Bundestag: Ampel und Union wollen Verfassungsgericht im Grundgesetz schützen
Berlin. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP kommt bei ihren Verhandlungen mit der Union zur Abschirmung des Bundesverfassungsgerichts vor extremen Kräften voran. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es liege mittlerweile ein „Gesetzentwurf als Arbeitsdokument“ vor. Über diesen werde nun beraten. Ziel sei eine Verständigung auf eine Grundgesetzänderung noch in der bis Herbst 2025 laufenden Amtszeit der Ampel-Regierung.
Deutschlands höchstes Gericht soll für potenzielle Gefahren gerüstet sein. „Die traurige Erfahrung in Polen, in Ungarn und teilweise auch in Israel ist, dass Verfassungsgerichte schnell politische Angriffsziele sein können“, so Buschmann. Es müsse gelingen, „die notwendigen Mehrheiten zu organisieren, um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz stärker zu verankern“.
Im Umfeld der größten Oppositionspartei hieß es, die Gespräche liefen und seien auf einem guten Weg. „Es gibt keine Einigung“, sagte eine Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch. Zum Zeitplan wollte sie keine Angaben machen.
Laut „Rheinischer Post“ ist vorgesehen, dass im Grundgesetz die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren festgeschrieben wird. „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden“, solle zudem als Passus aufgenommen werden.
In dem zwölfseitigen Entwurf des Justizministeriums heiße es weiter: „All diese Regelungen sind damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen.“ Hintergrund der Pläne ist das Erstarken extremer Parteien in Deutschland, insbesondere der AfD.