1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Dienstleister
  4. Wirecard: Kein Schadensersatz von EY? Herber Rückschlag für Kläger

WirecardKein Schadensersatz von EY? Herber Rückschlag für Kläger

Tausende Aktionäre wollen die Prüfer für Testate mutmaßlich falscher Bilanzen haftbar machen. Doch im Musterprozess kann EY nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Anwälte sind erbost.Bert Fröndhoff 28.02.2025 - 15:18 Uhr aktualisiert Artikel anhören
EY-Niederlassung in München: Wirecard-Aktionäre verlangen von dem früheren Wirtschaftsprüfer des Skandalkonzerns Schadensersatz. Foto: imago images/Ralph Peters

Düsseldorf. Im Prozess um milliardenschwere Schadensersatzforderungen haben Tausende frühere Wirecard-Aktionäre einen herben Rückschlag erlitten. Ihre Ansprüche richten sich vor allem gegen die Prüfungsgesellschaft EY, die jahrelang die mutmaßlich falschen Bilanzen von Wirecard abgesegnet hatte.

Doch EY kann in dem Musterverfahren gar nicht belangt werden. Das entschied das Bayerische Oberste Landesgericht am Freitag.

Dort läuft seit November 2024 ein sogenanntes Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) in dem Fall. Es soll beispielhaft die Kernfragen in der Auseinandersetzung anhand einer Musterklage klären, die stellvertretend für 8500 weitere Klagen steht. Weitere 19.000 Kläger haben ihre Forderungen direkt beim Bayerischen Obersten Landesgericht angemeldet.

Wirecard-Prozess: Nur bei EY besteht Aussicht auf substanzielle Zahlungen

Nun hat sich das Gericht in einer grundlegenden Frage festgelegt: Die Testate, die EY dem Zahlungsdienstleister Wirecard erteilt habe, seien keine Kapitalmarktinformationen im Sinne des KapMuG in der alten Fassung, auf das sich dieser Prozess stützt.

Damit wird den Forderungen der Anleger gegen EY praktisch die Grundlage entzogen. Sie argumentieren, dass sie sich bei den Investments in die Wirecard-Aktie auf die Bilanztestate verlassen hätten.

Crime

Die spektakulärsten Wirtschaftsfälle des Jahres 2024 – und wie sie weitergingen

29.12.2024
Abspielen 56:09

In dem Musterverfahren geht es nicht allein um Ansprüche gegen EY. Doch ist die Gesellschaft die einzige Beklagte, bei der noch Aussicht auf Schadensersatzzahlungen besteht.

Übrig bleiben nun der frühere Wirecard-Chef Markus Braun, der frühere Chefbuchhalter Stephan von Erffa, der langjährige Finanzvorstand Burkhard Ley sowie die von Insolvenzverwaltern vertretenen Firmenreste. Bei diesen Beklagten wäre nach früheren Angaben von Anwälten aber kaum Geld zu holen.

Ansprüche im Musterprozess belaufen sich auf knapp 750 Millionen Euro

Das Gericht betonte, seine Entscheidung schließe mögliche Klägeransprüche in anderen Verfahren nicht aus. Es gehe ausschließlich um die KapMuG-Klagen. Gegen die Entscheidung könnten zudem Rechtsmittel eingelegt werden.

Genau das haben die erbosten Klägerkanzleien nun vor. Anwalt Peter Mattil kündigte an, die Zwischenentscheidung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten: „Wir werden jetzt Rechtsbeschwerde einlegen.“ Mattil vertritt den Musterkläger Kurt Ebert, der gut eine halbe Million Euro durch den Bilanzskandal verlor.

Wirtschaftsprüfer

EY gewinnt erstes Dax-Prüfmandat seit dem Wirecard-Skandal

Allein die Ansprüche der 8500 Kläger im Musterprozess belaufen sich auf knapp 750 Millionen Euro. Die Gesamthöhe aller Klagen beträgt mehrere Milliarden Euro.

Die Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Daniela Bergdolt, betonte, notfalls würden Aktionärsansprüche gegen EY in anderen Prozessen geltend gemacht. Die Kanzlei Tilp, die ebenfalls Wirecard-Kläger vertritt, unterstrich, die Entscheidung stehe im Widerspruch zu Beschlüssen mehrerer Oberlandesgerichte.

Tausende Aktionäre fordern Schadenersatz von EY wegen der Zertifizierung mutmaßlich falscher Wirecard-Bilanzen. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht sieht die Wirtschaftsprüfer nicht in der Verantwortung. Das will die Anklage nicht akzeptieren.

Die entscheidende Rolle nimmt nun der Bundesgerichtshof ein. Er muss über die Grundsatzfrage entscheiden, ob Bilanztestate Kapitalmarktinformationen im Sinne des KapMuG sind. Mit einer Entscheidung wird in Rechtskreisen erst in neun bis 18 Monaten gerechnet.

Einer der größten Finanzskandale der Geschichte

Ein EY-Sprecher sagte am Freitag, man bewerte die Schadensersatzklagen nach wie vor als unbegründet. Die Entscheidung vom Freitag nehme man zur Kenntnis.

Zuvor hatte EY betont, Wirecard stets nach bestem Wissen geprüft zu haben. Zudem zweifelte die Gesellschaft schon vor der aktuellen Entscheidung an, dass Testate von Wirtschaftsprüfern eine öffentliche Kapitalmarktinformation im Sinne des KapMuG sind. Solche Prüfberichte der Unternehmensbilanzen sind nicht öffentlich einsehbar; die Allgemeinheit erfährt lediglich, ob ein Testat erstellt wurde oder nicht.

Der damalige Dax-Konzern Wirecard brach im Juni 2020 zusammen, als aufflog, dass dem Zahlungsabwickler auf Treuhandkonten in Asien 1,9 Milliarden Euro fehlten. Es handelt sich um einen der größten Finanzskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Verwandte Themen
Wirecard
Bundesgerichtshof
Markus Braun
Dax
Steuern

EY hatte die mutmaßlich falschen Wirecard-Bilanzen abgesegnet. Zur Aufarbeitung der Pleite laufen immer noch etliche Gerichtsverfahren. Ex-Wirecard-Chef Braun sitzt wegen eines Betrugsprozesses in Untersuchungshaft und kam am Freitag nicht zu dem Gerichtstermin.

Mit Material von Reuters.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt