Stahlhersteller: Thyssen-Krupp gibt im Streit um Schäden aus dem Schienenkartell klein bei
Thyssen-Krupp hatte mit anderen Stahlfirmen über Jahrzehnte Preise und Mengen auf dem deutschen Schienenmarkt abgesprochen – zulasten von Kunden wie der Deutschen Bahn.
Foto: dpaKöln, Berlin. Der Ruhrkonzern Thyssen-Krupp muss im Rechtsstreit mit ehemaligen Führungskräften einen Kompromiss akzeptieren. Das Konglomerat hatte 291 Millionen Euro von Uwe Sehlbach gefordert, der unter anderem für die Tochter Thyssen-Krupp GfT Gleistechnik zuständig war. Über die Einheit hatte Thyssen-Krupp im Verbund mit dem österreichischen Voestalpine-Konzern und anderen Stahlfirmen jahrzehntelang Preise und Mengen auf dem deutschen Schienenmarkt abgesprochen – zulasten von Kunden wie der Deutschen Bahn.
Jetzt gab es einen außergerichtlichen Vergleich mit Sehlbach und zwei anderen Ex-Managern. Die Managerhaftpflichtversicherungen unter Führung von Allianz-Tochter AGCS und AIG zahlen einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Weniger als zehn Prozent des geltend gemachten Schadensersatzbetrags sollen geflossen sein, also keine 30 Millionen Euro. Die Manager selbst müssen keinen Eigenanteil leisten. Das erfuhr das Handelsblatt von Personen, die über die Modalitäten informiert sind.
Die Versicherungen kamen damit relativ günstig davon, auch wenn sie im Laufe der Jahre einige Millionen für Abwehrkosten aufwenden mussten. „Für die Unternehmen sind langwierige Rechtsstreitigkeiten wie im Fall Thyssen-Krupp äußerst lästig. Versicherer haben in solchen Situationen eine gute Verhandlungsposition und können oft mit Minimalbeträgen aus der Sache herauskommen“, sagt D&O-Experte Michael Hendricks.