Wehrdienst-Gesetz: Kommt jetzt die Wehrpflicht zurück? Das plant die Regierung
Berlin. Trotz eines Streits zwischen Union und SPD hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf für einen neuen Wehrdienst verabschiedet. Dies sei „ein Riesenschritt nach vorne“, sagte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) am Mittwoch nach dem Treffen der Ministerrunde. Denn die Bundeswehr muss dringend personell gestärkt werden.
Aktuell verfügt die Truppe über rund 182.000 aktive Soldatinnen und Soldaten und rund 90.000 Dienstposten in der Verstärkungs- und Personalreserve. Von denen waren im vergangenen Jahr aber nur knapp 50.000 besetzt. Nach Nato-Anforderungen soll die Bundeswehr aber auf 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten und 200.000 Reservistinnen und Reservisten anwachsen.
Welchen Beitrag kann dazu der neue Wehrdienst leisten? Das Handelsblatt klärt die wichtigsten Fragen.
Gibt es eine Pflicht, zur Bundeswehr zu gehen?
Der neue Wehrdienst basiert zunächst auf Freiwilligkeit. Wenn das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, werden alle Männer und Frauen ab ihrem 18. Geburtstag einen Fragebogen erhalten – beginnend mit dem Jahrgang 2008.
Sie können dann Auskunft darüber geben, ob sie Wehrdienst leisten würden, welche Bildungsabschlüsse und sonstigen Qualifikationen sie mitbringen oder welche Interessen sie haben. Junge Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen, junge Frauen können es freiwillig tun. Ein Jahrgang umfasst etwa 300.000 Männer.