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Cum-Ex-SkandalSteck-Urteil – Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Das Landgericht Bonn hat den Kronzeugen lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das inakzeptabel. Der Fall geht vor den Bundesgerichtshof.Volker Votsmeier 04.06.2025 - 14:44 Uhr Artikel anhören
Kai-Uwe Steck (l.) und Gerhard Strate: Der angeklagte Steck im Gerichtssaal mit seinem Rechtsanwalt. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Köln. Die Staatsanwaltschaft Köln will Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Bonn im Verfahren gegen den Wirtschaftsanwalt Kai-Uwe Steck einlegen. Im Zentrum der Kritik steht die Höhe der verhängten Strafe. Sie blieb deutlich hinter den Forderungen der Anklagebehörde zurück.

„Die Staatsanwaltschaft Köln wird heute gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom gestrigen Tage vollumfänglich Revision einlegen. Insbesondere die Höhe der verhängten Strafe weicht gravierend vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab“, erklärte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch auf Handelsblatt-Anfrage. Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen, werde eine eingehende Prüfung erfolgen.

Das Landgericht hatte Steck am Dienstag wegen der Beteiligung an schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Trotz des entstandenen Schadens von mehr als 420 Millionen Euro bleibt Steck nach dem Willen des Gerichts ein freier Mann. Außerdem soll der Angeklagte 23,5 Millionen Euro zurückzahlen, abzüglich eines bereits geleisteten Betrags von elf Millionen Euro. Seine Anwaltszulassung darf Steck laut Urteil behalten.

Staatsanwaltschaft mit schweren Vorwürfen

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Woche zuvor hingegen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Außerdem bestand sie auf eine Rückzahlung von etwa 26 Millionen Euro und ein vierjähriges Berufsverbot.

Ankläger Jan Schletz machte Steck schwere Vorwürfe. Dieser habe seine Klienten und sich selbst auf Kosten der Staatskasse enorm bereichert. Schletz warf Steck außerdem vor, vor Gericht falsch ausgesagt zu haben. Anders als der Anwalt behauptete, habe die Staatsanwaltschaft niemals zugesagt, ihm als Kronzeugen eine Anklage zu ersparen.

Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Bonn in der Außenstelle Siegburg: Hier wurde das Urteil gegen Kai-Uwe Steck verkündet. Foto: dpa

Außerdem habe Steck nur elf Millionen Euro seiner Beute zurückgezahlt. Als Zeuge hatte Steck in dem Verfahren gegen seinen einstigen Kanzleipartner Hanno Berger eingeräumt, mit Cum-Ex 50 Millionen Euro Profit gemacht zu haben. Er sei aber bereit und in der Lage, das Geld an den Staat zurückzuzahlen. Heute will er davon nichts mehr wissen. „Ich bin an der Grenze meiner Leistungsfähigkeit“, sagte er im Februar 2025.

Der Begriff Cum-Ex steht für den größten Steuerskandal Deutschlands. Banken und Investoren ließen sich dabei Steuern erstatten, die sie gar nicht gezahlt hatten. Der Allgemeinheit entstand dadurch ein Schaden von mehr als zwölf Milliarden Euro. Bundesweit wird gegen 1700 Beschuldigte ermittelt.

„Es handelt sich bei dem Angeklagten um einen hochintelligenten Opportunisten“, sagte Schletz in seinem Plädoyer. Steck handele nach dem Motto: Ich gebe nichts, wenn ich nichts davon bekomme.

Unverständnis bei Prozessbeobachtern

Das Gericht teilte die Sichtweise der Staatsanwaltschaft offenbar nur sehr eingeschränkt. Zwar nannte der Vorsitzende Richter Sebastian Hausen den Angeklagten „eine der zentralen Figuren“ im Cum-Ex-Skandal. Steck habe für eine „Pervertierung“ des Steuersystems gesorgt und sich selbst bereichert. Die Kammer rechnete ihm aber hoch an, dass er sich 2016 „als erster Stein aus dem System Cum-Ex“ gelöst und mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet habe.

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Unter Prozessbeobachtern herrschte nach dem Urteil große Verwunderung über das milde Urteil, vor allem mit Blick auf andere Entscheidungen. Stecks Ex-Partner Hanno Berger etwa sitzt seit Jahren in Haft, ihn hatten gleich zwei Gerichte rechtskräftig zu langen Haftstrafen verurteilt. Der ehemalige Generalbevollmächtigte der Bank M.M. Warburg sitzt eine fünfeinhalbjährige Haftstrafe ab.

So ist zu erwarten, dass sich der Bundesgerichtshof intensiv mit dem Urteil gegen Kai-Uwe Steck auseinandersetzen wird. Neben der Staatsanwaltschaft hat auch Stecks Verteidiger Gerhard Strate angekündigt, Revision einlegen zu wollen.

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