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Kampf gegen AbfallWer vom Recht auf Reparatur profitiert

Die EU will per Gesetz dafür sorgen, dass Produkte reparierbarer und langlebiger werden. Welche Unternehmen davon betroffen sind und wer zu den Profiteuren zählt.Titus Heyme 29.12.2023 - 12:57 Uhr

Düsseldorf. Wer Probleme mit seinem Smartphone hat, kauft sich häufig einfach ein neues. Laut einer aktuellen Befragung des Beratungsunternehmens Deloitte entsorgt rund die Hälfte der Deutschen defekte Produkte lieber, statt sie reparieren zu lassen. Dadurch entstehen laut EU-Kommission jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall und 261 Millionen Tonnen an Treibhausgasemissionen. 

Eigentlich sollte sich das schon mit dem iPhone 14 ändern: Dank einer neuen Bauweise sollten Reparaturen günstiger und einfacher werden. Der Reparaturdienstleister iFixit gab dem Modell zunächst sieben von zehn möglichen Punkten in der Reparatur-Wertung. Doch darauf folgte schnell Ernüchterung: Apple weitete Softwaresperren aus, die wichtige Funktionen blockieren, sobald Drittanbieter-Teile verbaut werden. Der Hersteller begründete das mit Sicherheitsbedenken. iFixit senkte die Bewertung auf vier Punkte. Damit liegt das Smartphone aber noch vor vielen Konkurrenzmodellen wie dem Galaxy Flip von Samsung

Die EU will die Hersteller nun mit einem neuen Gesetz verpflichten, Reparaturen künftig zugänglicher und billiger zu machen. Das soll die Nutzungsdauer der Produkte verlängern und die Abfallmengen reduzieren. So soll die Reparatur der neue Standardumgang mit defekter Technik werden.

Dafür plant man in Brüssel im Wesentlichen zwei Neuerungen:

Das Recht auf Reparatur soll für längere Nutzung und mehr Nachhaltigkeit sorgen

Zum einen soll die europäische Warenkauf-Richtlinie überarbeitet werden. Davon wären nahezu alle Produkte im Verbrauchergeschäft betroffen. Verkäufer müssten bei Defekten während der Gewährleistungsfrist dann grundsätzlich die Reparatur vorziehen, wenn diese gleich viel oder weniger kostet als Neuware. Die Gewährleistungsansprüche der Kunden gegenüber dem Händler sollen sich nach einer Reparatur zudem um ein Jahr verlängern. So wollen es zumindest die Europaabgeordneten. Die EU-Mitgliedstaaten wollen den Zeitraum der sogenannten Kettengewährleistung auf sechs Monate begrenzen.

Zum anderen sollen Verbraucher für Produkte, die unter die Ökodesign-Richtlinie fallen, künftig auch über den Gewährleistungszeitraum hinaus bis zu zehn Jahre einen Anspruch auf Reparatur haben. Die Ökodesign-Richtline besteht seit 2005 und soll die Umweltverträglichkeit von bestimmten strombetriebenen Produkten verbessern. Dazu gehören etwa Waschmaschinen, Staubsauger, Klimaanlagen und Smartphones. Zusätzlich wollen die EU-Parlamentarier, dass die neuen Reparaturanforderungen auch für Fahrräder gelten.

Ob von den verlängerten Ansprüchen das ganze Produkt betroffen ist oder nur der reparierte Defekt, ist Gegenstand der aktuellen Verhandlungen. Ebenso, ob Verbraucher den erneuerten Anspruch nur gegenüber dem Verkäufer oder auch gegenüber dem Hersteller geltend machen können. Reparaturdienstleister sollen zudem zu „vertretbaren und nicht diskriminierenden Kosten“ an Informationen, Herstellerbauteile und Diagnoseinstrumente kommen, fordern die Parlamentarier in Brüssel. Davon wären möglicherweise auch Softwaresperren wie die von Apple betroffen.

Seit Dezember verhandeln EU-Mitgliedstaaten, EU-Parlament und europäische Kommission über die Details. Gelingt es ihnen, sich schnell zu einigen, könnte das Recht auf Reparatur noch vor den Europawahlen im Juni beschlossen werden.

Rebuy und Co.: Der Gebrauchtwarenhandel könnte großer Gewinner werden

Doch auf Werkstätten kommen infolge des geplanten Rechts auf Reparatur nicht nur Erleichterungen zu: Viele wären von der neuen Warenkaufrichtlinie auch als Händler betroffen. Besonders eine Kettengewährleistung könnte für sie zu hohen Kosten führen und damit gerade kleine Werkstätten vor neue Herausforderungen stellen, befürchtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Für den großen Gebrauchtwarenhändler Rebuy dagegen wäre der Neustart der Gewährleistung nach der Reparatur wohl kein Problem. Rebuy kauft im großen Stil elektronische Geräte an, bereitet sie auf, verkauft sie über seine Plattform wieder und gewährt dabei schon jetzt 36 Monate Garantie.

