Das Wichtigste in Kürze
- Eine Berufsunfähigkeitsrente ist der wichtigste Baustein zur Existenzsicherung bei Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall.
- Viele Versicherer ermöglichen eine Absicherung von maximal 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Das reicht aber mit Blick auf Lebenshaltungskosten, Altersvorsorge und Inflation oft nicht aus.
- Darum muss neben der BU Rente auch die Versorgungslücke genau kalkuliert und durch zusätzliche Vorsorgeprodukte geschlossen werden.
Ein Leben lang hart für den Wohlstand arbeiten und diesen dann durch Krankheit oder Unfall unverschuldet verlieren – vor diesem Risiko schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie taugt aber nur dann etwas, wenn die benötigte BU Rente und die übrige Versorgungslücke richtig berechnet wurden. Eine sorgfältige Kalkulation ist unumgänglich, um bei Verlust der Arbeitskraft die eigene Existenz auf einem lebenswerten Niveau zu erhalten.
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Warum die 70- bis 80-Prozent-Regel zu kurz greift
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist der Dreh- und Angelpunkt der gesamten Absicherung. Sie muss sicherstellen, dass alle laufenden Kosten im Fall der Berufsunfähigkeit gedeckt sind. Wird die Rentenhöhe zu knapp berechnet, droht eine schmerzhafte Unterversicherung.
In vielen Ratgebern wird empfohlen, 60 bis 70 Prozent des Bruttoeinkommens beziehungsweise 70 bis 80 Prozent des Nettogehalts als BU Rentenhöhe zu wählen. Diese Faustformel blendet aber wichtige Faktoren wie Krankenversicherungsbeiträge, Altersvorsorge und Inflation aus.
Wie sich das auswirkt, zeigt folgendes Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 60.000 Euro jährlich ergibt sich ein monatliches Netto von etwa 3.000 Euro. Bei einer 75-prozentigen Absicherung ergibt sich eine BU Rente in Höhe von 2.250 Euro. Klingt viel, reicht aber nicht.
Falle 1: Die Krankenversicherung übersehen
Wer berufsunfähig wird, muss seine Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst zahlen. Bei gesetzlich Versicherten fallen dafür gut 20 Prozent der BU Rente an. Von den 2.250 Euro bleiben somit nur noch rund 1.800 Euro übrig. Das entspricht gerade einmal 60 Prozent des früheren Nettoeinkommens von 3.000 Euro.
Noch dramatischer wird es bei privaten Krankenversicherten. Wer monatlich 700 Euro für seine PKV zahlen muss, dem bleiben von der vermeintlich ausreichenden BU Rente nur noch 1.550 Euro. Der gewohnte Lebensstandard ist damit kaum zu halten, von Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben ganz zu schweigen.
Falle 2: Die Rentenlücke übersehen
Was viele bei der Berechnung nicht bedenken: Wer arbeitet, zahlt monatlich in die Rentenkasse ein. Tritt die Berufsunfähigkeit ein, fließt kein Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Auswirkungen zeigen sich erst Jahre später, wenn die Altersrente beginnt. Wer mit 39 Jahren berufsunfähig wird und bis 67 keine Beiträge mehr einzahlt, sammelt 28 Jahre lang keine Rentenansprüche. Die Folge ist Altersarmut, wenn nicht privat vorgesorgt wird. Einzig bei Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente werden für die Dauer des Bezugs weiterhin Beiträge zur GRV gezahlt, die vom Rentenversicherungsträger übernommen werden.
Um die Lücke zu schließen, müssten aus der BU Rente mindestens 1.000 Euro monatlich für die Altersvorsorge zurückgelegt werden. Von den genannten 1.820 Euro, die nach Abzug der Krankenkassenbeiträge noch übrig sind, verbleiben dann nur noch rund 820 Euro für den Lebensunterhalt, also für Miete, Lebensmittel, Versicherungen und Mobilität.
Damit ist klar: Die 70- bis 80-Prozent-Empfehlung ersetzt keine individuelle Bedarfsrechnung, in der zusätzlich Krankenversicherung, Altersvorsorge und Inflationsausgleich berücksichtigt werden.
So wird die benötigte BU Rente ermittelt
Eine realistische Berechnung der BU Rentenhöhe beginnt bei den tatsächlichen monatlichen Ausgaben. Fixkosten wie Miete, Strom und Versicherungen bilden das Fundament. Hinzu kommen variable Kosten für Lebensmittel, Mobilität und Freizeitgestaltung. Auch wenn Berufsunfähigkeit den Alltag verändert, sollten eine gewisse Lebensqualität und soziale Teilhabe finanzierbar bleiben.
