Immobilien: „Unverschämtheit“ – Frist für Mietgesetz erbost Wohnungsverbände
Berlin. Noch am Mittwoch hatte die Bundesregierung die Verlängerung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Am Freitag legte das Bundesjustizministerium (BMJ) nach: Es schickte einen Gesetzentwurf „zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete“ zur Stellungnahme an die Verbände der Immobilien- und Wohnungswirtschaft. Und sorgte dort wegen einer extrem kurzen Frist bis kommenden Montag für massiven Ärger.
Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), sprach von einem „Wahlkampf-Schauspiel“. Es sei eine „echte Unverschämtheit, freitagmittags diese kurze Frist mitgeteilt zu bekommen“. In dem Anschreiben des Ministeriums an die Verbände heißt es lediglich: „Die sehr kurze Frist bitten wir zu entschuldigen.“
Sowohl das Schreiben als auch der Referentenentwurf liegen dem Handelsblatt vor. Der Entwurf sei noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, so das Justizministerium. Er stehe daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Ressortabstimmung.
Verlängerung der Mietpreisbremse steht im Koalitionsvertrag
Seit dem Aus der Ampelkoalition wird darüber diskutiert, was im Bundestag bis zu den Neuwahlen noch beschlossen werden könnte. Die Restregierung von SPD und Grünen würde gerne noch einige Vorhaben durchbringen, etwa die Pläne zur weiteren Mietenregulierung.
Die Ampel hatte in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Mietpreisbremse zu verlängern. Demnach darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Verabredet war auch die Absenkung der Kappungsgrenze für Bestandsmietverträge auf elf Prozent in drei Jahren. Bisher dürfen Bestandsmieten bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent angehoben werden.
Nach langem Zögern der FDP war gerade erst der Referentenentwurf für die Verlängerung der Mietpreisbremse vorgestellt worden. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett die Verlängerung beschlossen. Doch nach dem Scheitern der Koalition steht das Vorhaben vor dem Aus. In der Union zeichnet sich kaum Bereitschaft ab, einer weiteren Mietenregulierung zuzustimmen und das Gesetz für die rot-grüne Restregierung durch den Bundestag zu bringen. Die Union sieht in Mietpreisbremsen keine Lösung – anders als SPD und Grüne.
Union und FDP sind gegen Mietenregulierungen
Das Justizministerium wird seit dem Aus der Ampel von Bundesverkehrsminister Volker Wissing geführt, der aus der FDP ausgetreten ist. Zuvor war das Ministerium von Marco Buschmann geleitet worden, der von seinem Amt zurückgetreten war.
Die Liberalen hatten sich zuvor gegen eine Verlängerung der Mietpreisbremse und andere Regulierungen gewandt und sie als „Baubremse“ bezeichnet. „Statt sich in immer mehr Regulierungen zu verlaufen, brauchen wir jetzt niedrigere Standards, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Bauland“, sagte noch am Mittwoch Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. „Deutschland muss wieder mehr, schneller und günstiger bauen. Ausreichend Wohnraum ist der beste Mieterschutz.“
Zentrale Inhalte des jetzt vorgelegten Gesetzentwurfs sind:
- Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Bestand soll in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf elf Prozent in drei Jahren gesenkt werden.
- Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll von sechs auf sieben Jahre verlängert werden.
- Gemeinden ab 100.000 Einwohnern sollen verpflichtet werden, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen.
- Vermietende sollen in angespannten Wohnungsmärkten zur gesonderten Ausweisung eines Möblierungszuschlags bei möbliertem Wohnraum verpflichtet werden. Anderenfalls soll die Wohnung im Hinblick auf die zulässige Miethöhe als unmöbliert gelten.
Harsche Kritik an der aktuellen Frist kommt etwa vom BFW. Dessen Präsident Salewski sprach von „Hohn“. BFW-Justiziar Franco Höfling sagte, die kurze Frist bis Montag mache es schwierig, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. „Insbesondere die weiteren Eingriffe in die Mietpreisbildung zulasten der Immobilienwirtschaft sind investitionsfeindlich und verhindern damit Wohnungsbau und Bestandssanierung.“
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), sagte dem Handelsblatt: „Die in dieser Woche vorgelegten Gesetzentwürfe haben wenig Chancen auf eine parlamentarische Mehrheit, sind aber mit Sicherheit wahlkampftauglich.“
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, bemängelte, man wolle in der Bevölkerung „Unsicherheit erzeugen und Stimmung machen“. In der Öffentlichkeit werde der Eindruck erweckt, dass die Mietpreisbremse nun schnell im Deutschen Bundestag verabschiedet werden müsse, um ein rasches Auslaufen zu verhindern. Die aktuelle Rechtslage lasse es aber zu, „dass dort, wo die Mietpreisbremse vor dem 31. Dezember 2025 ausläuft, die Länder eine Verlängerung verordnen können“.