Bürokratieabbau: Normenkontrollrat fordert „Führung“ und lobt eine Ministerin
Berlin. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat ein „strenges Regime und erkennbare Führung aus Digitalministerium und Kanzleramt“ beim Bürokratieabbau gefordert. Bei der Umsetzung brauche es auch „Ambition, Mut und Kreativität“ aufseiten der Ressorts, hieß es im NKR-Jahresbericht, den das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung am Donnerstag vorgelegt hat.
Nur einen Tag zuvor hatte die schwarz-rote Bundesregierung ihre Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung beschlossen, die rund 80 Maßnahmen für mehr Effizienz, Bürgernähe und Digitalisierung vorsieht. Eines der Vorhaben von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) ist die Einrichtung eines Bürokratiemeldeportals für Bürger. Zudem soll es einen digitalen Führer- und Fahrzeugschein geben.
„Der Missmut über lähmende, teils erdrückende und teure Bürokratie ist spürbar und führt zu Veränderungen in der Politik“, sagte NKR-Chef Lutz Goebel. Sein Team prüfte insgesamt 325 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe. Und das in einem besonderen Berichtszeitraum: Dieser umfasste die Zeit von Juli 2024 bis Juni 2025 – fiel durch das vorzeitige Ampel-Aus also genau auf das Ende der auslaufenden und den Beginn der neuen Legislaturperiode.
Bilanz zwischen Wohlwollen und Skepsis
Der Bericht wendet sich also nicht nur an die aktuelle Regierung, sondern liefert auch eine Abrechnung mit der Vorgängerregierung aus SPD, Grünen und FDP.
Die Bilanz fällt zunächst wohlwollend aus. In dem Report heißt es: „Auch wenn die Ambitionen der neuen Regierung gewachsen sind – schon der Vorgängerregierung war es ein Anliegen, unnötige Bürokratie abzubauen.“ Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft etwa habe die Ampel deutlich stärker abgebaut als ihre Vorgänger, zum Beispiel durch das Wachstumschancengesetz oder das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV).
Goebels Fazit ist dennoch skeptisch: Trotz der erkennbaren Bemühungen, „dem Kostenaufwuchs Einhalt zu gebieten“, seien die Folgekosten von Gesetzen und die Bürokratiekosten für die Wirtschaft nach wie vor viel zu hoch. Drei Zahlen zeigen demnach das Ausmaß der deutschen Bürokratie – und drei wichtige Forderungen gibt der NKR der neuen Regierung mit auf den Weg:
Um diese Summe von rund 13,2 Milliarden Euro ist der sogenannte Erfüllungsaufwand heute höher als 2011. Das ist das Startjahr, seitdem diese gesetzlichen Folgekosten gemessen werden. Der Erfüllungsaufwand beinhaltet den Zeitaufwand und die Kosten, die eine neue Regelung für Wirtschaft, öffentliche Verwaltung und Bürger unmittelbar auslöst. Demnach lag der jährliche Erfüllungsaufwand zuletzt für die Wirtschaft bei 2,8 Milliarden Euro, für die Verwaltung bei 6,7 und für die Bürger bei 3,6 Milliarden Euro.
Dass die Belastung aus Gesetzen nur noch halb so hoch ausfiel wie im letzten NKR-Jahresbericht, ist allerdings eher Umständen als konkreten Maßnahmen geschuldet. So führte das vorzeitige Ampel-Aus dazu, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichte (CSRD) nicht mehr vom Parlament beschlossen wurde.
Sie war nach dem Kabinettsbeschluss als größter Kostentreiber zuvor bereits eingerechnet worden. Zudem fielen rund 8,5 Milliarden Euro an Belastungen durch einen methodischen Trick weg: Die Einführung und Erhöhung des Mindestlohns wurde neu berechnet – und die bislang bilanzierten Kosten in der Aufwandsdatenbank wurden einfach gestrichen.
Reale Belastungen werden nicht gesehen
Konkret kürt der NKR-Bericht Bauministerin Verena Hubertz (SPD) mit Abstand zur Spitzenreiterin beim Abbau von Erfüllungsaufwand. Ihr Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung führte demnach zu einer Entlastung von 2,5 Milliarden Euro. Der „Bau-Turbo“ sieht etwa eine Experimentierklausel vor, die die Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans ermöglichen soll. Das Gesetz ist zwar noch gar nicht durch das parlamentarische Verfahren, aber bereits vom Kabinett beschlossen, wurde daher als Entlastung gewertet.
Rund 64 Milliarden Euro betragen laut NKR die jährlichen Bürokratiekosten für die Wirtschaft. Während der Erfüllungsaufwand die jährliche Veränderung seit 2011 nachweist, zeigen die Bürokratiekosten die Summe aller Belastungen durch den klassischen „Papierkram“. Die Milliarden kommen durch die Verpflichtung der Unternehmen zustande, Kennzeichnungen durchzuführen, Anträge zu stellen oder Daten oder sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln.
