Bürokratieabbau: Digitaler Reisepass kommt vorerst nicht
Berlin. Es war eines der praktischen Versprechen des geplanten vierten Bürokratieentlastungsgesetzes: der digitale Reisepass. Nach dem Willen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sollten Änderungen im Passgesetz es möglich machen, die Kontrollprozesse am Flughafen digital und kontaktlos abzuwickeln. Doch nun ist der digitale Pass nicht mehr Teil des Entlastungsgesetzes.
Das zeigt der Änderungsantrag der Ampelfraktionen von SPD, Grünen und FDP, der dem Handelsblatt vorliegt. Somit können Luftfahrtunternehmen vorerst auch weiterhin nicht die im Chip von Reisepässen hinterlegten Daten auslesen und damit etwa den Check-in, die Gepäckaufgabe oder die Zugangskontrolle zum Sicherheitsbereich vereinfachen.
Hintergrund sind datenschutzrechtliche Bedenken, wie von Abgeordneten aus SPD und FDP zu hören war. Das Vorhaben wird demnach noch von der neuen Bundesdatenschützerin Louisa Specht-Riemenschneider geprüft und soll dann später im Zuge eines geplanten Jahresbürokratieentlastungsgesetzes kommen.
Bürokratieentlastungsgesetz soll der Wirtschaft helfen
Mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft um 944 Millionen Euro pro Jahr entlasten und von unnötigen Vorschriften befreien. Vorausgegangen war eine groß angelegte Abfrage bei Wirtschaftsverbänden, wobei insgesamt 442 Entlastungsvorschläge eingereicht wurden.
Nach langen Verhandlungen einigten sich die Regierungsfraktionen am vergangenen Montag auf letzte Details, wie zu vernehmen war. Eigentlich sollten die rund 60 Entlastungsmaßnahmen schon vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Nun ist der Beschluss in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags Ende September geplant.
Jenseits des Passgesetzes erfolgten keine großen Änderungen mehr zum Regierungsentwurf. Zwar habe es noch heftige Debatten über die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten gegeben, war zu hören. Am Ende blieb es jedoch bei der Verkürzung von zehn auf acht Jahre.
Zusätzliche Entlastungen wie etwa die von der FDP geforderte Abschaffung der Bonpflicht wurden am Ende doch nicht aufgenommen. „Wir werden weiter am Bürokratieabbau arbeiten und streben an, auch die Bonpflicht abzuschaffen“, erklärte der Berichterstatter für Bürokratieabbau der FDP-Bundestagsfraktion, Thorsten Lieb.
Zu den weiteren beschlossenen Maßnahmen zählt die Abschaffung der Hotelmeldepflicht, die Herabstufung von Schriftformerfordernissen auf die Textform, sodass künftig etwa die Kündigung von Mietverhältnissen per SMS oder E-Mail erfolgen kann. Auch der digitale Arbeitsvertrag sowie der digitale Vertrag in der Zeitarbeitsbranche zwischen Ver- und Entleihern von Arbeitskräften wird nun umgesetzt.
Dazu kommen neu weitere Digitalisierungsschritte im Steuerrecht, Vereinfachungen bei der Vorbereitung von Hauptversammlungen und eine Lösung für eine Online-Rücksetzung der PIN für den Personalausweis.
Praxischecks werden bislang von den Grünen angewendet
Teil der Einigung der Ampelfraktionen ist zudem ein Entschließungsantrag, mit dem die Regierung unter anderem aufgefordert wird, weitere überflüssige Berichtspflichten für Unternehmen zu identifizieren und „konsequent abzuschaffen“.
Zudem wird gefordert, das „Instrument des Praxischecks“ in allen Ressorts einzuführen und anzuwenden. Nach Abschluss sollen die Ergebnisse des Praxischecks „juristisch nachvollziehbar und zeitnah“ veröffentlicht und die ermittelten „Bürokratieentlastungspotenziale“ realisiert werden.
Die Praxischecks waren im Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) entwickelt worden. Gemeinsam mit Praktikern wird dabei gesetzübergreifend nach bürokratischen Hindernissen in bestimmten Prozessen wie Unternehmensgründungen oder Solar-Installationen gesucht. Auch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) arbeitet mit Praxischecks. Ansonsten ist die Methode in der Bundesregierung noch nicht sehr weit verbreitet.
Bürokratieabbau soll weiter vorangetrieben werden
In Vorbereitung ist zudem nun ein Kabinettsbeschluss für einen „Belastungs-Abbaupfad“. Das zeigt eine Übersicht, die dem Handelsblatt vorliegt. Demnach will sich die Regierung verpflichten, in jeder Legislaturperiode im Saldo mindestens vier Milliarden Euro laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft abzubauen, also ab 2025 jährlich eine Milliarde Euro. Alle Ressorts sollen zum Erreichen dieses Ziels beitragen. Dies wird als „ambitionierte Selbstverpflichtung zum Bürokratieabbau“ bezeichnet. Als Termin für den Kabinettsbeschluss wird der Oktober 2024 angegeben.
In dem Papier heißt es zudem: Weitere „Maßnahmen für einen zügigen und spürbaren Abbau bürokratischer Lasten werden folgen, allen voran das Jahresbürokratieentlastungsgesetz (JBEG)“. FDP-Berichterstatter Lieb mahnte: „Für die Zukunft Deutschlands als attraktiver Wirtschaftsstandort muss Bundeskanzler Scholz Bürokratieabbau zur Chef-Sache machen.“ Deshalb fordere die FDP einen Bürokratiegipfel mit Beteiligten aus Verwaltung, Gesellschaft sowie Unternehmen.