Geschäftsführer Philipp Gattner begrüßt das geplante Recht auf Reparatur. „Neben der Gerätekonstruktion ist das größte Problem derzeit, an bezahlbare Ersatzteile zu kommen“, sagt er.

Viele Modelle könne Rebuy deshalb nicht in kaputtem Zustand annehmen. Für gängige Geräte müsse man gezielt defekte Produkte zum Ausschlachten ankaufen.

Das neue Reparaturrecht könne das ändern und damit auch die Reparaturkosten senken. Rebuy könnte mehr Geräte annehmen und reparieren. „Die Kapazitäten sind da, wir könnten direkt erweitern“, sagt Gattner.

Nachhaltigkeit spielt bisher nur für wenige Verbraucher eine Rolle

Ob die EU-Pläne aber den erhofften Effekt haben, hängt auch stark von Preisanreizen für die Verbraucher ab. Denn die meisten wollen mit einer Reparatur in erster Linie Geld sparen. Laut der Verbraucherbefragung von Deloitte entscheidet sich nur etwas mehr als ein Drittel der Verbraucher vor allem aus ökologischen Gründen für eine Reparatur.

Für eine echte Reparatur-Kultur müssten aber auch viele Verbraucher aus alten Konsummustern ausbrechen. Denn viele kaufen sich alle paar Jahre ein neues Smartphone, obwohl das alte noch kein Reparaturfall ist.

Wichtig ist laut Verbraucherschützern und vielen Industrieverbänden deshalb, dass die Verbraucher über Reparaturmöglichkeiten einfach und transparent informiert werden. Dabei helfen könne ein Reparatur-Index, der schon beim Kauf eines Produkts über dessen Reparierbarkeit informiert. In Frankreich gibt es einen solchen Index bereits.

Recht auf Reparatur: Apple, Samsung und Co. stellen sich auf strengere Regeln ein

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI sieht die Pläne der EU als wichtigen Schritt. Bei vielen Geräten gäbe es durch die schon geltenden Ökodesign-Verordnungen ohnehin ein gut funktionierendes Servicesystem und Ersatzteile stünden zur Verfügung.

Die großen Smartphone-Hersteller Apple und Samsung investierten in den vergangenen Jahren massiv in die Reparierbarkeit ihrer Geräte und bauten ebenso die Service-Strukturen aus. Das dürfte am bereits stetig steigenden politischen Druck liegen. Apples Selbstreparatur-Sets in Form zweier Werkzeugkoffer beispielsweise waren in Kalifornien erst verfügbar, nachdem dort Vorgaben für die Reparierbarkeit von Smartphones verschärft wurden.

Samsung sagte auf Anfrage des Handelsblatts, man habe den Anspruch, dass abgesehen von wenigen Zubehörartikeln jedes Gerät reparierbar sei. Der Hersteller begrüße „grundsätzlich Initiativen, die die Reparierbarkeit von elektronischen Geräten und deren lange Nutzbarkeit fördern“.

Auch andere Hersteller stellen sich auf strengere Regeln ein. So kündigte Google 2023 für seine neuen Pixel-Smartphones an, dass diese für mindestens sieben Jahre mit Software-Updates versorgt würden. Kurz zuvor hatte die EU beschlossen, die Ökodesign-Verordnung auf Smartphones und Tablets auszuweiten. Unabhängig vom geplanten Recht auf Reparatur müssen Ersatzteile und Reparaturinformationen somit für mindestens sieben Jahre bereitstehen. 

Außerdem kooperiert der Hersteller bei Reparaturen mit iFixit. Auch der  Nokia-Hersteller HMD setzt auf dieses Partnerschaftsmodell und investiert parallel in ein erneuertes Produktdesign. Die beiden Hersteller sichern sich damit schon vor der möglichen Umsetzung eines Reparaturrechts Zugang zu einer breiten Reparaturinfrastruktur.

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Auch Rebuy-Chef Gattner berichtet, dass immer mehr Hersteller auf die Reparierbarkeit neuer Produkte achten. Softwaresperren wie beim iPhone 14 und 15 seien zwar weiterhin ein Problem. Aber diese ließen sich durch die Hersteller schnell aufheben – es fehle bloß noch der gesetzliche Druck.

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