Tarifstreit: Weitere Flughafenstreiks wird es bis März 2027 nicht geben
Berlin. Die Gefahr weiterer streikbedingter Flugausfälle an den deutschen Flughäfen ist gebannt. Im Tarifstreit für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste haben die Gremien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Gewerkschaft Verdi die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission angenommen. Dies teilten beide Seiten am Dienstag mit.
Damit sind Arbeitskampfmaßnahmen für die kommenden zwei Jahre vom Tisch. Die Umsetzung des Tarifpakets steht nun nur noch unter dem Vorbehalt, dass die Verdi-Tarifkommission auch dem ebenfalls in einer Schlichtung erzielten Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen zustimmt. Dazu läuft aktuell noch eine Mitgliederbefragung.
Verdi hatte am 10. März den Flugverkehr in Deutschland weitgehend zum Erliegen gebracht, weil die Gewerkschaft im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst auch rund 30.000 Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste zum Streik aufgerufen hatte. Diese haben zwar einen eigenen Tarifvertrag, der aber inhaltlich an den des öffentlichen Dienstes gekoppelt ist.
Zu den Bodenverkehrsdiensten zählen beispielsweise Beschäftigte, die Flugzeuge einweisen, von den Gates zurücksetzen oder betanken, die Fluggastkontrolleure und das Personal für die Abfertigung von Passagieren, Gepäck und Fracht. Trotz des am 6. April erzielten Tarifkompromisses für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen ging die Auseinandersetzung an den Flughäfen weiter.
Denn über die Übernahme des Tarifvertrags gab es Streit zwischen Verdi auf der einen und der VKA und dem Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL), der die privaten Anbieter vertritt, auf der anderen Seite. Knackpunkt war vor allem eine von den Arbeitgebern geforderte Laufzeitverlängerung für den Tarifvertrag Bodenverkehrsdienste.
In diesem Fall hätte Verdi nicht ab April nächsten Jahres neu, beispielsweise über Zulagen und die Eingruppierung von Beschäftigten, verhandeln können. Als Gegenleistung für eine Laufzeitverlängerung forderte die Gewerkschaft ihrerseits Abweichungen vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – etwa ein Vorziehen der zweiten Stufe der verabredeten prozentualen Entgelterhöhung um fünf Monate.
Dazu wiederum waren die Arbeitgeber nicht bereit. Deshalb wurden die Verhandlungen am 10. April für gescheitert erklärt. Daraufhin nahm eine unabhängige Schlichtungskommission die Arbeit auf. Diese hat nun einen Einigungsvorschlag vorgelegt, der – wie im öffentlichen Dienst – eine Laufzeit des Tarifvertrags bis Ende März 2027 vorsieht.
Die zweite Stufe der Prozenterhöhung soll durch einen Sockelbetrag etwas höher ausfallen als bei Bund und Kommunen. Neben Zulagen für Schichtarbeit schlagen die Schlichter zudem zwei Sonderzahlungen von je 200 Euro für die Jahre 2025 und 2026 vor. Wie im öffentlichen Dienst sollen auch die Beschäftigten und Auszubildenden der Bodenverkehrsdienste einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten.
„Wir freuen uns, dass wir im Rahmen des Schlichtungsverfahrens eine für beide Seiten tragfähige Lösung gefunden haben“, sagte Yvonne Sachtje, die als unparteiische Vorsitzende das Schlichtungsverfahren moderierte. „Wir konnten durch eine Verlängerung der Laufzeit den Branchentarifvertrag stärken und für die kommenden beiden Jahre Arbeitskampfmaßnahmen ausschließen“, sagte Sachtje. Allerdings müssen noch die Gremien der Schlichtungsempfehlung zustimmen.
