1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Handel + Konsumgüter
  4. Tarifstreit: Trotz Warnstreik-Absage: Ein Drittel der Fernzüge fällt am Montag aus

TarifstreitTrotz Warnstreik-Absage: Ein Drittel der Fernzüge fällt am Montag aus

Trotz der Absage des Streiks warnt die Bahn vor Ausfällen und Verspätungen. Die Bahn hatte zuvor in Frankfurt gegen den geplanten 50-stündigen Streik geklagt – mit Erfolg. 14.05.2023 - 10:35 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Die Bahn und die Gewerkschaft EVG konnten sich auf einen Vergleich einigen.

Foto: dpa

Berlin. Der geplante 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn ist überraschend abgesagt worden. Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) stimmten vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main einem Vergleich zu, wie beide Seiten und das Gericht am Samstag mitteilten. „Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt“, teilte die EVG mit. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk über die Einigung berichtet.

Der Warnstreik hätte zu einem zwei Tage langen Stillstand des Fernverkehrs am Montag und Dienstag geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren können.

Trotz der Warnstreik-Absage werden zu Wochenbeginn zahlreiche Züge im Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn ausfallen. Am Montag führen rund zwei Drittel der geplanten Züge im Fernverkehr, teilte die DB am Sonntag mit. Auch am Sonntagabend komme es zu „einzelnen Zugausfällen“. „Ab Dienstag werden alle ICE- und IC-Züge wieder wie geplant unterwegs sein“, kündigte der bundeseigene Konzern an.

Ein Drittel der Fernverkehrszüge fällt am Montag aus

Für den Regionalverkehr sprach die DB allgemein von „Einschränkungen und Zugausfällen“, mit denen regional am Montag und Dienstag zu rechnen sei. Auch im Güterverkehr gebe es an diesen beiden Tagen absehbar noch Einschränkungen.

Da der Warnstreik nur bei der Deutschen Bahn abgesagt wurde, werden einige Verbindungen privater Bahn-Unternehmen am Montag und Dienstag ebenfalls ausfallen. In Bayern trifft es zum Beispiel die Bayerische Oberlandbahn (BOB), die Bayerische Regiobahn (BRB) und den Meridian, wie die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG mitteilte. Die EVG verhandelt derzeit mit Dutzenden Bahn-Unternehmen parallel neue Tarifverträge.

Nach der kurzfristigen Absage des 50-Stunden-Warnstreiks müsse der Bahnbetrieb innerhalb von 24 Stunden von Runterfahren auf Hochfahren umorganisiert werden, hieß es von der DB. „Dazu werden seit gestern bundesweit rund 50.000 Zugfahrten allein im Fern- und Nahverkehr sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu geplant. Fahrzeuge müssen neu disponiert und teilweise an neue Abfahrtsorte verbracht werden“, hieß es.

Auch nach der Warnstreik-Absage ermöglicht die Deutsche Bahn Reisenden, ihre für Montag und Dienstag bereits gekauften Tickets schon am Sonntag zu nutzen. „Unsere Kulanzregelung bleibt bestehen“, teilte der Konzern online mit. Sollten für Montag oder Dienstag gebuchte Züge ausfallen, gelten zudem die üblichen Fahrgastrechte – diese erlauben unter anderem, die Fahrt später nachzuholen. Da die Bahn angesichts des Feiertages Christi Himmelfahrt am Donnerstag (18. Mai) von sehr vollen Zügen ab Mittwoch bis zum Wochenende ausgeht, rät sie aber eher zur Vorverlegung der Reisen.

Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG haben sich vor dem Arbeitsgericht Frankfurt auf einen Vergleich geeinigt. Der angekündigte 50-Stunden-Streik ist damit abgewendet. Dennoch wird es laut der DB zu Einschränkungen des Schienenverkehrs kommen.

Die Warnstreik-Ankündigung von Donnerstagmorgen brachte reichlich Bewegung in die Gespräche zwischen EVG und DB. Die Deutsche Bahn versuchte offensiv, den Ausstand noch zu verhindern. Ein Verhandlungsversuch scheiterte aber am Donnerstagabend, am Freitagmittag lief dann ein Ultimatum der EVG für ein neues Angebot seitens der DB ab.

Knackpunkt im laufenden Tarifkonflikt ist das Thema Mindestlohn

Im nächsten Schritt zog der Konzern vor das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main und stellte einen Eilantrag, um per einstweiliger Verfügung auf Unterlassung den Warnstreik abzuwenden. Die DB bewertete den geplanten Ausstand als „unverhältnismäßig“, er schädige Kundinnen und Kunden sowie „unbeteiligte Dritte“. Knapp vier Stunden lang wurde am Samstag vor Gericht diskutiert, ehe beide Seiten dem Vergleich zustimmten.

„Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung. Mit dem Vergleich verständigten sich beide Seiten der DB zufolge auch darauf, „nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses“.

Ein Knackpunkt im laufenden Tarifkonflikt ist das Thema Mindestlohn, das auch vor Gericht den Angaben beider Seiten zufolge großen Raum einnahm. Etwa 2000 Beschäftigte erhalten den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro derzeit lediglich über Zulagen. Die EVG hat es zur Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungen gemacht, dass zunächst dieser Mindestlohn in die Tariftabellen aufgenommen wird. Sie will damit erreichen, dass für alle weiteren Verhandlungsergebnisse diese 12 Euro pro Stunde die Grundlage bilden.

Die Bahn wollte zunächst keine Vorbedingungen vor den eigentlichen Verhandlungen erfüllen. Inzwischen hat sie aber zugesagt, den Mindestlohn vorab in die Tariftabellen aufzunehmen. Zuletzt wurde noch darüber gestritten, ob künftige Verhandlungsergebnisse ebenfalls eins zu eins bei den untersten Lohngruppen in die Tabellen geschrieben oder anders ausgezahlt werden, etwa per Zulagen. Die Bahn argumentiert an dieser Stelle, dass sonst der branchenübliche Lohn etwa für Sicherheits- und Reinigungskräfte weit übertroffen werde. Die EVG blieb daher bei ihren Warnstreik-Plänen - zumindest bis zur Gerichtsverhandlung am Samstag.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG will die unteren Lohngruppen überproportional stärken.

Foto: dpa

Die laufende Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. Der Streit um den Mindestlohn betrifft also gerade mal ein Prozent der Menschen, für die insgesamt verhandelt wird. Für die Gewerkschaft ist dieser Punkt aber entscheidend - sie will die Beschäftigten mit geringen Löhnen etwa mit Blick auf die Inflation überproportional stärken. Zudem dürfte sich auch zum Ziel haben, in diesen Lohngruppen beziehungsweise diesen Branchen durch ihren Einsatz neue Mitglieder zu gewinnen.

Verwandte Themen
Deutsche Bahn
Berlin
Tarifpolitik
Bahnverkehr
Mindestlohn

Dass die unteren Lohngruppen überproportional gestärkt werden sollen, zeigt sich auch an der Hauptforderung an die Branche, bei der ein hoher Festbetrag im Fokus steht: 650 Euro mehr pro Monat will die Gewerkschaft für die Beschäftigten bei den 50 Bahn-Unternehmen erreichen, erst bei den oberen Einkommen fordert sie Prozente, konkret 12 Prozent. Die Laufzeit soll nach Gewerkschaftsvorstellung bei 12 Monaten liegen.

Die Bahn hat zuletzt steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen von insgesamt 2850 Euro sowie stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt - das alles bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

dpa
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt