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GeldwäscheWoran Sie Geldwäsche erkennen

Geldwäsche ist vor allem durch Clankriminalität und die Mafia bekannt. Doch auch Privatpersonen können ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Ein Ratgeber.Kai Thomas 13.12.2024 - 10:40 Uhr Artikel anhören
Den Begriff Geldwäsche soll der legendäre US-Gangster Al Capone erfunden haben. Foto: dpa

Düsseldorf. Ein Geschäft hat wenig Kundschaft, ins Lokal um die Ecke verirrt sich selten ein Gast. Trotzdem gehen die Läden nicht pleite. Solche Alibifirmen nutzen Kriminelle oft, um Geld zu „waschen“. Doch was ist das eigentlich – Geldwäsche? Wie genau erkennt man sie? Und können sich Privatpersonen unbewusst der Geldwäsche strafbar machen? Das Handelsblatt klärt die wichtigsten Fragen.

Was ist Geldwäsche? Einfach erklärt

Geldwäsche ist ein strafbarer Vorgang, bei dem Kriminelle illegal erwirtschaftetes Geld und Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einschleusen. Dabei verschleiern sie seine Herkunft und schleusen es etwa durch verschiedene Konten, Firmen und Länder.

Laut Bundesinnenministerium steht Geldwäsche oft in Verbindung mit Steuerhinterziehung, Drogenhandel, Prostitution, Korruption, Betrug, Raub, Glücksspiel oder Waffenhandel.

Geldwäsche hat das Ziel, illegal erlangtes Vermögen dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Der oder die Täterin will dem Bundeskriminalamt (BKA) zufolge durch Geldwäsche erklärbares und scheinbar legales Vermögen besitzen, das nicht auf Straftaten rückschließen lässt.

Geldwäsche ist laut Geldwäschegesetz (GWG) ein Straftatbestand nach Paragraf 261 des Strafgesetzbuchs (StGB). Für die Europäische Union und die Bundesrepublik ist ihre Verfolgung wichtig, um die organisierte Kriminalität einzudämmen. Auch die Terrorismusfinanzierung wird schwieriger, wenn Behörden Geldwäsche vorbeugen und bekämpfen.

Wie funktioniert Geldwäsche? Die drei Phasen

Geldwäsche ist ein Prozess, der den illegalen Ursprung von Geld verschleiert. Die Vereinten Nationen haben einen Geldwäsche-Zyklus definiert. In ihm durchläuft das Geld drei Phasen:

1. Einschleusen: Placement

In der Platzierungsphase versuchen Kriminelle, das Geld erstmals in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Das Risiko, entdeckt zu werden, gilt in dieser Phase als besonders hoch. Deshalb nutzen Täter unter anderem sogenanntes Smurfing und Scheinfirmen, um möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erregen.

Beim Smurfing (englisch für „Schlumpfen“) werden durch Straftaten erlangte Bargeldmengen von Strohmännern und über Scheinfirmen in kleineren Teilbeträgen auf ein Konto eingezahlt. Geldwäscher nutzen dafür zum Beispiel Spielbanken, Sportwetten, überteuerte Übernachtungen und Wechselstuben, aber auch Internetbetrug über sogenannte Finanzagenten.

Die Konten, auf denen das Schwarzgeld eingeht, befinden sich oft im Ausland und werden unter Decknamen geführt. Für das Einschleusen investieren Geldwäscher dem BKA zufolge aber auch Bargeld in Immobilien, Firmenanteile oder Luxusgüter.

2. Verschleiern: Layering

Die zweite Phase der Geldwäsche ist das sogenannte Layering. Ziel dabei ist es laut BKA, das Geld zu anonymisieren. Dazu versuchen Kriminelle, Herkunftsbelege zu vernichten und jede Verbindung zur ursprünglichen Straftat zu kappen.

Um das zu erreichen, führen die Geldwäscher möglichst viele komplizierte Transaktionen von einem Bankkonto auf andere durch. Oft geschieht dies über mehrere Ländergrenzen hinweg. Zudem sind Scheinfirmen und Helfer mit Berufsgeheimnis wie Anwälte und Notare beteiligt, die Geldherkunft seriös erscheinen lassen. Außerdem nutzen Geldwäscher für das Layering nach BKA-Angaben gezielt Schlupflöcher in den Rechtsvorschriften der jeweiligen Länder.