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Ein kritischer Punkt ist die private Altersvorsorge. Wer keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rente einzahlt, muss diese Lücke selbst füllen. Je jünger jemand bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ist, desto größer wird diese Herausforderung. Mit 35 Jahren bleiben theoretisch noch 32 Jahre bis zur Rente – eine lange Zeit ohne Rentenversicherungsbeiträge.
Auch die Familiensituation spielt eine Rolle. Wer Kinder versorgt oder einen Immobilienkredit abbezahlt, benötigt deutlich mehr als ein Single in einer kleinen Mietwohnung. Individuelle Lebensumstände benötigen angepasste Absicherungskonzepte statt pauschale Prozentsätze, wie die folgenden Beispiele veranschaulichen.
Berechnungsbeispiel 1: Büroangestellte
Eine 35-jährige kaufmännische Angestellte hat ein Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro. Ihr monatliches Nettoeinkommen beträgt 3.000 Euro. Die klassische Empfehlung für die Berufsunfähigkeitsrente läge bei 2.250 Euro (75 Prozent). Doch wie sieht die Realität aus?
Als gesetzlich Versicherte zahlt die Angestellte bei Eintritt der Berufsunfähigkeit weiterhin etwa 428 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Bleiben 1.822 Euro. Für die private Altersvorsorge sollte sie mindestens 1.000 Euro monatlich zurücklegen, um die fehlenden Rentenbeiträge auszugleichen. Bleiben noch 822 Euro für alle Lebenshaltungskosten.
Ihre aktuelle Kostensituation sieht so aus: 950 Euro Warmmiete, 300 Euro Lebensmittel, 150 Euro Versicherungen (ohne Krankenversicherung), 100 Euro Mobilität, 200 Euro für Kleidung und sonstige Ausgaben. Summe: 1.700 Euro. Der Angestellten fehlen somit jeden Monat fast 900 Euro.
Eine realistische Bedarfsrente für diese Situation läge bei mindestens 3.200 Euro. Ob sich diese Höhe vollständig versichern lässt, hängt jedoch davon ab, welche maximale BU Rente der jeweilige Versicherer im Verhältnis zum Einkommen erlaubt. Viele Anbieter akzeptieren nur eine BU Rente ungefähr in Höhe des bisherigen Nettoeinkommens. In der Praxis wird es daher nötig sein, die Lücke durch Ausgabensenkung und zusätzliche Vorsorge zu schließen.
Berechnungsbeispiel 2: Selbstständiger Handwerker
Ein 40-jähriger selbständiger Tischler verdient durchschnittlich 55.000 Euro brutto im Jahr. Anders als Angestellte muss er seine gesamte Sozialversicherung selbst tragen. Sein verfügbares Einkommen nach allen Abgaben liegt bei etwa 2.400 Euro monatlich.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit fallen seine Einnahmen komplett weg. Die private Krankenversicherung kostet ihn 650 Euro monatlich. Für die Altersvorsorge benötigt er mindestens 1.200 Euro monatlich, da er keine gesetzliche Rente aufgebaut hat.
Seine laufenden Kosten: 1.100 Euro Miete für Wohnung und Werkstatt, 350 Euro Lebenshaltung, 200 Euro Versicherungen, 180 Euro Auto. Gesamt: 1.830 Euro, ohne Krankenversicherung und Altersvorsorge.
Eine sinnvolle BU Rente läge bei 3.700 Euro. Sie dürfte aber in der Praxis deutlich niedriger ausfallen, denn viele Versicherer setzen bei Selbstständigen (hier mehr dazu) als Obergrenze für die BU Rente 60 bis 80 Prozent des durchschnittlichen Gewinns fest.
Berechnungsbeispiel 3: Studentin
Eine 23-jährige Medizinstudentin verdient noch kein eigenes Geld. Dennoch ist für sie eine BU Versicherung sinnvoll, da sie deutlich günstigere Konditionen bekommt als nach dem Berufseinstieg (hier mehr dazu). Zahlreiche Versicherer erlauben Studierenden, je nach Tarif und Studienrichtung, auch ohne Einkommen eine BU Rente von 1.500 bis 2.000 Euro monatlich.
Als Ärztin dürfte die Studentin später ein Nettoeinkommen von etwa 4.500 Euro erzielen. Eine BU Rente von 2.000 Euro erscheint momentan ausreichend – ist es aber nicht, sobald sie als Ärztin im Berufsleben steht. Denn nach Abzug der geschätzten Kosten für die private Krankenversicherung (oft 800 Euro) und der notwendigen Rücklage für die Altersvorsorge (1.200 Euro) blieben nur noch 0 Euro übrig. Eine Rechnung, die nicht aufgeht.
