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Juwi-Gründer vor GerichtWenn sich die Staatsanwältin querstellt

Ein Angeklagter im Aufwind. Der Richter will das Verfahren gegen den Öko-Pionier Matthias Willenbacher einstellen. Die Staatsanwaltschaft fordert dafür aber ein Vermögen – und greift weiter an.Andreas Dörnfelder 22.03.2016 - 06:54 Uhr Artikel anhören

Meiningen.

Es war ein klares Signal, mit dem Wolfgang Feld-Gerdes am Montag Nachmittag aus seinem Richterzimmer kam: „Es ist klar geworden, dass es hier nicht um einen besonders schweren Fall einer Vorteilsgewährung geht“, sagte er zum Ende des zweiten Verhandlungstags und schlug vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Es seien Punkte klar geworden, die selbst bei einer Verurteilung des Angeklagten positiv zu werten seien.

Der Angeklagte heißt Matthias Willenbacher und ist Gründer und Ex-Vorstand von Deutschlands zweitgrößtem Windparkbauer Juwi. Er muss sich seit dem 7. März vor dem Landgericht Meiningen (Thüringen) verantworten, weil er einen Amtsträger im nahen Eisenach bevorteilt haben soll. So sieht es jedenfalls die Staatsanwaltschaft Erfurt, die Willenbacher angeklagt hat. Und daran hielten die Strafverfolger auch am Montag fest. „Wir haben nur einen Bruchteil der Beweisaufnahme gesehen“, sagte die verhandelnde Staatsanwältin und lehnte eine außergerichtliche Einigung ab.

Aufstieg und Fall der Juwi AG
1996 gründen die Bauernsöhne Fred Jung und Matthias Willenbacher in einer Studentenbude eine Firma für Windenergie-Projekte. Der Name ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben ihrer Nachnamen: Juwi.
Juwi plant, baut und verkauft bald neben Windparks auch Solaranlagen. Das Unternehmen profitiert von üppigen Förderungen für Solar- und Windkraft aus dem im Jahr 2000 verabschiedeten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). 2008 klettert der Umsatz von 153 auf 400 Millionen Euro. Juwi verfünffacht seinen Gewinn.
2011 erzielt die einstige Studentenbude erstmals einen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro. Juwi verdoppelt die Zahl der Mitarbeiter auf mehr als 1700. Jung und Willenbacher haben viele neue Sparten gegründet: Juwi macht inzwischen Geschäfte mit Biogasanlagen, Holzpellets und Pflanzenerde, konstruiert eigene Windtürme und Gestelle für Solaranlagen und entwickelt Solarparkplätze für Elektroautos.
2013 veröffentlicht Matthias Willenbacher sein Buch „Mein unmoralisches Angebot an die Kanzlerin“. Der Gründer verspricht, die Hälfte seiner Firma zu verschenken, wenn Angela Merkel bis 2020 die Energiewende schafft. Im selben Jahr verliert Juwi fast ein Drittel des Umsatzes und macht 53 Millionen Euro Verlust. Die Eigenkapitalquote sinkt auf fünf Prozent.
2014 steht die Juwi AG vor dem Aus. Das Unternehmen ist fast pleite, meldet weitere 112 Millionen Euro Verlust. Die Eigenkapitalquote sinkt auf 2,7 Prozent. Im Dezember rettet der Mannheimer Stadtwerkskonzern MVV Energie den Windparkbauer mit 100 Millionen Euro. Bald gibt es Differenzen zwischen Vorstand Willenbacher und den neuen Mehrheitseignern.
Matthias Willenbacher tritt zum 1. April 2015 aus dem Juwi-Vorstand aus und verlässt das Unternemen. Im Dezember kündigt auch Fred Jung seinen Austritt aus dem Vorstand an. Der Mannheimer Versorger MVV Energie hält nach einer weiteren Kapitalerhöhung inzwischen 63 Prozent der Juwi-Anteile. Der Konzern rechnet für die Tochter 2015 mit einer schwarzen Null.

Es war nicht das erste Mal, dass das Landgericht Meiningen eine Einstellung anregte. Im Oktober hatte die Strafkammer um Richter Feld-Gerdes eine Geldauflage von 500.000 Euro vorgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft lehnte ab. Begründung: Die Summe sei für Willenbacher, der als Vorstand der Juwi AG rund eine Million Euro Jahresgehalt kassiert haben soll, keine spürbare Sanktion. Außerdem forderte die Staatsanwaltschaft ein Schuldeingeständnis. Das alles war Willenbacher wohl zu viel. Und so eröffnete die Strafkammer das Hauptverfahren.

