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Juwi-Gründer Willenbacher freigesprochenErlösung nach 51 Monaten

Happy End für einen Öko-Unternehmer: Juwi-Gründer Matthias Willenbacher ist vom Vorwurf der Korruption freigesprochen. Eine skurrile Situation – denn der gleiche Fall wurde vom selben Gericht schon anders bewertet.Andreas Dörnfelder 12.05.2016 - 09:33 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Matthias Willenbacher (m.) mit seinen Verteidigern Klaus Walter (l.) und Gernot Zimmermann.

Foto: Andreas Dörnfelder für Handelsblatt

Meiningen. Als alles endlich vorbei war, strahlte Matthias Willenbacher in seine Handykamera. Vor dem Landgericht in Meiningen (Thüringen) machte er ein Selfie mit seinen Anwälten. Mehr als vier Jahre dauerte das Korruptionsverfahren gegen den Gründer und Ex-Vorstand von Deutschlands zweitgrößtem Windparkbauer Juwi. 51 Monate nach der Razzia in der Firmenzentrale in Wörrstadt bei Mainz hat die Strafkammer am Mittwoch auf Freispruch entschieden.

„Die Kammer ist überzeugt, dass keine Unrechtsvereinbarung zustande gekommen ist“, sagte der vorsitzende Richter Wolfgang Feld-Gerdes in seiner Urteilsbegründung. Dies habe sich in den insgesamt sieben Prozesstagen gezeigt, in denen sich Willenbacher wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung verantworten musste. Es handele sich um einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen. Die Staatsanwaltschaft will Revision einlegen. „Wir sind überzeugt, dass die Entscheidung falsch ist“, sagte die Staatsanwältin nach dem Prozess dem Handelsblatt. Der Revisionsantrag liege dem Gericht bereits vor. Für die Verteidigung ist der Fall erstmal erledigt: „Wir sind zufrieden“, sagten Willenbachers Anwälte nach dem Richterspruch.

Matthias Willenbacher war angeklagt, weil er einen Amtsträger in Eisenach bevorteilt haben sollte. Im Kern ging es um einen Beratervertrag aus dem Jahr 2010, den Willenbacher als damaliger Vorstand der Juwi AG mit dem früheren Thüringer Innenminister Christian Köckert (CDU) abgeschlossen hatte. Köckerts Auftrag: „Betreuung verschiedener, relevanter politischer Entscheidungsträger“.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt sah darin eine unerlaubte Vorteilsgewährung von Willenbacher an Köckert und klagte beide im Jahr 2013 an. In den Augen der Strafverfolger vereinbarten der damalige Juwi-Vorstand und der Politiker zumindest stillschweigend, dass Köckert im Rahmen seines Beratungsmandats auch dienstliche Handlungen erbringt. Zwar war er nicht mehr Minister, doch in Eisenach fungierte er als ehrenamtlicher Beigeordneter und stellvertretender Oberbürgermeister. Damit galt er dem Gesetz nach als Amtsträger.

Aufstieg und Fall der Juwi AG
1996 gründen die Bauernsöhne Fred Jung und Matthias Willenbacher in einer Studentenbude eine Firma für Windenergie-Projekte. Der Name ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben ihrer Nachnamen: Juwi.
Juwi plant, baut und verkauft bald neben Windparks auch Solaranlagen. Das Unternehmen profitiert von üppigen Förderungen für Solar- und Windkraft aus dem im Jahr 2000 verabschiedeten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). 2008 klettert der Umsatz von 153 auf 400 Millionen Euro. Juwi verfünffacht seinen Gewinn.
2011 erzielt die einstige Studentenbude erstmals einen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro. Juwi verdoppelt die Zahl der Mitarbeiter auf mehr als 1700. Jung und Willenbacher haben viele neue Sparten gegründet: Juwi macht inzwischen Geschäfte mit Biogasanlagen, Holzpellets und Pflanzenerde, konstruiert eigene Windtürme und Gestelle für Solaranlagen und entwickelt Solarparkplätze für Elektroautos.
2013 veröffentlicht Matthias Willenbacher sein Buch „Mein unmoralisches Angebot an die Kanzlerin“. Der Gründer verspricht, die Hälfte seiner Firma zu verschenken, wenn Angela Merkel bis 2020 die Energiewende schafft. Im selben Jahr verliert Juwi fast ein Drittel des Umsatzes und macht 53 Millionen Euro Verlust. Die Eigenkapitalquote sinkt auf fünf Prozent.
2014 steht die Juwi AG vor dem Aus. Das Unternehmen ist fast pleite, meldet weitere 112 Millionen Euro Verlust. Die Eigenkapitalquote sinkt auf 2,7 Prozent. Im Dezember rettet der Mannheimer Stadtwerkskonzern MVV Energie den Windparkbauer mit 100 Millionen Euro. Bald gibt es Differenzen zwischen Vorstand Willenbacher und den neuen Mehrheitseignern.
Matthias Willenbacher tritt zum 1. April 2015 aus dem Juwi-Vorstand aus und verlässt das Unternemen. Im Dezember kündigt auch Fred Jung seinen Austritt aus dem Vorstand an. Der Mannheimer Versorger MVV Energie hält nach einer weiteren Kapitalerhöhung inzwischen 63 Prozent der Juwi-Anteile. Der Konzern rechnet für die Tochter 2015 mit einer schwarzen Null.

