Cum-Ex-Prozess: Ex-Steuerchef der Topkanzlei Freshfields muss mit hartem Urteil rechnen
Frankfurt. Ulf Johannemann droht vor dem Landgericht Frankfurt eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der frühere weltweite Steuerchef der Topkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer steht derzeit vor Gericht, weil er die inzwischen untergegangene Maple Bank zu Cum-Ex-Geschäften beriet.
Der Vorsitzende Richter der 24. Strafkammer, Werner Gröschel, ließ am Montag in einem Zwischenfazit nach rund drei Monaten Prozessdauer wenig Zweifel daran, dass es zu einem Schuldspruch kommt: Er sehe eine „hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit“.
Die bisherige Beweisaufnahme habe in weiten Teilen ergeben, dass die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft zuträfen. Johannemann seien die Details der Geschäfte bekannt gewesen, auch deren Struktur.
Johannemann steht seit Anfang September vor Gericht. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihm Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften der kanadischen Maple Bank vor. Das Urteil dürfte innerhalb der nächsten zwei Monate gesprochen werden.
Der lateinische Begriff Cum-Ex steht für Aktienkreisgeschäfte rund um den Ausschüttungstermin mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Dabei ließen sich die Beteiligten Kapitalertragsteuer erstatten, die nicht abgeführt worden war. Die Maple Bank gehörte zu den aggressivsten Cum-Ex-Geschäftemachern und richtete nach Erkenntnissen der Ermittler einen Schaden von knapp 389 Millionen Euro an. Dass Cum-Ex-Geschäfte kriminell waren, haben inzwischen zahlreiche Gerichte festgestellt.
Gutachten ermöglichten kriminelle Geschäfte
Johannemann habe die milliardenschweren kriminellen Geschäfte der Bank durch seine Gutachten mit ermöglicht, so der Vorwurf der Staatsanwälte. In ihrer Anklage bezeichneten sich diese gar als „Gefälligkeitsgutachten“. Zudem soll Johannemann versucht haben, Betriebsprüfer zu täuschen, als diese den Cum-Ex-Geschäften auf den Grund gehen wollten.
Gröschel relativiert in seinem Statement zumindest diese beiden Vorwürfe. Von reinen Gefälligkeitsgutachten könne man nicht sprechen, schließlich seien auch Risiken angesprochen worden. Außerdem sei eine mögliche Täuschung im Rahmen der Prüfungen als Nachtat zu behandeln, die nicht extra zu bestrafen sei.
Beobachter gehen dennoch davon aus, dass es für Johannemann nun auf eine Haftstrafe hinausläuft. Zum möglichen Strafrahmen äußerte sich Gröschel nicht. Der Strafrahmen für Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung sieht bis zu zehn Jahre Haft vor.
Man wolle das Zwischenfazit des Richters nun erst einmal analysieren und an einem der kommenden Prozesstage dazu Stellung nehmen, gab Johannemanns Verteidiger Werner Leitner im Anschluss an.
Maple-Mitarbeiter sprach von Betrug
Am Vormittag hatte das Gericht einen ehemaligen Maple-Manager aus London zur Vernehmung geladen. Er hatte bankintern frühzeitig Bedenken gegen die Deals angemeldet. Seine kritischen Fragen richteten sich auch an Johannemann.
Ihm bereite die Struktur „Unbehagen, weil es den Anschein habe, als ob die Maple Bank in betrügerischer Weise Steuern zurückfordern würde“, schrieb der Brite am 27. April 2006. Die Mail ging an den Bankchef Wolfgang Schuck und an Johannemann. Der Freshfields-Berater habe ihm sogar zugestimmt, dass „einem die Struktur intuitiv ein gewisses Unbehagen bereite“. Allerdings habe Johannemann im weiteren Verlauf versucht, seine Zweifel zu zerstreuen.
Bereits in der vergangenen Woche belastete ein ehemaliger Freshfields-Praktikant Johannemann mit seinen Aussagen. Während seiner Zeit in Johannemanns Team habe er einen seltsamen Rechercheauftrag bekommen. Dabei sollte ein bestimmtes Ergebnis herauskommen: die mehrfache Rückerstattung der Kapitalertragsteuer. Seine Reaktion im Jahr 2009: „Das kann ja nicht wahr sein!“
Banker schon zu Haftstrafen verurteilt
Der ehemalige Bankchef Wolfgang Schuck und drei weitere frühere Manager aus der Maple-Führungsriege mussten sich bereits vor Gericht verantworten. Schuck wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Ein ehemaliger Geschäftsführer erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten.
Einen weiteren Angeklagten verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Lediglich der ehemalige Chefhändler kam mit zwei Jahren auf Bewährung recht glimpflich davon.
Das Gericht rechnete ihm an, dass er frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft kooperierte, bei der Aufklärung mitwirkte und geständig war. Vorsitzender Richter im ersten Maple-Prozess war ebenfalls Gröschel.