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FrankreichFinanzfahndung durchsucht Sitz von Le Pens Partei

Finanzfahnder haben die Parteizentrale von Marine Le Pens rechter Partei in Frankreich durchsucht. Es steht der Verdacht der illegalen Wahlkampffinanzierung im Raum. 09.07.2025 - 18:50 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Marine Le Pen: Hinweise auf eine illegale Finanzierung des Präsidentschaftswahlkampfs 2022. Foto: AFP

Paris. Finanzfahnder sind am Sitz der Partei von Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen angerückt und haben die Büros des Rassemblement National (RN) durchsucht.

Wie die Pariser Staatsanwaltschaft mitteilte, gebe es Hinweise auf eine illegale Finanzierung des Präsidentschaftswahlkampfs 2022, des Parlamentswahlkampfs 2022 und des Europawahlkampfs 2024. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren sei vor einem Jahr eingeleitet worden.

Die Ermittlungen sollten klären, ob diese Wahlkämpfe insbesondere durch illegale Darlehen von Privatpersonen finanziert wurden, die der Partei oder Kandidaten des RN zugutekamen.

Außerdem gehe es um überhöhte Rechnungen für Leistungen oder Rechnungen für fiktive Leistungen, die später in die Anträge auf pauschale staatliche Erstattung der Wahlkampfkosten aufgenommen worden seien, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Außer der Parteizentrale seien die Hauptsitze mehrerer Gesellschaften sowie die Wohnsitze der Geschäftsführer dieser Gesellschaften durchsucht worden.

RN-Chef spricht von Angriff auf die Demokratie

RN-Chef Jordan Bardella sprach von einer „spektakulären und beispiellosen Aktion“, die eindeutig Teil einer neuen Kampagne zum Schikanieren der Partei sei. Es handele sich um einen schweren Angriff auf den Pluralismus und die Demokratie.

„Wir wissen gerade einmal, dass alle Akten, die die letzten Regional-, Präsidentschafts-, Parlaments- und Europawahlkämpfe betreffen – also die gesamte Wahlaktivität der Partei – sich heute in den Händen der Justiz befinden.“

Ende März erst hatte ein Gericht Le Pen, ihre Partei und weitere Parteiverantwortliche wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Le Pen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewendet.

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Gericht weist Le Pens Antrag gegen Ausschluss von Wahlen ab

Le Pen ist allerdings vor dem Europäischen Gerichtshof mit dem Antrag gescheitert, den gegen sie verhängten vorläufigen Ausschluss von Wahlen auszusetzen. Die Straßburger Richter wiesen den Antrag einstimmig ab, da Le Pen keinerlei nicht wiedergutzumachende Beeinträchtigung drohe, die durch die Menschenrechtskonvention geschützt ist, teilte der Gerichtshof mit. Le Pen hatte den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz am Vortag gestellt.

dpa
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