In solchen Fällen greifen Nachversicherungsgarantien. Sie ermöglichen eine Erhöhung der BU Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Ereignissen wie Berufseinstieg oder Gehaltserhöhungen. Die Studentin kann somit heute eine BU Rente von 2.000 vereinbaren und diese nach dem Berufseinstieg im Rahmen der Nachversicherungsgarantien schrittweise auf etwa 3.500 bis 4.000 Euro erhöhen.
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Hinweis: Welche BU Rentenhöhe sich tatsächlich versichern lässt, ergibt sich aus den Annahmerichtlinien und Angemessenheitsgrenzen des jeweiligen Versicherers.
Ein pragmatischer Weg aus dem Dilemma
Wie die Fallbeispiele zeigen, ist eine Absicherung nach der 70- bis 80-Prozent-Regel nicht ausreichend. Zugleich lassen die Versicherer eine BU Rente in Höhe des letzten Nettoeinkommens oder darüber hinaus nicht zu (Angemessenheitsgrenzen). Der Ausweg liegt in einer kombinierten Strategie:
- Das Existenzminimum absichern. Hierzu dient die BU Rente. Sie deckt die laufenden monatlichen Kosten (Miete, Kredite, Versicherungen, Lebensmittel). Deren Summe liegt meist unter der 75-Prozent-Marke. Dennoch muss dieser Betrag in jedem Fall abgesichert sein, da er lebensnotwendig ist.
- Die Versorgungslücke schließen. Hierzu ist mindestens ein zweiter Baustein nötig, der die Differenz zwischen der BU Rente und dem tatsächlichen Bedarf ausgleicht. Schließen lässt sich die Lücke zum Beispiel durch ein Depot und ergänzende Versicherungsprodukte wie eine Grundfähigkeitsversicherung (hier mehr dazu).
- Den Vertrag optimieren. Oft ist es effektiver, das verfügbare Budget nicht in die maximale Rentenhöhe, sondern in erstklassige Konditionen zu investieren: eine Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr, Nachversicherungsgarantien, Verzicht auf abstrakte Verweisung sowie die Option, die dynamische Beitragserhöhung später zu stoppen. Diese Vertragsmerkmale gewährleisten oft einen nachhaltigeren Schutz als die größtmögliche Rentenhöhe.
Fazit: Ein maßgeschneiderter Mix aus einer gut kalkulierten BU Rente und einem separat aufgebautem finanziellen Polster über ein Depot oder Versicherungen bietet einen realistischen und finanzierbaren Schutz vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Was eine BU Versicherung wirklich kostet
Die Beitragshöhe für eine BU Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Eintrittsalter spielt eine zentrale Rolle. Eine 25-jährige Büroangestellte zahlt für 2.000 Euro BU Rente etwa 70 bis 90 Euro monatlich. Schließt sie die gleiche Absicherung erst mit 40 Jahren ab, steigt der Beitrag auf 150 bis 180 Euro.
Dieser Unterschied summiert sich über die Laufzeit auf mehrere zehntausend Euro. Wer früh abschließt, senkt nicht nur den Beitrag, sondern sichert sich auch die Konditionen für den besseren Gesundheitszustand (hier mehr dazu). Vorerkrankungen führen später oft zu Risikozuschlägen oder gar zur Ablehnung.
Auch die Berufsgruppe beeinflusst den Beitrag. Die Versicherer teilen Berufe in Risikoklassen ein. Akademische und kaufmännische Tätigkeiten fallen in günstige Gruppen, körperlich belastende und gefährliche Berufe in teurere Gruppen. Ein Softwareentwickler zahlt für die gleiche Absicherung deutlich weniger als ein Dachdecker oder Krankenpfleger.
Kostenbeispiele nach Altersgruppen
Eine 20-jährige Studentin zahlt für 1.500 Euro BU Rente bis 67 etwa 45 bis 60 Euro monatlich. Über die gesamte Laufzeit von 47 Jahren summiert sich das auf 25.000 bis 34.000 Euro. Die potenzielle Leistung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit: bis zu 846.000 Euro über die restliche Laufzeit.
Ein 35-jähriger Angestellter zahlt für dieselbe Absicherung 90 bis 120 Euro monatlich. Über 32 Jahre Laufzeit ergeben sich Gesamtkosten von 35.000 bis 46.000 Euro. Die mögliche Auszahlung: bis zu 576.000 Euro.