3. Reinvestieren: Integration

In der dritten Phase, der Integration, versuchen die Täter, das „gewaschene“ Geld wieder in die Wirtschaft einzuschleusen. Ziel ist es dem BKA zufolge, das Geld aus einer scheinbar legalen Quelle zurück zum Täter zu führen.

Dazu wird das Geld erneut investiert. Zum Beispiel in Restaurants, Wettbüros, Luxusgüter oder oft auch Immobilien. In der Regel nutzen Geldwäscher laut Bundesfinanzministerium dabei Geschäftsfelder, in denen der Geldmengenfluss schwer nachvollziehbar ist. Die ursprünglich illegalen Einnahmen verbuchen die Beteiligten dort als „echte“ Umsätze, und das Geld gelangt so in den legalen Wirtschaftsverkehr.

Beschlagnahmter Lamborghini: Auch Luxuswagen werden zur Geldwäsche verwendet. Foto: Vadim Ghirda/AP/dpa

Was ist ein Beispiel für Geldwäsche?

Für einen Geldwäsche-Klassiker nutzen Täter ein Restaurant: „Ich gebe dem Besitzer jeden Abend 1000 Euro, die er als Umsatz verbucht und auf dem Geschäftskonto einzahlt. 100 Euro bekommt er als Provision, der Rest geht später an mich zurück“, erklärte Daniel Thelesklaf, Chef der deutschen Anti-Geldwäsche-Behörde FIU, das Beispiel im Handelsblatt-Interview. Die Krönung dabei sei, wenn dem Geldwäscher der Betrieb selbst gehört.

Weitere typische Beispiele, in denen Geldwäsche und ein illegaler Ursprung des Geldes naheliegen, nennt die Bundesnotarkammer in ihren Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz:

1. Geldwäsche-Beispiel: Ein Notar nimmt Geld auf einem Treuhandkonto zur Verwaltung fremder Vermögen von einem Käufer für einen Kauf entgegen. Der Kauf scheitert grundlos. Nun soll der Notar die eingezahlten Mittel an einen Dritten zurückzahlen, um den Zahlungsweg zu verschleiern. Diese Person wohnt in einem Staat mit erhöhtem Geldwäscherisiko, etwa in Albanien, Malta oder der Türkei.

2. Geldwäsche-Beispiel: Bei einem Kauf zahlt anstelle des Käufers ein Dritter oder eine Firma ohne erkennbaren Bezug zu Käufer oder Sache auf das Treuhandkonto eines Notars ein. Der Zahlende stammt zudem aus einem Land mit erhöhtem Geldwäscherisiko. Damit wird die Belegspur des Kaufs unterbrochen.

3. Geldwäsche-Beispiel: Ein Käufer aus einem Risikostaat bezahlt den gesamten Preis für eine Immobilie bar, bevor ein Notar den Kaufvertrag beurkundet hat. Er gibt vor, kein inländisches Bankkonto eröffnen zu können. Später stellt sich jedoch heraus, dass der Käufer doch ein Bankkonto im Inland hat, Sozialhilfe bezieht und für Hehlerei bekannt ist.

4. Geldwäsche-Beispiel: Der Verkäufer verkauft ein Grundstück zu einem hohen Kaufpreis. Nach dem Verkauf überweist der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises auf ein drittes Konto des Käufers zurück. Dieses sogenannte Kick-back-Vorgehen gilt als Geldwäscheindiz.

Was sind Money Mule und Finanzagenten?

Money Mule ist der englische Begriff für sogenannte „Geldesel“. Das sind zumeist ahnungslose Personen, die von Kriminellen angeworben werden, um illegales Geld zu waschen. Dabei nutzen Kriminelle die Smurfing-Methode, um große Mengen Schwarzgeld in viele kleine Teilbeträge zu stückeln und über die Money Mule ins Ausland zu transferieren.

