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Cum-Ex-SkandalEhemaliger Fortis-Banker muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis

„Easy Money“ und „Double Dip“ bei der Benelux-Bank Fortis: Das Landgericht Frankfurt verurteilt den geständigen Fondsmanager wegen schwerer Steuerhinterziehung.Volker Votsmeier 06.11.2023 - 17:40 Uhr Artikel anhören

Verhandlungssaal im Frankfurter Landgericht: Angesichts des Schadens fällt die Strafe vergleichsweise mild aus.

Foto: dpa

Düsseldorf. Das Landgericht Frankfurt hat das bisher schnellste Urteil in einem Cum-Ex-Strafprozess gefällt: Die 12. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Annette Zander verurteilte Frank H., einen ehemaligen Banker bei der Benelux-Bank Fortis, wegen schwerer Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Damit blieb das Gericht hinter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zurück. Der in dem Fall federführende Oberstaatsanwalt Konstantinos Passialis plädierte kurz zuvor auf eine vierjährige Haftstrafe. Zudem vertrat der Ankläger die Auffassung, dass H. gut sechs Millionen Euro an die Staatskasse zurückzahlen muss, die er selbst mit den illegalen Geschäften verdient hat. Das Gericht sah das offenbar anders.

Der lateinische Begriff Cum-Ex steht für Aktienkreisgeschäfte rund um den Ausschüttungstermin mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Dabei ließen sich die Beteiligten Kapitalertragsteuer erstatten, die nicht abgeführt worden war.

H.s Verteidiger Jakob Lehners erkannte in seinem Schlussplädoyer die Schuld seines Mandanten grundsätzlich an. Das Strafmaß stellte er in das Ermessen des Gerichts. Angesichts des Schadens, den die Staatsanwaltschaft auf mehr als 51 Millionen Euro beziffert hat, fällt die Strafe vergleichsweise mild aus.

Das Urteil erfolgte nur gut acht Monate nach Anklageerhebung und zwei Monate nach dem Prozessstart am 7. September. Das lag vor allem daran, dass H. seine Straftaten im Wesentlichen gestanden und auch zur weiteren Aufklärung des Skandals beigetragen hat. H. sagte mehrfach bei der Staatsanwaltschaft aus und zeigte sich kooperativ.

Der Angeklagte war geständig

Bereits zum Prozessauftakt hatte H. eine mehr als zweistündige Erklärung abgegeben. Er gestand seine Taten und zeigte sich einsichtig und reuig. „Man kann eine Apfelsine nicht zweimal schälen“, sagte er in seinem Statement. Das sei so simpel wie offensichtlich. Ihm und den anderen beteiligten Fortis-Bankern sei klar gewesen, dass die Gewinne bei den Cum-Ex-Geschäften aus der deutschen Staatskasse stammen.

Die Benelux-Bank Fortis – inzwischen gehört sie zu großen Teilen der ABN Amro – war bei den Geschäften zulasten der deutschen Steuerzahler von Anfang an mit von der Partie. Insider bezeichnen sie als „Keimzelle“ der Cum-Ex-Geschäfte, die sich ab 2003 fast in der gesamten Finanzwelt verbreiteten.

Frank H. war Geschäftsführer der Banktochter Fortis Global Securities Lending and Arbitrage (GSLA). Im Strafprozess bestätigte er, dass Fortis frühzeitig mitgemischt habe. Zunächst habe es einen Fehler bei einer Aktientransaktion gegeben, die zu einer unerwarteten Steuererstattung führte. Die Bank habe solche Transaktionen dann systematisch gemacht.

H. nannte das in dem Strafprozess „Easy Money“. Jeder habe gewusst, woher der Profit kam. Man habe in der Bank auch offen über den „Double Dip“ gesprochen. So nannten die Banker die Doppelerstattung der Steuer.

Reue sorgt für mildere Strafe

Sein Geständnis und seine Reue sorgten laut Gericht für eine deutlich mildere Strafe. Damit folgte die Strafkammer der Linie der Gerichte in Bonn und Wiesbaden. Dort wurde der Steueranwalt Hanno Berger zu acht beziehungsweise acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein früherer Topmanager der M.M. Warburg Bank muss eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten verbüßen. Bergers Geständnis war allenfalls halbherzig, der Warburg-Banker bestritt bis zuletzt jede Schuld.

H. sitzt seit mehr als einem Jahr in der Justizvollzugsanstalt in Gießen in Untersuchungshaft. Das Gericht hat angeboten, die Untersuchungshaft gegen eine Kaution von einer Million Euro außer Vollzug zu setzen.

Der deutsche Staatsbürger hat schon seit einigen Jahren keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Die deutsche Justiz spürte ihn im Sommer 2022 schließlich auf der spanischen Insel Mallorca auf. Dann erfolgte die Auslieferung nach Deutschland.

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Mit dem Urteil ist das Thema Cum-Ex für Frank H. nicht abgehakt. Zum einen ist die Entscheidung noch nicht bestandskräftig. Womöglich wird die Staatsanwaltschaft infrage stellen, dass der Ex-Banker die sechs Millionen Euro aus den inkriminierten Geschäften behalten darf. Zum anderen wird noch in anderen Fällen gegen H. ermittelt. Er steht auch bei der Staatsanwaltschaft Köln auf der Beschuldigtenliste.

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