche Bahn scheiterte vorerst mit dem Versuch, den Ausstand noch mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze.

Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich. Das strebt die Bahn eigenen Angaben zufolge an. Demnach soll dort am Dienstag verhandelt werden. „Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move, am Montagabend.

Die GDL begann mit ihrem Streik im Güterverkehr am Montag um 18.00 Uhr. Im Personenverkehr ist er am Dienstag um 2.00 Uhr losgegangen. Erneut soll es für 24 Stunden zu weitreichenden Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr kommen.

Am Sonntagabend hatte die Gewerkschaft zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Es ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt mit der Bahn. Knackpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen.

Kurzfristiger Streikaufruf ärgert Bahn

Die GDL hatte den Streik deutlich kurzfristiger angekündigt als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen „Wellenstreiks“ will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Bahn erhöhen. Die Bahn hatte die „viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden“ zu dem Streik scharf kritisiert. Diese sei für die Fahrgäste eine „blanke Zumutung“.

Die Bahn versuchte im laufenden Konflikt schon einmal, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg.

Bahnvertreter Florian Weh betonte vor dem Arbeitsgericht, der Konzern könne sich eine Wiedereinstiegsvereinbarung in Verhandlungen vorstellen – auf Basis des jüngsten Kompromissvorschlags der Moderatoren Thomas de Maizière und Daniel Günther oder den Einstieg in eine formale Schlichtung. Die GDL forderte aber ein weiteres Entgegenkommen und zeigt sich nicht dazu bereit, den Streik abzubrechen.

>> Lesen Sie auch den Kommentar: GDL-Chef Claus Weselsky fehlt jeder Anstand

Nach erneut gescheiterten Verhandlungen hatte die Bahn die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns lief am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden ab, da kündigte die GDL den Streik an.

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Die Gewerkschaft kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit bei der Bahn. Knackpunkt des Konflikts ist weiterhin die Forderung, dass Schichtarbeiter künftig für das gleiche Geld nur 35 Stunden statt wie bisher 38 Stunden arbeiten müssen. In einer Moderation hatte die Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert. Dieser sah vor, die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden zu senken. Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern.

Notfahrplan für Dienstag ist vorbereitet

Die Bahn hat erneut einen Notfahrplan für den Fernverkehr vorbereitet. Dieses Grundangebot sei seit Montagmorgen über die Online-Plattformen des Konzerns abrufbar, teilte das Unternehmen mit. „Das Grundangebot für den Regional- und S-Bahn-Verkehr wird schrittweise ergänzt“, hieß es.

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In welchem Umfang die Fernzüge fahren, wurde zunächst nicht bekannt. Bei den vorigen GDL-Streiks bot die Bahn rund 20 Prozent des sonst üblichen Fernverkehrs an. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen unterschiedlich.

dpa, rtr, cs
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