Bei dem Prozess geht es im Kern um einen Beratervertrag, den Willenbacher 2010 als damaliger Vorstand der Juwi AG mit dem früheren Thüringer Innenminister Christian Köckert abgeschlossen hat. Dessen Honorar: 700 Euro pro Arbeitstag. Sein Auftrag: „Betreuung verschiedener, relevanter politischer Entscheidungsträger“. Das Problem: Gegenstand der Vereinbarung sollen auch mögliche Amtshandlungen von Köckert in seiner damaligen Eigenschaft als ehrenamtlicher Beigeordneter der Stadt Eisenach gewesen sein.

Prozess gegen Juwi-Gründer

Ein unmoralisches Angebot

Unter anderem beeinflusste Köckert zu Juwis Gunsten eine Beschlussvorlage des Stadtrats zur Erweiterung von „Windvorranggebieten“ und führte Gespräche mit Entscheidern mehrerer Landesbehörden. Außerdem half er dem Unternehmen, eine Liste mit Standortkoordinaten bestehender Windräder zu beschaffen. Während Köckert wegen Vorteilsannahme längst höchstrichterlich für schuldig befunden ist, sitzt der Juwi-Gründer nun auf der Anklagebank.

Der Juwi-Gründer beim Prozessauftakt am 7. März.

Foto: Handelsblatt

Am Montag Mittag hatte die Verhandlung ihren ersten Höhepunkt: Christian Köckert war als Zeuge geladen. Die entscheidende Frage lautete: Wusste Willenbacher, dass Köckert Amtsträger war? Nein, sagte Willenbachers Verteidiger schon vor Prozessbeginn. Aber was sagte Köckert? Sein Auftritt war mit Spannung erwartet worden. Der Politiker musste sich von dem Richter befragen lassen, der ihn gut zwei Jahre zuvor wegen der selben Sache zu einer Bewährungsstrafe verurteilte. Mit geröteten Ohren, die Füße mal trippelnd, die Beine mal umeinander verschlungen, beantwortete der 58-Jährige die Fragen von Wolfgang Feld-Gerdes.

Ob er Juwi damals gesagt habe, dass er ehrenamtlicher Beigeordneter sei, wollte der Richter wissen. „Dass ich kommunalpolitisch tätig bin, ist wahrscheinlich auch besprochen worden“, antwortete Köckert. „Wurde darüber auch mit dem damaligen Vorstand Willenbacher gesprochen?“, hakte der Richter nach. „Das hat eigentlich gar keine Rolle gespielt“, sagte Köckert.

Der angeklagte Matthias Willenbacher lehnte sich während der etwa zweistündigen Vernehmung immer wieder zurück und lächelte. Bereits am Morgen hatte er Grund dazu. Denn auch der zunächst als Zeuge vernommene Eisenacher Ex-Oberbürgermeister Matthias Doth belastete Willenbacher nicht.

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Und so stand der Prozess am Ende des zweiten Verhandlungstags für einen Moment kurz vor dem Abschluss. „Herr Willenbacher hat einen tadellosen Lebenslauf“, sagte der vorsitzende Richter. Er wüsste nicht, warum man nicht über eine Einstellung gegen Auflagen nachdenken sollte – auch mit Blick auf das heutige Beweisergebnis. Willenbachers Verteidiger nickten. Doch die Staatsanwältin schüttelte den Kopf. „Man kann Gespräche gerne führen“, sagte sie. „Ich habe aber nicht die Hoffnung, dass das zu einem einvernehmlichen Ergebnis führt.“

Willenbachers Verteidiger gaben sich nach dem Prozesstag kämpferisch. „Wir brauchen keine Einstellung gegen Auflagen. Wir schaffen das auch streitig“, sagte Verteidiger Gernot Zimmermann vor dem Gerichtssaal. Die Staatsanwältin kündigte auf Nachfrage des Handelsblatts Widerstand an: „Jemand der unschuldig ist, zahlt nicht freiwillig eine halbe Million. Wir haben Beweise, dass Willenbacher von Köckerts Amtsträgerschaft wusste.“ Schon am Mittwoch steht in Meiningen die Fortsetzung an.

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