Kolumne Votum: Hinweisgeberschutzgesetz ein Jahr nach Inkrafttretung ein Erfolg
Düsseldorf. Zeit für eine Zwischenbilanz: Seit einem Jahr ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Laut der Whistleblowing-Umfrage 2024 der EQS Group unter 700 Compliance-Verantwortlichen ist der Anteil der deutschen Unternehmen, die über ein Hinweisgebersystem verfügen, von 82 auf 97 Prozent gestiegen.
Vor dem Hintergrund, dass unter den restlichen drei Prozent viele Unternehmen sein dürften, die aufgrund der Mitarbeiterzahl nicht davon betroffen sind, ist das eine erfreulich hohe Quote – insofern hat die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie der EU ein wichtiges Ziel erreicht.
Auch die Digitalisierung greift offensichtlich: Drei Viertel setzen auf Softwaresysteme. Nicht bewahrheitet haben sich Befürchtungen, dass es mit Inkrafttreten des Gesetzes zu einer Meldeschwemme kommen würde.
Laut Angaben der externen Meldestelle des Bundes sind zwischen Juli und Dezember 410 Meldungen eingegangen. Zwar waren es in den ersten zwei Monaten des laufenden Jahres weitere 279, gemessen an der hohen Zahl der betroffenen Unternehmen erscheint das sehr moderat.
Von der Verhängung von Bußgeldern ist noch nichts bekannt. Insofern lässt sich von einer erfolgreichen Umsetzung sprechen, die entgegen anfänglicher Hysterie ohne viel Aufhebens erfolgt ist. Offen sind derzeit allerdings noch rechtliche Fragen – wie die zur Anzahl notwendiger Meldestellen in Konzernstrukturen. Da wäre baldige Klärung wünschenswert.
Alexander Pradka ist Leitender Redakteur der Zeitschrift „In-house Counsel“.