Eine 45-jährige Führungskraft muss für 1.500 Euro BU Rente bereits 150 bis 200 Euro monatlich einkalkulieren. Bei 22 Jahren Laufzeit entstehen Kosten von 40.000 bis 53.000 Euro. Die maximal mögliche Leistung sinkt auf 396.000 Euro.
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Die genannten Beiträge sind Richtwerte. Individuelle Angebote können stark abweichen. Dennoch verdeutlichen die Zahlen: Frühes Abschließen senkt die Gesamtkosten drastisch und maximiert die potenzielle Gesamtleistung.
Gesundheit als Preisfaktor
Der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss entscheidet maßgeblich über Annahme und Beitragshöhe. Versicherer stellen detaillierte Gesundheitsfragen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen (hier mehr dazu). Falsche Angaben führen im Leistungsfall zur Verweigerung der Zahlung und zur Kündigung des Vertrags.
Vorerkrankungen des Bewegungsapparates, psychische Behandlungen oder chronische Erkrankungen können zu Risikozuschlägen führen. Ein Zuschlag von 30 Prozent bedeutet bei einem Grundbeitrag von 100 Euro eine dauerhafte Mehrbelastung von 30 Euro monatlich – über 40 Jahre sind das 14.400 Euro zusätzlich.
Noch problematischer sind Leistungsausschlüsse. Wer beispielsweise wegen Rückenproblemen einen Ausschluss für Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats akzeptiert, erhält bei einer späteren bandscheibenbedingten Berufsunfähigkeit keine Leistung. Da diese Ursache zu den häufigsten Gründen für Berufsunfähigkeit zählt, ist solch ein Vertrag oft wertlos.
Raucher zahlen deutliche Zuschläge, oft 20 bis 40 Prozent mehr als Nichtraucher. Auch gefährliche Hobbys wie Fallschirmspringen oder Motorsport verteuern den Beitrag. Der Body-Mass-Index fließt ebenfalls in die Bewertung ein. Starkes Übergewicht führt zu höheren Prämien oder zur Ablehnung.
Die richtige Vertragslaufzeit wählen
Die Versicherungsdauer sollte bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von aktuell 67 Jahren reichen. Manche Versicherte wählen aus Kostengründen eine kürzere Laufzeit bis 60 oder 63. Das spart zwar Beiträge, schafft aber eine gefährliche Versorgungslücke.
Statistisch gesehen steigt das Risiko für Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter deutlich an. Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Leiden treten gehäuft ab 50 Jahren auf. Wer ausgerechnet in dieser risikoreichsten Phase auf den BU Schutz verzichtet, spart am falschen Ende.
Ein Beispiel: Wer mit 59 Jahren berufsunfähig wird und nur bis 60 versichert ist, muss sieben Jahre bis zur Rente finanziell überbrücken. Bei einem monatlichen Bedarf von 2.500 Euro sind das 210.000 Euro – eine Summe, die nur wenige aus Ersparnissen stemmen können.
Moderne BU Verträge enthalten Verlängerungsoptionen für den Fall, dass das Renteneintrittsalter gesetzlich angehoben wird. Diese Klausel kostet nichts extra, sichert aber gegen zukünftige politische Änderungen ab.
Dynamik und Inflation berücksichtigen
Eine heute vereinbarte BU Rente von 2.500 Euro hat in 20 Jahren längst nicht mehr dieselbe Kaufkraft. Bei durchschnittlich zwei Prozent Inflation pro Jahr sinkt der reale Wert um etwa 33 Prozent.
Die Beitragsdynamik der BU Versicherung erhöht jährlich sowohl die Rente als auch den Beitrag um einen festgelegten Prozentsatz, typischerweise zwei bis fünf Prozent. Diese Anpassung kann jährlich abgelehnt werden, sollte aber gerade in den ersten Jahren genutzt werden, um die Absicherung der Einkommensentwicklung anzupassen.
Noch wichtiger ist die Leistungsdynamik. Sie garantiert eine jährliche Erhöhung der ausgezahlten BU Rente im Leistungsfall, unabhängig von Überschüssen. Eine Leistungsdynamik von zwei Prozent verhindert, dass die Rente über lange Leistungsbezüge deutlich an Wert verliert.
Wer mit 40 Jahren berufsunfähig wird und bis 67 eine BU Rente bezieht, erhält diese 27 Jahre lang. Ohne Leistungsdynamik verliert eine anfängliche Rente von 3.000 Euro inflationsbereinigt über die Hälfte ihrer Kaufkraft. Mit Dynamik bleibt die Versorgung auf akzeptablem Niveau.
