Klima-Klage: Peruanischer Bauer erzielt Erfolg gegen RWE
Der Kleinbauer aus Peru macht RWE für den Klimawandel mitverantwortlich – und klagt auf Schadensersatz.
Foto: dpaDüsseldorf. Der Traum der Umwelt- und Klimaschützer lebt weiter: Ein Bergführer und Kleinbauer aus den Anden könnte dem großen Energiekonzern RWE, Europas größter Emittent des klimaschädlichen Kohlendioxids, Schadenersatz abringen.
Saúl Luciano Lliuya erreichte am Donnerstag einen wichtigen Etappensieg: Das Oberlandesgericht Hamm ließ seine Klage zu und eröffnet die Beweisaufnahme.
In der ersten Instanz war die Klage noch zurückgewiesen worden. Der Peruaner fordert, unterstützt durch Umweltschützer, von RWE eine Entschädigung, weil er sich als Opfer des Klimawandels sieht und die Kohlekraftwerke des Konzerns als Verursacher haftbar machen will. In der Beweisaufnahme steht er aber vor der eigentlichen Hürde: Er muss beweisen, dass RWE tatsächlich mitverantwortlich für seinen Schaden ist.
Es geht nicht um viel Geld – der Landwirt fordert nur 17.000 Euro. Für RWE droht aber ein enormer Imageschaden. Umweltschützer wollen den Fall zu einem Präzedenzfall machen, wie man einen CO2-Emittenten haftbar machen kann.
Saul Luciano Lliuya lebt in Huaraz in Peru, also weit weg von den Kohlekraftwerken des Energiekonzerns. In Huaraz fürchtet man sich wegen einer beschleunigten Gletscherschmelze vor gefährlichen Fluten. Und dafür macht der Kleinbauer den Klimawandel verantwortlich, an dem seiner Meinung nach RWE eine Mitschuld trägt. RWE stößt schließlich mit seinen Kohlekraftwerken so viel CO2 aus wie kein zweites Unternehmen in Europa. Zudem fördert RWE sogar im Rheinland im eigenen Tagebau Kohle & Mineralien, Großhandel|Anthrazitbergbau & Steinkohlebergbau|Fettkohle & Braunkohle|Kohlenbergbau|Braunkohle.
Nach der Klage des Landwirts soll sich RWE an den Schutzmaßnahmen beteiligen, die er aus Furcht vor dem Überlaufen des Gletschersees ergriffen hat. Lliuya hat sein Haus aufgestockt, weil es in einem besonders gefährdeten Gebiet der 120.000-Einwohner-Stadt liegt.
Vor zwei Wochen war der Jubel unter den Klimaschützer schon groß. Damals hatte der der Vorsitzende Richter Rolf Meyer nach einer knapp dreistündigen Verhandlung den zivilrechtlichen Anspruch schon grundsätzlich für möglich gehalten und das Klagebegehren für schlüssig erklärt. Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch witterte schon damals „Rechtsgeschichte“.
In der ersten Instanz, beim Landgericht Essen, war der Bauer aber an dieser ersten Hürde gescheitert. Eingereicht hatte er die Klage Ende 2015.
In der Beweisaufnahme muss Lliuya mit seinen Anwälten nun beweisen, dass speziell die Emissionen der Kohlekraftwerke von RWE für den Klimawandel in den Anden mitverantwortlich sind.
RWE hält die Klage für „nicht zulässig und unbegründet“. Nach dem deutschen Zivilrecht kann nach Auffassung des Unternehmens „ein einzelner Emittent von CO2 nicht für allgemein verursachte und globale Vorgänge wie den Klimawandel und mögliche individuelle Folgen haftbar gemacht werden“.