Nach BKA-Angaben rekrutieren die Täter ihre Money Mules meist online. Dazu schalten sie auf Instagram, Facebook und über Kleinanzeigen vermeintlich lukrative Jobangebote. In den Stellenanzeigen geht es oft um Begriffe wie „Finanzagent“, „Finanzmanager“, „Escrow Agent“ und „Geld überweisen“. Einzig nötige Qualifikation ist in der Regel ein eigenes Girokonto.

Darüber soll der Finanzagent dann Geld, das Dritte überweisen, möglichst sofort per Bargeldversand oder etwa Western Union ins Ausland senden. Dafür werden ihnen hohe Provisionen versprochen. Laut BKA verlangen die Geldwäscher von den Finanzagenten auch immer häufiger den Umtausch des Geldes in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder Monero.

Ilegales Geld wird auch mit Kryptowährungen gewaschen. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Wer sich als Finanzagent anheuern lässt, macht sich dem BKA zufolge wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar. Es drohen bis zu zwei Jahre Gefängnisstrafe oder Geldstrafen. Außerdem können Geschädigte Schadenersatzansprüche anmelden.

Wie kann man sich vor Smurfing schützen?

Das BKA und einige Banken geben Empfehlungen, wie Sie sich vor Smurfing schützen können:

  1. Reagieren Sie nicht auf auffällig lukrative Jobangebote, die Sie über soziale Netzwerke oder per E-Mail erhalten. Vor allem wenn sie hohe Provisionen ohne besondere Qualifikation versprechen.
  2. Lehnen Sie Angebote immer ab, wenn Sie Ihr privates Konto für Zahlungsverkehr nutzen oder ein Konto oder eine Kryptowallet dafür eröffnen sollen.
  3. Geben Sie Ihre Bankdaten nur an Menschen weiter, die Sie kennen und denen Sie vertrauen.
  4. Kontaktieren Sie bei unerwarteten Zahlungen auf Ihr Konto, die Sie wieder zurücküberweisen sollen, Ihre Bank oder die Polizei. Heben Sie das Geld nicht ab und leiten Sie es nicht weiter.

Was sind Anzeichen für Geldwäsche?

Für das Erkennen von Verdachtsfällen gilt laut Bundesnotarkammer der Grundsatz: Je ungewöhnlicher und sinnloser ein Geschäft erscheint, desto höher ist das Geldwäscherisiko.

Für Geldwäsche gibt es viele Anzeichen, von denen sich einige auf Listen der Bundesnotarkammer und der Financial Action Task Force (FATF) finden lassen. Die FATF ist ein unabhängiges Gremium, das Maßnahmen zum Schutz des globalen Finanzsystems vor Geldwäsche entwickelt. Zur Einhaltung seiner Standards haben sich mehr als 200 Staaten verpflichtet. Auch im Anhang des Geldwäschegesetzes finden sich Indikatoren. Typisch sind unter anderem:

  • grobes Missverhältnis eines Geschäftswerts zum legalen Einkommen und Vermögen eines Verkäufers, Käufers oder wirtschaftlich Berechtigten
  • Beteiligte verweigern die Identifizierung, machen falsche Angaben zur Identität oder werden verheimlicht
  • Beteiligte leben in einem Land mit hohem Geldwäscherisiko
  • Beteiligung einer großen Zahl dritter Personen
  • Verkäufe zu einem erheblich vom Verkehrswert abweichenden Kaufpreis
  • verdeckte Verbindungen zwischen Käufer und Verkäufer, die diese zu verschleiern versuchen
  • Beteiligte wollen Beträge ab 10.000 Euro bar zahlen
  • Beteiligte nutzen viele Konten
  • Zahlungen erfolgen über ausländische Konten
  • Zahlungsflüsse auf Konten nicht am Vertrag beteiligter Dritter
  • sehr hohe tägliche Transaktionszahl auf Konten mit niedrigem Tagesendstand
  • schlechte Konditionen einer Geldanlage werden bedingungslos akzeptiert
  • komplexe Nutzung von Finanzprodukten
  • komplizierte Geschäftsgestaltung ohne ersichtlichen Grund
  • Beteiligung an bargeldintensiven Unternehmen wie Restaurants, Autohändler, Glücksspielstätten, Kioskbuden, Handy-Shops und Reisebüros
  • Gründung von nur dem Gelddurchlauf dienenden Gesellschaften
  • Beteiligung von Unternehmen mit nur vorgegebenem Geschäftszweck ohne tatsächlichen Geschäftsbetrieb
  • intransparente geschäftliche Holding- und Beteiligungsstrukturen
  • Beteiligung von Briefkastenfirmen, Offshore-Firmen und Strohmännern
  • Beteiligung von Unternehmen mit Liquiditätsproblemen
  • auffällig niedrige Gewinnspannen
  • Unstimmigkeiten in Verträgen und Handel über verdächtige Routen