Nachversicherungsoptionen nutzen
Lebensumstände ändern sich. Gehaltssteigerungen, Heirat, Kinder, Immobilienkauf – all das erhöht den Finanzbedarf. Nachversicherungsgarantien ermöglichen die Erhöhung der BU Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Anlassbezogene Nachversicherungen greifen bei definierten Ereignissen wie Studienabschluss, Gehaltssteigerung, Heirat oder Geburt eines Kindes. Die Nachversicherung muss meist innerhalb von sechs Monaten nach dem Ereignis beantragt werden.
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Nicht-anlassbezogene Optionen erlauben die Erhöhung zu bestimmten Zeitpunkten, etwa alle fünf Jahre, ohne konkreten Grund. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll, da sie auch bei schleichenden Veränderungen greift, die keine klassischen Ereignisse darstellen.
Zwei Verträge statt einem
Ab einer BU Rente von etwa 2.500 Euro verlangen viele Versicherer erweiterte Gesundheitsnachweise oder ärztliche Untersuchungen. Umfangreiche Fragebögen, Bluttests und EKGs erhöhen das Risiko für Ablehnungen oder Ausschlüsse.
Die Aufteilung auf zwei Versicherer umgeht diese Schwelle. Statt 4.000 Euro bei einem Anbieter werden zweimal 2.000 Euro bei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen. Jeder Vertrag bleibt unter der kritischen Grenze, sodass die erweiterten Prüfungen entfallen.
Ein weiterer Vorteil: Nachversicherungsgarantien stehen bei jedem Vertrag zur Verfügung. Bei Gehaltssteigerungen oder Familienzuwachs können beide Verträge aufgestockt werden.
Auch im Leistungsfall ist diese Strategie von Vorteil. Sollte ein Versicherer die BU Leistung ablehnen oder zögerlich zahlen, ist noch der andere da. Das Ausfallrisiko wird minimiert.
Auch die BU Rente wird versteuert
Bei der Bedarfsplanung spielt auch die steuerliche Behandlung eine wichtige Rolle. Zwar können die Beiträge zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden, doch im Leistungsfall ist die vereinbarte BU Rente als sonstige Einkünfte mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern.
Die anfallende Steuerzahlung verringert die Nettoauszahlung. Diese Minderung muss bei der Berechnung des Finnanzbedarfs berücksichtigt werden, um die BU Rente in benötigter Höhe zu erhalten.
Fundament für die Zukunft
Eine Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die meisten Menschen der einzige Schutz vor dem existenzgefährdenden Verlust des Einkommens. Die eigentliche Herausforderung für Privatpersonen liegt aber nicht in der Auswahl des günstigsten Tarifs, sondern in der Bestimmung der benötigten Rentenhöhe, ergänzt um eine fundierte Analyse der verbleibenden Versorgungslücke. Wer Letztere nicht vollständig schließen kann, sollte eine BU Rente in der maximal möglichen Höhe abschließen. Sie bildet das Fundament der Existenzsicherung, auf dem früher oder später mit weiteren Produkten aufgebaut werden kann.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema BU berechnen
Versicherer begrenzen die maximal versicherbare Rente in der Regel auf das aktuelle Nettoeinkommen, um eine sogenannte Überversicherung zu verhindern. Eine zu hohe Rente, die das tatsächliche Einkommen übersteigt, würde einen finanziellen Anreiz zur Berufsunfähigkeit schaffen, was vertraglich ausgeschlossen ist. Viele Gesellschaften erlauben es, bis zu 80 Prozent des Nettoeinkommens abzusichern, ohne das Risiko einer Überprüfung der Angemessenheit im Leistungsfall. Die genaue Obergrenze hängt von den internen Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers ab.
Ja, über Nachversicherungsgarantien lässt sich die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken. Dies ist möglich bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhungen oder Immobilienkauf. Einige Versicherer bieten auch anlassunabhängige Erhöhungen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren an. Darum ist beim Versicherungsvergleich darauf zu achten, ob und welche Nachversicherungsoptionen der Tarif bietet.
Studenten können ohne Einkommensnachweis oft bis zu 2.000 Euro BU Rente absichern – zu sehr günstigen Konditionen. Diese Summe ist für das spätere Berufsleben möglicherweise zu niedrig, doch hier greifen Nachversicherungsgarantien. Entscheidend ist, überhaupt einen Vertrag mit guten Bedingungen abzuschließen, solange Gesundheit und Alter noch optimale Konditionen ermöglichen. Die spätere Aufstockung kann dann anlassbezogen (Berufseintritt) ohne neue Gesundheitsfragen erfolgen.
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