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ThailandArbeiterinnen hoffen auf deutsches Lieferkettengesetz

Textilarbeiterinnen in Südostasien fordern eine Million Dollar an ausstehenden Löhnen und Abfindungen. Aktivisten wollen die Hamburger Otto Group dazu zwingen, ihnen zu helfen.Mathias Peer 20.02.2025 - 13:11 Uhr Artikel anhören
Die Otto Group hat Probleme in Thailand. Foto: IMAGO/Zoonar

Bangkok. Ihren Job verloren haben rund 200 Arbeiterinnen einer thailändischen Textilfabrik bereits zu Beginn der Coronapandemie vor fast fünf Jahren. Auf damals noch ausstehende Löhne warten sie noch immer.

Nun hoffen sie, mithilfe des deutschen Lieferkettengesetzes zu ihrem Recht zu kommen. Ein Anwalt der Clean Clothes Campaign (CCC) reichte deshalb am Mittwoch im Namen von zehn Geschädigten Beschwerde bei dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegen die Hamburger Otto Group ein.

Die Betroffenen produzierten der Aktivistengruppe zufolge Kleidung für den Onlinehändler. Das Unternehmen bestreitet das.

Im Zentrum des Falls steht das Textilunternehmen Royal Knitting, das in der thailändischen Stadt Mae Sot an der Grenze zu Myanmar tätig war. Die Fabrik der Firma wurde im April 2020 infolge der ersten Covid-19-Welle geschlossen.

Die ehemaligen Arbeiterinnen fordern von dem Unternehmen seitdem vergeblich rund 32 Millionen thailändische Baht – umgerechnet fast eine Million Dollar – an nicht gezahlten Löhnen und Abfindungen. Ein thailändisches Arbeitsgericht ordnete laut CCC Royal Knitting bereits im Jahr 2021 zur entsprechenden Zahlung  an. Vollstreckt werden konnte das Urteil aber bisher nicht.

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Bei den unbezahlten Beschäftigten handelt es sich nach Angaben der Aktivisten zu 90 Prozent um Migrantinnen aus Myanmar. Ihnen sind den Angaben zufolge zum Teil schwerwiegende wirtschaftliche Probleme entstanden.

In einem Bericht lässt CCC die frühere Textilarbeiterin Yee zu Wort kommen, die sich nach eigenen Angaben infolge des nicht bezahlten Lohns hoch verschulden musste, um Rechnungen bezahlen zu können. „Als die Fabrik geschlossen wurde, wurde unser Leben ruiniert“, wird Yee zitiert. Den vollen Namen der Betroffenen nennt CCC nicht. Die Arbeiterinnen haben laut ihrem Anwalt Angst vor Vergeltung.

Otto Group spricht von „unkontrollierbaren Dokumenten“

Die Arbeitsrechtsaktivisten sehen nun die Otto Group in der Pflicht: „In der Royal-Knitting-Fabrik sind bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Personen gefeuert wurden, Artikel für verschiedene Eigenmarken von Otto produziert worden“, sagte Anwalt Simon Simanovski dem Handelsblatt.

Das sei aufgrund von Zeugenaussagen der Mitarbeiterinnen sowie durch Packlisten und Markenlabels belegt, die auf die Waren aufgenäht worden seien. „Das Lieferkettengesetz sieht in solchen Situationen Pflichten vor, die die Otto Group erfüllen muss“, sagte Simanovski. „In diesem Fall ist die Pflicht zur Vornahme von Abhilfemaßnahmen besonders wichtig“, fügte er hinzu.