Wann besteht Verdacht auf Geldwäsche?

Ein Verdacht auf Geldwäsche gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG § 43) besteht dem Zoll zufolge, wenn einer oder mehrere dieser Anhaltspunkte gegeben sind:

  1. Der Vermögenswert könnte illegale oder kriminelle Herkunft haben.
  2. Die Transaktion oder der Vermögensgegenstand steht im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung.
  3. Der Vertragspartner legt ihnen gegenüber nicht offen, ob er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt.

Geldwäsche-Verdachtsmeldung: Wie melde ich einen Verdacht?

Als Privatperson können Sie bei Verdacht auf Geldwäsche eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen sind verpflichtet, einen Geldwäscheverdacht der Anti-Geldwäsche-Behörde FIU zu melden. Zu diesen sogenannten Verpflichtenden zählen laut Geldwäschegesetz: Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungen, Immobilienmakler, Autohändler, Juweliere, Glückspielveranstalter, Kunstvermittler, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Verpflichtete müssen die Identität von Kunden prüfen und verdächtige Kontobewegungen sofort melden. Sie können Verdachtsfälle hier über das Meldeportal der FIU einreichen.

Diese Meldepflicht gilt dabei unabhängig von der Höhe des Geschäfts und ob bar oder elektronisch gezahlt wurde. Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung darf das betroffene Geschäft nicht vollzogen werden. Es sei denn, ein Aufschub des Geschäfts würde die Aufklärung einer Straftat behindern.

Geldwäsche: Welche Strafe droht?

Die Strafen für Geldwäsche sind im Strafgesetzbuch (StGB § 261) festgelegt. Geldwäschern droht demnach eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren.

In besonders schwerem Fall kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen. Dieser liegt vor, wenn der Täter erwerbsmäßig handelt oder Mitglied einer Bande ist, die fortlaufend Geldwäsche betreibt.

Können Privatpersonen unbewusst gegen das Geldwäschegesetz verstoßen?

Ja, als Privatperson können Sie ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Das ist derzeit in Deutschland der Fall, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlen, die mehr als 10.000 Euro kosten und nicht nachweisen können, woher das Geld stammt.

Wollen Sie laut Lohnsteuerhilfeverein etwa ein Auto beim Händler in bar kaufen, muss dieser Ausweis, Adresse und Geburtsdatum prüfen und die Transaktion schriftlich festhalten.

Wer hohe Bargeldsummen einzahlt, kann sich ungewollt strafbar machen. Foto: dpa

Ab voraussichtlich Sommer 2027 gilt eine noch strengere Regelung. Denn dann greift in der EU eine neue Bargeldobergrenze. Dann machen Sie sich bereits grundsätzlich der Geldwäsche strafbar, wenn sie Waren oder Dienstleistungen, die mehr als 10.000 Euro kosten, bar bezahlen.

Wie oft darf man 9000 Euro einzahlen ohne Nachweis?

Ab 10.000 Euro Bareinzahlungen müssen Sie immer einen Nachweis erbringen. Denn wer hohe Geldsummen über dieser Grenze bar bei der Bank einzahlt, kann laut Lohnsteuerhilfeverein gegen das Geldwäschegesetz verstoßen.

