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FinanzpaketErneuter Eilantrag der AfD gegen Abstimmung im Bundesrat abgelehnt

Der Bundesrat darf über das milliardenschwere Schuldenpaket abstimmen. Der Bundesrat votiert unter anderem über die Grundgesetzänderung, die für die Lockerung der Schuldenbremse notwendig ist. 21.03.2025 - 09:46 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen erneuten Eilantrag der AfD ab, mit dem die Abstimmung gestoppt werden sollte. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe. Die Abstimmung im Bundesrat über das milliardenschwere Schuldenpaket ist gesichert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen erneuten Eilantrag der AfD ab, mit dem die Abstimmung gestoppt werden sollte, wie das Gericht am Freitagmorgen mitteilte.

Der Bundesrat wollte am Vormittag unter anderem die Grundgesetzänderung beschließen, die für die Lockerung der Schuldenbremse sowie das Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen notwendig ist.

Die Grundgesetzänderung war bereits am Dienstag im Bundestag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden. Rechtskräftig wird der Beschluss aber erst nach der Zustimmung der Länderkammer.

Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts lehnte den Antrag als unbegründet ab. Das Gericht habe die Gewaltenteilung zu respektieren. Danach sind zunächst Bundestag, Bundesrat und auch der Bundespräsident zuständig, der Gesetze ebenfalls prüft.

Eine vorrangige, präventive Überprüfung eines Gesetzes durch das Verfassungsgericht gebe es grundsätzlich nicht. Vielmehr sei der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz grundsätzlich nachgelagert.

Die AfD hatte argumentiert, dass das Gericht bisher noch nicht in der Hauptsache darüber entschieden habe, ob die Beratungszeit des Bundestages für die weitreichende Grundgesetzänderung ausreichend war oder nicht. Solange das offen sei, könne der Bundesrat nicht abstimmen, da sonst die Grundgesetzänderung endgültig sei. Mit dieser Argumentation hatte die AfD keinen Erfolg.

rtr
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