Die Otto Group bestreitet jedoch, etwas mit dem Fall zu tun zu haben. Die Geschäftsbeziehung des Unternehmens zu Royal Knitting habe bereits im Jahr 2017 geendet, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. „Zum Zeitpunkt der Schließung der Fabrik im Jahr 2020 hat die Otto Group also bereits seit drei Jahren keine Ware mehr dort produzieren lassen.“

Die von den Aktivisten vorgelegten Unterlagen, die belegen sollen, dass trotz des offiziellen Endes der Geschäftsbeziehungen auch 2020 noch Otto-Waren in der Fabrik hergestellt wurden, weist das Unternehmen zurück. Es handele sich um unkontrollierbare Dokumente, „die überall auftauchen und insbesondere auch aus Resten älterer Aufträge stammen können“. Aus Unterlagen von Otto gehe hervor, „dass die Waren, auf die sich die Belege beziehen, in einer anderen Fabrik hergestellt wurden“.

CCC-Anwalt Simanovski sagt, die Hypothese sei, dass die Muttergesellschaft der Royal-Knitting-Fabrik, ein Unternehmen namens Yamaken Apparel, die Aufträge ohne die Zustimmung der Otto Group an die Firmentochter weitergereicht habe. Yamaken reagierte auf eine schriftliche Handelsblatt-Anfrage nicht. Für Royal Knitting waren keine Kontaktinformationen auffindbar.

Otto hatte bereits im Jahr 2021 in einer Stellungnahme an das Business & Human Rights Resource Centre bestätigt, dass Yamaken Eigentümer von Royal Knitting und bis August 2020 Zulieferer gewesen sei. Eine Yamaken-Fabrik in Laos findet sich auch auf der jüngsten Lieferantenliste von Otto aus dem Jahr 2023.

Anwalt Simanovski argumentiert, die Menschenrechtsverletzung der Vorenthaltung eines angemessenen Lohns sei somit im Geschäftsbereich eines unmittelbaren Zulieferers von Otto eingetreten. Damit greife das Lieferkettengesetz, was die Otto Group dazu verpflichte, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Mit der BAFA-Beschwerde will er dies erzwingen. Sein Antrag zielt auf die Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens ab, in dem die Behörde feststellen muss, ob eine Verletzung der Sorgfaltspflichten durch Otto tatsächlich vorliegt und wie darauf reagiert werden muss.

Arbeiterinnen fordern Otto auf, Druck zu machen

Die betroffenen Arbeiterinnen verlangen laut Simanovski von dem Unternehmen, seinen geschäftlichen Einfluss auf Yamaken Apparel zu nutzen, um auf eine Zahlung der offenen Forderungen zu drängen. Der Anwalt der CCC-Aktivisten regt in seinem BAFA-Antrag auch an, ein Bußgeldverfahren gegen die Otto Group einzuleiten, weil „diese Verletzung schon so lange bekannt ist und sich die Otto Group so hartnäckig weigert, sie zu adressieren“.

Der Fall ist auch ein Test, wie weitreichend das Lieferkettengesetz bei weiter zurückliegenden Verfehlungen ist. Die Anwendung des Gesetzes für diesen Fall „könnte aufgrund des Zeitraums grundsätzlich angezweifelt werden, da das Gesetz erst zum 1. Januar 2023 in Kraft trat“, zitiert die Otto Group in ihrer Mitteilung den Rechtsanwalt Patrick Späth.

CCC-Anwalt Simanovski widerspricht: Die Lohnvorenthaltung habe zwar bereits 2020 begonnen, argumentiert er, sie dauere aber bis heute an, weshalb die Regelungen des Lieferkettengesetzes zur Geltung kämen.

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Beschwerden beim BAFA auf Grundlage des Lieferkettengesetzes waren zum Start des Gesetzes eher selten. Laut einem im September vorgelegten Rechenschaftsbericht des Bundesamts für 2023 kam es in dem Jahr zu insgesamt 30 Beschwerden, wobei das Gesetz in vielen Fällen nicht anwendbar war.

Bis Ende 2023 wurde dem Bericht zufolge nur ein Beschwerdevorgang abgeschlossen. Das betroffene Unternehmen habe „unverzüglich“ Maßnahmen ergriffen, um die potenziellen Verfehlungen bei Zulieferern zu minimieren und zu beenden, hieß es.

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