Wohnrecht auf Lebenszeit: So wohnen Sie bis zum Lebensende im verschenkten Haus
Berlin. Viele Eigentümer wollen zu Lebzeiten klären, wie es mit ihrer Immobilie nach ihrem Tod weitergeht. So wollen sie mögliche Erbstreitigkeiten vermeiden und können unter Umständen noch Steuern sparen. Oft hegen sie gleichzeitig den Wunsch, so lange wie möglich im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu bleiben.
Ein lebenslanges Wohnrecht kann eine Lösung für diesen Wunsch sein. Wer es nutzt, darf in einem Haus oder einer Wohnung bis zum Lebensende wohnen, obwohl er die Immobilie verschenkt oder verkauft hat. Allerdings müssen bei diesem Modell viele juristische und steuerliche Aspekte bedacht werden. Ein Überblick:
Was ist ein Wohnrecht auf Lebenszeit?
Eigentümer einer Immobilie können diese verschenken oder veräußern und dabei vereinbaren, dass sie selbst das Haus oder die Wohnung bis an ihr Lebensende bewohnen dürfen. Vorab sollten sie aber wissen, dass zwar landläufig immer vom Wohnrecht gesprochen wird, der juristisch korrekte Ausdruck aber eigentlich „Wohnungsrecht“ wäre.
Das sogenannte Wohnungsrecht gemäß Paragraf 1093 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erlaubt dem Berechtigten, die Immobilie zu nutzen und dort auch gemeinsam mit bestimmten anderen Personen zu wohnen, während der Eigentümer ausgeschlossen bleibt. Ein solches Wohnungsrecht ist üblicherweise gemeint, selbst wenn von Wohnrecht die Rede ist. Auch in diesem Artikel wird der Begriff Wohnrecht verwendet.