Künstliche Intelligenz: Deutsche Justiz bekommt eine KI-Plattform
Berlin. Die Justiz von Bund und Ländern hat sich zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) bekannt und will künftig mit einer KI-Plattform Doppelarbeiten vermeiden und vorhandene Systeme teilen. „Der Zeitplan sieht einen Einsatz ab 2026 vor“, teilte das Justizministerium von Baden-Württemberg, das die KI-Plattform federführend konzipiert und entwickelt, auf Anfrage mit.
Über die KI-Plattform sollen demnach alle Justizangehörigen auf bereits entwickelte KI-Applikationen der Länder zugreifen können. Dafür gebe es eine Schnittstelle, die es allen E-Akte-Systemen in Bund und Ländern ermögliche, sich mit nahezu allen KI-Anwendungen zu verbinden.
Derzeit würden spezielle digitale Testumgebungen geplant und vorbereitet, in denen die KI-Plattform und neue KI-Systeme für die Justiz sicher erprobt werden könnten. Erste Ergebnisse sollten noch in diesem Jahr vorliegen. „Zur Förderung von Innovationen ist des Weiteren geplant, dass die KI-Plattform auch über eine Testschnittstelle und Testdaten für Software-Entwickler verfügen wird“, teilte das Ministerium mit.
Justizministerin Hubig: „KI kann in der Justiz eine große Unterstützung sein“
Justiz ist Ländersache, darum existiert bislang kaum einheitliches Vorgehen bei der Modernisierung. In der vergangenen Woche hatten die Justizminister von Bund und Ländern aber eine gemeinsame Erklärung zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz abgegeben. Darin heißt es: „Mithilfe von KI-Systemen automatisieren wir wiederkehrende Aufgaben, erleichtern die Aktenbearbeitung und verbessern die Kommunikation.“
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte: „Der Einsatz von künstlicher Intelligenz kann auch in der Justiz eine große Unterstützung sein – darunter Routineaufgaben, die Bewältigung von Massenverfahren und die Analyse von großen Datenmengen.“ Mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat von Bund und Ländern gehe es auch um gemeinsame Digitalisierungsprojekte. Der Bund will dafür „in erheblichem Umfang“ Mittel aufwenden. Angekündigt wurde zudem eine bundeseinheitliche Justizcloud, deren Aufbau noch in diesem Jahr starten soll.
Im Extremfall inkompatible Produkte
Veröffentlicht wurde nun auch die „Strategie für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz“, die der E-Justice-Rat erarbeitet hat. In diesem Gremium sitzen die Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder.
In dem 56-seitigen Papier ist die Misere der Justiz eindringlich beschrieben. So heißt es, die „momentan heterogene IT-Landschaft in der Justiz“ erschwere und verlangsame „die Entwicklung und Nutzung neuer Technologien und deren Einbettung in die IT-Infrastruktur der Justiz“.
Es gibt laut Bericht derzeit nicht nur drei verschiedene Aktensysteme, sondern jedes Land entwickelt seine eigenen Anwendungen, was zu Insellösungen und mehrfachen Entwicklungen für denselben Zweck führen könne – und „im Extremfall auch zu inkompatiblen Produkten“. Künftig soll die KI-Plattform Bund und Ländern ermöglichen, „die entwickelten KI-Systeme zur gegenseitigen Mit- und Nachnutzung anzubieten“.
Susanne Hähnchen, Professorin für Rechtsgeschichte an der Universität Potsdam, hält die Initiative von Bund und Ländern für einen „Schritt in die richtige Richtung“. In den vergangenen Jahrzehnten habe es kaum ein gemeinsames Vorgehen gegeben. „Das war eine fürchterliche Ressourcenverschwendung“, kritisiert die Expertin.
Offen bleibe die Frage der KI-Kompetenzen bei den Justizangehörigen. „Juristinnen und Juristen sind mehrheitlich nicht gerade technikaffin“, gibt Hähnchen zu bedenken. „Eine KI-Bereitschaft stelle ich also infrage.“ Kompetenzen müssten besonders vermittelt werden.
Intelligentes Tool für Asylklageverfahren
Dass eine Unterstützung durch KI in der Justiz möglich ist, zeigt sich bereits in Baden-Württemberg. Dort ist für Asylklageverfahren in allen Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits das intelligente Tool ADA (Asylaktendurchdringungs-Assistent) im Einsatz. Die Software strukturiert automatisch und nach den Vorgaben der Richterinnen und Richter die häufig sehr umfangreichen elektronischen Akten, die ausgedruckt knapp einen Meter hoch wären.
Die für die Entscheidung relevanten Daten und Dokumente werden auf Knopfdruck mit „elektronischen Klebezetteln“ in unterschiedlichen Farben versehen. Dabei geht es etwa um die Gründe für die Ablehnung des Schutzsuchenden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Fluchtwegbeschreibung oder Zustellungsurkunden.
Die zwingend notwendigen Daten werden sekundenschnell durch die Software gefunden, was den Richtern einen unmittelbaren Einstieg in die Fallbearbeitung ermöglicht. Anwendungsfälle für ADA gäbe es bundesweit viele: Ende 2024 waren in Deutschland etwa 130.000 Asylklageverfahren anhängig.
Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) sagte dem Handelsblatt: „Die Justiz in Baden-Württemberg erkennt erhebliche Potenziale im Einsatz der künstlichen Intelligenz.“ KI ermögliche es allen Mitarbeitern, sich stärker und effizienter auf ihre juristischen Kernaufgaben zu konzentrieren.
