Interview: Klima-Urteil gegen Shell: „Das ist eine große Verunsicherung für viele Unternehmen“
Ein niederländisches Gericht hat den Ölkonzern zu einer Verschärfung seiner Klimaziele gezwungen.
Foto: BloombergHerr Wegener, welches Gewicht hat das Urteil des Bezirksgerichts in Den Haag für Shell?
Shell wird gegen das Urteil in erster Instanz in Berufung gehen und kann später auch noch in Revision gehen. Das Urteil kann also noch korrigiert werden. Aber Shell ist ein Konzern, der seinen Hauptsitz in den Niederlanden hat, und von daher ist das Urteil unmittelbar relevant.
Das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ist kein Gesetz. Wie begründen die niederländischen Richter also ihr Urteil?
Unternehmen in den Niederlanden sind verpflichtet, eine bestimmte Sorgfaltspflicht zu beachten und sich angemessen im Geschäftsleben zu verhalten. Diese zivilrechtliche Generalklausel wird jetzt klimapolitisch und menschenrechtlich aufgeladen. Die Richter argumentieren, das Geschäftsgebaren von Shell führe zu katastrophalen Klimafolgen und menschenrechtlich negativen Folgen für Teile der niederländischen Bevölkerung.
Was bedeutet das für fossile Konzerne in anderen Ländern?
Es gibt überall entsprechende Klagen. In Deutschland gibt es zum Beispiel das offene Verfahren des peruanischen Bauern, der RWE aufgrund der Umweltfolgen der Kohleverstromung in seiner Heimat verklagt hat. Das Oberlandesgericht Hamm hat erkennen lassen, dass es die Klage für begründbar hält, das Urteil steht noch aus. Hier sieht man, dass sich etwas verändert.
Kann in Zukunft jedes Unternehmen zur Einhaltung der Klimaziele verklagt werden?
Es scheint in Teilen der Gerichtsbarkeit eine große Bereitschaft zu geben, sich des Klimathemas anzunehmen. Dabei geht wie bei dem Urteil in den Niederlanden ein guter Teil an rechtsstaatlicher Verlässlichkeit verloren. Ein Unternehmen wird vor eine erhebliche neue Forderung gestellt, obwohl es rein rechtlich im legalen Rahmen arbeitet. Das ist eine große Verunsicherung nicht nur für Shell, sondern für viele weitere Unternehmen.
Der Rechtswissenschaftler ist Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Foto: Screenshot ZDFWarum sollte ein Unternehmen nicht so wirtschaften müssen, dass es mit staatlich gesetzten Klimazielen in Einklang ist?
Genau das ist der Punkt: Wir haben einen staatlichen und europäischen Ordnungsrahmen von 55 Prozent Treibhausgaseinsparungen bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050. Der Staat muss den Rahmen vorgeben und dafür sorgen, dass dieser im Gesamtsystem auch eingehalten wird. Innerhalb dieses Rahmens können die Unternehmen aber frei agieren.
Fängt man an, für jedes einzelne Unternehmen weitere individuelle Ziele festzusetzen, beseitigt das die Freiheiten im Markt. Die Gerichte sollten nicht einfach selbst Ziele festlegen, das halte ich auch mit Blick auf die Gewaltenteilung und die demokratische Legitimation für höchst problematisch.