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Juwi-Gründer Willenbacher freigesprochen Erlösung nach 51 Monaten

Happy End für einen Öko-Unternehmer: Juwi-Gründer Matthias Willenbacher ist vom Vorwurf der Korruption freigesprochen. Eine skurrile Situation – denn der gleiche Fall wurde vom selben Gericht schon anders bewertet.
11.05.2016 Update: 12.05.2016 - 09:33 Uhr
Matthias Willenbacher (m.) mit seinen Verteidigern Klaus Walter (l.) und Gernot Zimmermann. Quelle: Andreas Dörnfelder für Handelsblatt
Nach dem Freispruch

Matthias Willenbacher (m.) mit seinen Verteidigern Klaus Walter (l.) und Gernot Zimmermann.

(Foto: Andreas Dörnfelder für Handelsblatt)

Meiningen Als alles endlich vorbei war, strahlte Matthias Willenbacher in seine Handykamera. Vor dem Landgericht in Meiningen (Thüringen) machte er ein Selfie mit seinen Anwälten. Mehr als vier Jahre dauerte das Korruptionsverfahren gegen den Gründer und Ex-Vorstand von Deutschlands zweitgrößtem Windparkbauer Juwi. 51 Monate nach der Razzia in der Firmenzentrale in Wörrstadt bei Mainz hat die Strafkammer am Mittwoch auf Freispruch entschieden.

„Die Kammer ist überzeugt, dass keine Unrechtsvereinbarung zustande gekommen ist“, sagte der vorsitzende Richter Wolfgang Feld-Gerdes in seiner Urteilsbegründung. Dies habe sich in den insgesamt sieben Prozesstagen gezeigt, in denen sich Willenbacher wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung verantworten musste. Es handele sich um einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen. Die Staatsanwaltschaft will Revision einlegen. „Wir sind überzeugt, dass die Entscheidung falsch ist“, sagte die Staatsanwältin nach dem Prozess dem Handelsblatt. Der Revisionsantrag liege dem Gericht bereits vor. Für die Verteidigung ist der Fall erstmal erledigt: „Wir sind zufrieden“, sagten Willenbachers Anwälte nach dem Richterspruch.

Matthias Willenbacher war angeklagt, weil er einen Amtsträger in Eisenach bevorteilt haben sollte. Im Kern ging es um einen Beratervertrag aus dem Jahr 2010, den Willenbacher als damaliger Vorstand der Juwi AG mit dem früheren Thüringer Innenminister Christian Köckert (CDU) abgeschlossen hatte. Köckerts Auftrag: „Betreuung verschiedener, relevanter politischer Entscheidungsträger“.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt sah darin eine unerlaubte Vorteilsgewährung von Willenbacher an Köckert und klagte beide im Jahr 2013 an. In den Augen der Strafverfolger vereinbarten der damalige Juwi-Vorstand und der Politiker zumindest stillschweigend, dass Köckert im Rahmen seines Beratungsmandats auch dienstliche Handlungen erbringt. Zwar war er nicht mehr Minister, doch in Eisenach fungierte er als ehrenamtlicher Beigeordneter und stellvertretender Oberbürgermeister. Damit galt er dem Gesetz nach als Amtsträger.

Willenbacher argumentierte im Verlauf des Verfahrens stets, er habe gar nicht gewusst, dass sein Berater ein Amt innehatte. Der Richter bestätigte das: „Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte wusste, dass Köckert ehrenamtlicher Beigeordneter war.“ Zwar habe der Ex-Minister drei Tätigkeiten abgerechnet, die sich als dienstliche Handlungen einstufen ließen. „Es konnte aber nicht festgestellt werden, dass dies aus Sicht der Juwi erkennbar war.“

Der Freispruch schafft eine skurrile Situation. Denn Christian Köckert wurde bereits 2015 in dem selben Fall höchstrichterlich wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen. Nun gibt es aber niemanden, der ihm diesen Vorteil strafbar gewährt hat. Es könnte sein, dass der Fall neu aufgerollt wird. „Wenn der Vorteilsnehmer verurteilt wird, der beschuldigte Vorteilsgeber aber freigesprochen wird, ist das eher ungewöhnlich“, sagt der Düsseldorfer Strafrechtler Heiko Ahlbrecht. Auch die Jura-Professorin Elisa Hoven von der Uni Köln stuft ein solches Ergebnis als ungewöhnlich ein. Allerdings seien die beiden Verfahren grundsätzlich voneinander unabhängig, so die Rechtswissenschaftlerin.

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