Mietpreisbremse: Justizministerin Hubig kündigt nächste Vermietervorschriften an
Berlin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine weitere Regulierung des Mietmarktes angekündigt. „Ich werde schnell weitere Pakete zum besseren Mieterschutz auf den Weg bringen, zum Beispiel zu Indexmieten, möblierten Wohnungen und zur Ausweitung der Regelungen über Schonfristzahlungen“, erklärte Hubig am Donnerstag in Berlin. „Mieterinnen und Mieter brauchen einen Schutz vor einem ungebremsten Mietanstieg.“
Zuvor hatte der Bundestag die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis 2029 beschlossen. Die Regelung besagt, dass bei Neuvermietung einer Wohnung die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über dem ortsüblichen Vergleichswert liegen darf. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln ausgewiesen wird. Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt hat. Derzeit ist das in rund 400 der insgesamt 11.000 Kommunen der Fall, meist in Ballungszentren.
» Lesen Sie auch: Neue Mietgesetze – alte Fehler im Wohnungsmarkt
Ohne die Änderung wäre die Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Bereits die Ampelregierung hatte die seit 2015 geltende Regelung verlängern wollen. Im Streit um verschiedene Vorhaben konnten sich SPD, Grüne und FDP jedoch nicht darauf verständigen.
In der aktuellen Gesetzesbegründung heißt es nun: „Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen, die in der Gesamtschau mit den hohen Energiekosten und dem gestiegenen allgemeinen Preisniveau insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen und zunehmend auch Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener, vor allem Familien mit Kindern, aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängen können.“
Indexmieten und möblierte Vermietung im Fokus
Justizministerin Hubig sagte am Donnerstag, im Koalitionsvertrag seien weitere Änderungen im Mietrecht „fest vereinbart“ worden, „und da stehen wir bei den Mieterinnen und Mietern im Wort“. Eine größere Regulierung ist laut Koalitionsvertrag in angespannten Wohnungsmärkten geplant für Indexmieten, die im Einklang mit den Verbraucherpreisen steigen, zudem für möblierte sowie Kurzzeitvermietungen.
Mit Blick auf die Schonfristzahlungen hatte Hubig jüngst erklärt: „Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, müssen eine Chance haben, den Verlust ihrer Wohnung abzuwenden. Sie sollen eine bereits ausgesprochene Kündigung nachträglich wieder beseitigen können, indem sie ausstehende Beträge bezahlen.“ Bislang gebe es eine solche Möglichkeit nur bei fristlosen, aber nicht bei ordentlichen Kündigungen, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Die Justizministerin setzt nun eine Expertengruppe ein, die bis Ende 2026 entsprechende Vorschläge zum Mietrecht erarbeiten soll. Dabei wird es auch um Bußgelder bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse gehen und um die Bekämpfung von Mietwucher.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte jüngst im „Spiegel“ gesagt: „Wer sich nicht an die Bremse hält, muss Konsequenzen spüren. Deswegen wollen wir Bußgelder einführen.“ Zudem gebe es den „Humbug“ mit möblierten Wohnungen: „Nur weil da eine Ikea-Couch in der Ecke steckt, nimmt der Vermieter nicht zehn oder zwölf Euro, sondern auf einmal 30 Euro pro Quadratmeter. Das können wir nicht tolerieren.“
Neubauten bleiben weiter ausgenommen
Die Mietpreisbremse war bei ihrer Einführung als befristetes Instrument konzipiert. Nach Meinung in der Union sollte es dabei auch bleiben: „Mit der nochmaligen Verlängerung testen wir die verfassungsrechtlichen Grenzen aus, die uns das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat“, sagte Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion. „Weitere Verschärfungen wie die Verschiebung des Stichtags bei Neubauten haben wir daher verhindert.“ Bislang sind alle Wohnungen, die nach Oktober 2014 gebaut worden sind, von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Luczak bekräftigte auch, dass die Zeit bis 2029 nun genutzt werden müsse, um Rahmenbedingungen zu schaffen, damit in Deutschland „mehr, schneller und kostengünstiger“ gebaut werden könne. „Denn steigende Mieten kriegen wir nachhaltig nur in den Griff, wenn es mehr bezahlbare Wohnungen gibt“, sagte der CDU-Politiker.
Der Eigentümerverband Haus & Grund hält die Bremse für überflüssig. Das Ziel, allen Bevölkerungsschichten Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu sichern, werde deutlich erkennbar nicht erreicht, sagte Präsident Kai Warnecke. Stattdessen seien die negativen Nebenwirkungen erheblich: Investitionszurückhaltung bei privaten Eigentümern, ein nicht ausreichend steigendes Wohnungsangebot und eine zunehmende Verunsicherung auf Vermieterseite.
„Anstatt mutige Strukturreformen anzugehen, versteckt sich die Politik hinter einer Scheinlösung“, sagte Warnecke weiter. „Die Mietpreisbremse beruhigt das schlechte Gewissen, verhindert aber reale Lösungen.“ Sozial gerecht sei die Mietpreisbremse auch nicht, weil auch wohlhabende Mieter profitierten.
„Von ihr profitiert der Chefarzt genauso wie die Krankenschwester, obwohl Ersterer sich seine Miete problemlos leisten könnte“, stellte auch CDU-Baupolitiker Luczak fest. Für die Zeit nach 2029 brauche es eine Regelung, „die zielgenau Menschen schützt, die durch hohe Mieten wirtschaftlich überfordert und auf Hilfe angewiesen sind“.
Die Grünen als Oppositionspartei hatten in der Bundestagsdebatte angekündigt, dem Regierungsentwurf zur Mietpreisbremse zuzustimmen. „Weil es natürlich besser ist, dass sie verlängert wird, als dass sie nicht verlängert wird“, sagte der grüne Rechtspolitiker Till Steffen.