Ihre Bank bemerkt es auch, wenn Sie 13.000 Euro gestückelt in 9000 und 4000 Euro mit zeitlichem Abstand bar am Geldautomaten einzahlen. Denn Kreditinstitute erstellen anhand des Berufs und der regelmäßigen Kontobewegungen Risikoprofile. Bereits ab 2500 Euro müssen Sie mit Nachfragen rechnen. Zudem droht eine Kontosperrung, wenn das Risikosystem einer Bank durch verdächtige, unregelmäßige Einzahlungen anschlägt.

Deshalb müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, wenn Sie höhere Summen auf Ihr Konto einzahlen oder sich aus unbekannter Quelle überweisen lassen. Außerdem sollten Sie damit rechnen, dass auch das Finanzamt bei Ihnen nachfragt, woher das Geld stammt – denn gegebenenfalls werden Steuern fällig.

Als Nachweis für die Herkunft einer Bargeldeinzahlung eignen sich laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorherige Auszahlungsbelege, Rechnungen, ein Testament, ein Vermächtnis oder ein Schenkungsvertrag. Einige Geldhäuser akzeptieren auch eigenhändige Erklärungen.

Wie häufig ist Geldwäsche?

Zum Ausmaß von Geldwäsche gibt es keine genauen Zahlen. Forscher der Universität Halle-Wittenberg schätzten 2016 in einer Studie im Auftrag des Finanzministeriums, dass in Deutschland jährlich bis zu 100 Milliarden Euro gewaschen werden.

Einen Eindruck, wie verbreitet Geldwäsche ist, vermitteln auch die Kriminalstatistik und die Zahl der Verdachtsmeldungen: 2023 hat die Polizei hierzulande rund 32.600 Geldwäschedelikte erfasst. Ihre Summe stieg das dritte Jahr in Folge auf einen neuen Höchststand.

Bei der FIU gingen 2022 fast 340.000 Meldungen zu Geldwäscheverdacht ein. Das entspricht laut Jahresbericht einem Plus von 13 Prozent zum Vorjahr. Rund 97 Prozent davon kommen von Banken, die verdächtige Transaktionen melden. Rund 51.700 der Verdachtsmeldungen (15 Prozent) leitete die FIU schließlich an die Staatsanwaltschaft und Landeskriminalämter weiter.

Weltweit könnten jährlich zwischen einer halben und einer Billion US-Dollar gewaschen werden. Dies schätzte der Expertenausschuss des Europarats für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Moneyval) im Jahr 2022. Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UnoDC) geht von einem noch höheren Betrag aus: zwei bis fünf Prozent des weltweiten Bruttoinlandprodukts. Das sind demnach 800 Milliarden bis zwei Billionen US-Dollar im Jahr.

Geldwäsche: Welche Länder sind stark betroffen?

Das Basel Institute on Governance (BIG) veröffentlicht jedes Jahr den Basel AML Index. Er gilt als unabhängiges Länderranking für Geldwäsche und umfasst 152 Staaten. Demnach besaß Haiti 2023 weltweit das höchste Geldwäscherisiko. Die zehn am stärksten betroffenen Länder sind:

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  1. Haiti mit Risikowert 8,25
  2. Chad mit Risikowert 8,14
  3. Myanmar mit Risikowert 8,13
  4. Demokratische Republik Kongo mit Risikowert 8,10
  5. Republik Kongo mit Risikowert 7,91
  6. Mozambique mit Risikowert 7,88
  7. Gabon mit Risikowert 7,73
  8. Guinea-Bissau mit Risikowert 7,69
  9. Venezuela mit Risikowert 7,63
  10. Laos mit Risikowert 7,44

In den Top 100 sind als einzige EU-Staaten Bulgarien (Platz 75, Risikowert 5,16), Ungarn (Platz 86, Risikowert 4,94) und Rumänien (Platz 90, Risikowert 4,90) vertreten. Deutschland rangiert auf Platz 120 mit einem Risikowert von 4,29. Die Risikoskala des Indexes reicht von null bis zehn. Ein Wert von 5,0 oder höher gilt laut BIG als sehr risikoreich für Geldwäsche.

Dieser Artikel erschien bereits im September 2024. Der Artikel wurde am 13.12.2024 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

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