Willenbacher argumentierte im Verlauf des Verfahrens stets, er habe gar nicht gewusst, dass sein Berater ein Amt innehatte. Der Richter bestätigte das: „Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte wusste, dass Köckert ehrenamtlicher Beigeordneter war.“ Zwar habe der Ex-Minister drei Tätigkeiten abgerechnet, die sich als dienstliche Handlungen einstufen ließen. „Es konnte aber nicht festgestellt werden, dass dies aus Sicht der Juwi erkennbar war.“

Der Freispruch schafft eine skurrile Situation. Denn Christian Köckert wurde bereits 2015 in dem selben Fall höchstrichterlich wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen. Nun gibt es aber niemanden, der ihm diesen Vorteil strafbar gewährt hat. Es könnte sein, dass der Fall neu aufgerollt wird. „Wenn der Vorteilsnehmer verurteilt wird, der beschuldigte Vorteilsgeber aber freigesprochen wird, ist das eher ungewöhnlich“, sagt der Düsseldorfer Strafrechtler Heiko Ahlbrecht. Auch die Jura-Professorin Elisa Hoven von der Uni Köln stuft ein solches Ergebnis als ungewöhnlich ein. Allerdings seien die beiden Verfahren grundsätzlich voneinander unabhängig, so die Rechtswissenschaftlerin.

Matthias Willenbacher wirkte schon zu Beginn des letzten Prozesstags zuversichtlich. „Moin“, rief er den wartenden Journalisten um 9 Uhr morgens zu. Dann schlenderte er lächelnd in den Saal A0145 des Meininger Landgerichts. Der Ex-Vorstand der Juwi AG trug Skaterlatschen zum dunkelblauen Anzug und dem hellblauen Hemd. Auf der Anklagebank saß er wie schon in den Wochen zuvor wie in einer kleinen Festung: Zu seiner Linken hatte Verteidiger Gernot Zimmermann Platz genommen. Von rechts gab Anwalt Klaus Walter Deckung. Und hinter ihm wachten zwei Anwälte der Juwi AG, von der die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld forderte. Auch damit sollte sie scheitern.

Um 9.37 Uhr sprach die verhandelnde Staatsanwältin ihr Plädoyer. Es wurde ein fast zweistündiger Vortrag, in dem die Ermittlerin eine Reihe von Indizien aufzählte – allerdings kaum Beweise lieferte. Die Hauptverhandlung, in der etwa ein Dutzend Zeugen aussagten, könne nur den Schluss zulassen, dass Willenbacher von Köckerts Tätigkeit als Beigeordneter der Stadt Eisenach gewusst habe. Es sei lebensfremd, anzunehmen, dass der Politiker nicht darüber berichtet habe, schließlich habe er den Beratervertrag unbedingt gewollt. Schließlich forderte die Staatsanwältin neun Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 250.000 Euro für Willenbacher und 580.000 Euro Geldbuße für die Juwi AG.

Willenbachers Verteidiger schüttelten derweil immer wieder den Kopf. Der Angeklagte selbst lächelte die Staatsanwältin hin und wieder an. Verteidiger Gernot Zimmermann eröffnete sein Plädoyer etwas ungewöhnlich - mit einem Lob auf das Gericht. Die Strafkammer habe sich Mühe gegeben, das Verfahren neu zu verhandeln. Dem Gericht gebühre Respekt dafür, dass es sich von einer möglichen persönlichen Betroffenheit frei gemacht habe. Diese hatten die Verteidiger zum Prozessauftakt noch unterstellt. Denn die selbe Kammer hatte eben genau den Mann verurteilt, der als Juwi-Berater den unerlaubten Vorteil angenommen hat: Ex-Minister Köckert.

Dann schimpfte Zimmermann wie anschließend auch sein Kollege Walter auf die Staatsanwaltschaft. Die Behörde habe alle entlastenden Umstände ausgeblendet und damit alle gängigen Vorurteile bestätigt. Die Ermittler hätten einen „nicht nachvollziehbaren Verfolgungseifer an den Tag gelegt und Willenbacher damit geschadet“. Die Verteidiger spielten unter anderem auf Finanzermittlungen an. So forderte die Staatsanwaltschaft bei 13 Banken Einsicht in Konten von Willenbacher, woraufhin die Geldhäuser ihre Geschäftsbeziehung zu Willenbacher prüften. Die Verteidiger forderten das Gericht auf, ihren Mandanten für unschuldig zu erklären.

Matthias Willenbacher beteuerte in seinem Schlusswort seine Unschuld. „Ich kann nur sagen, dass ich mich über das gesamte Verfahren wundere. Die Staatsanwaltschaft hat mir vorgeworfen, dass ich nicht mit ihr reden wollte. Das Gegenteil war der Fall.“ Er habe inständig auf seine Anwälte eingewirkt, als die ihm das ausreden wollten, weil einem da das Wort im Mund herum gedreht werde. „Doch die Staatsanwaltschaft hat abgelehnt mit mir zu reden. Ich habe die Welt nicht mehr verstanden.“

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Als der Richter schließlich das Urteil und den Angeklagten frei sprach, zeigte Willenbacher zunächst nur ein leichtes Lächeln. Von rechts zwinkerte ihm sein Anwalt Walter zu, doch das schien der Unternehmer nicht wahrzunehmen. Dann machte er sich auf den Weg aus dem Saal: „Ich brauche erstmal frische Luft.“ Auf dem Parkplatz vor dem Gerichtsgebäude nahm Willenbacher einem der Juwi-Anwälte die Krawatte ab. „Du kannst dich jetzt auch mal entspannen“, sagte er. Dann wollte er schnell nach Hause. Es sei an der Zeit für „das ein oder andere Kaltgetränk“.

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