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KommentarDas „Compact“-Verbot ist ein Risiko für Nancy Faesers Karriere

Für die Innenministerin steht ihr politischer Ruf auf dem Spiel, sollte sie mit ihrem Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins vor Gericht scheitern.Dietmar Neuerer 18.07.2024 - 13:00 Uhr
Nicht wenige werfen Bundesinnenministerin Nancy Faeser  vor, sie würde die Pressefreiheit aushebeln. Foto: Boris Roessler/dpa

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das rechtsextreme „Compact“-Magazin verboten. Sie begründet es damit, dass sich die Compact GmbH und die Produktionsfirma Conspect Film GmbH gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik richteten.

Als Rechtsgrundlage hat ihr Haus das Vereinsrecht herangezogen. Ob das juristisch sicher ist, kann man durchaus bezweifeln. Nicht wenige werfen der Ministerin jetzt vor, sie würde die Pressefreiheit aushebeln.

Keine Frage, „Compact“ ist eine Publikation, die kein Mensch braucht, ein Monatsmagazin, das von sich selbst behauptet, für „ehrlichen Journalismus in Zeiten der Lüge“ zu stehen. Dabei ist das Gegenteil der Fall.

Mehr faktenfreies Geschwurbel geht nicht

„Compact“ steht für Hetze gegen Migranten, Verschwörungsmythen, prorussische Propaganda. Das ist oft so hanebüchen, dass man ernste Zweifel haben kann, ob die Urheber der Inhalte wirklich noch ganz bei Trost sind. Auf einem Titelbild wurde kürzlich behauptet, dass „deutsche Generale den Angriff auf Russland planen“. Mehr faktenfreies Geschwurbel geht nicht.

Die Behörden haben das Magazin länger schon im Blick. Der Inlandsgeheimdienst hat bereits 2021 „Compact“ als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Viele stoßen sich vermutlich auch an der Nähe des „Compact“-Chefs Jürgen Elsässer zur AfD. Unlängst zeigte sein Magazin den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke neben dem früheren US-Präsidenten Donald Trump mit der Schlagzeile „2024 Die Wende“.

Das alles ist schwer zu ertragen. Aber rechtfertigen die „Compact“-Positionen wirklich ein Verbot? Die Innenministerin bewegt sich juristisch auf unsicherem Terrain. Für ihre Verbotsverfügung wendet sie das Vereinsrecht an, obwohl Presserecht in die Kompetenz der Länder fällt. Zudem kennen die Pressegesetze nach Einschätzung von Experten keine Grundlage für das Verbot ganzer Zeitungen.

Unabhängig davon müssen Verbote verhältnismäßig sein. Für mögliche verfassungsfeindliche Beiträge kann nicht das ganze Magazin ohne Weiteres in Mithaftung genommen werden. Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit wiegen ohnehin schwer und können allenfalls als Ultima Ratio gerechtfertigt sein. Aber unerwünschte Meinungen einfach verbieten, das geht eben nicht.

Innenministerium

Faeser verbietet rechtsextremes „Compact“-Magazin

Man darf davon ausgehen, dass Faesers Ministerium die Verbotsverfügung genau geprüft und abgewogen hat. Ein rechtliches Restrisiko bleibt aber dennoch und birgt somit auch ein Risiko für die Ministerin selbst.

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Erstpublikation: 17.07.2024, 14:42 Uhr.

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