Laut NKR sind die Bürokratiekosten im aktuellen Berichtszeitraum um rund 510 Millionen Euro gesunken. Dies ergibt sich vor allem durch die „Bürokratieentlastungsverordnung“ der Ampel. Dahinter steckten 32 Rechtsänderungen, etwa zur Rechnungsstellung von Steuerberatern oder zur Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe bei Lebensmitteln. Entlastung für die Wirtschaft: rund 420 Millionen Euro.
Dass bei den Unternehmen trotzdem kaum ein Entlastungsgefühl eintritt, liegt laut NKR auch daran, dass viele reale Belastungen komplett durch das Raster fallen: Die Pflichten aus Selbstverwaltung, berufsständischen Regelungen, Haftungsvorgaben, Versicherungen oder Compliance-Anforderungen in der Privatwirtschaft werden weder vom Bürokratiekostenindex noch vom Erfüllungsaufwand erfasst.
Die Wirtschaft muss jährlich 1,8 Milliarden Euro an Erfüllungsaufwand schultern, der von der Regierung aber schlicht ausgeblendet wird. Der Grund: EU-Aufwand gilt als Ausnahme, obwohl laut NKR mehr als die Hälfte der bürokratischen Belastungen aus Europa kommt.
Konkret wird die Umsetzung von EU-Richtlinien bei der „One in, one out“-Regel nicht berücksichtigt. Diese sieht vor, dass jede Vorgabe, die die Wirtschaft belastet, als „in“ spätestens bis zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode durch eine entlastende Vorgabe, ein „out“, ausgeglichen werden muss. Dadurch soll der jährliche Erfüllungsaufwand dauerhaft begrenzt werden.
Nach der engen „One in, one out“-Definition hat es die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode geschafft, die Wirtschaft um 2,8 Milliarden Euro zu entlasten. Der NKR hält diese hohen Entlastungszahlen nicht für valide: Würde der EU-Aufwand berechnet, ergäbe sich keine Ent-, sondern eine Belastung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro.
NKR fordert, Eigeninteressen der Ministerien zu stoppen
„Noch nie waren die Ambitionen so hoch“, lobt der NKR die aktuelle Regierung. Schwarz-Rot hat angekündigt, innerhalb von vier Jahren die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent, das heißt um 16 Milliarden Euro, zu senken und den Erfüllungsaufwand um zehn Milliarden Euro zu reduzieren, also fast bis auf das Niveau von 2011.
Aus den „mutigen Ankündigungen“ müssten nun „spürbare Veränderungen“ werden, fordert der NKR. Ein eigenständiges Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) dafür zu errichten, sei das eine. Die Aufgabe erfordere aber auch die gesamte Aufmerksamkeit des Kanzleramts und der Koalitionsspitze.
„Denn schon der Aufbau des BMDS und die Schwierigkeiten beim Abgeben von Ressourcen und Zuständigkeiten an das neue Ministerium zeigen, wie sehr die individuellen Sichtweisen und Eigeninteressen der Bundesministerien noch dominieren“, heißt es im NKR-Jahresgutachten. Dem müsse Einhalt geboten werden.
Gesetze müssen digitaltauglich sein, damit Prozesse „effizienter gestaltet und automatisiert“ werden können, meint der NKR. Gute Gesetzgebung brauche zudem nicht nur „wohlmeinende Ziele“, sondern auch ein ständiges Hinterfragen, ob der mit neuen Vorschriften verbundene Aufwand in einem wirklich angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehe. Das Gremium fordert einfachere Nachweise, Pauschalierungen, Bagatellgrenzen und risikoorientierte Stichprobenkontrollen, um den Vollzug von Gesetzen spürbar zu entlasten. „Vielleicht merkt man dabei auch, dass gar kein Gesetz nötig ist“, heißt es in dem Bericht.
Minister Wildberger nimmt Ressorts in die Pflicht
Die Regierung muss in Europa aktiver werden, fordert der NKR. Deutschland reagiere oft zu spät und zu defensiv auf die Kostenfolgen europäischer Vorhaben. „Statt mit dem Finger auf die EU-Kommission zu zeigen, sollte die Bundesregierung ihre eigene Verhandlungsstrategie schärfen und ressortübergreifend koordinieren“, heißt es im NKR-Bericht. Deutschland brauche eine proaktive, frühzeitige und gut koordinierte Verhandlungsführung für praxistaugliche, verhältnismäßige und digitaltaugliche EU-Regulierung. Unnötige Berichtspflichten seien zu verhindern.
Der für Staatsmodernisierung zuständige Minister Wildberger kündigte bei der Übergabe des NKR-Berichts ein „Entlastungskabinett“ für Anfang November an. Hier müsse jedes Ministerium mindestens zwei Vorhaben einbringen, die zu Vereinfachungen führen. „Wir haben extrem viel zu tun“, sagte der CDU-Politiker.
Zum Beispiel dauere es zweieinhalb Jahre, um einen Mobilfunkmast zu bauen, das sei zu lang. „Kann eine künstliche Intelligenz dabei helfen, den komplexen Genehmigungsprozess von Infrastrukturmaßnahmen zu automatisieren und damit den Aufwand zwischen 50 und 90 Prozent zu verkürzen?“, fragte Wildberger. Für Lösungen müsse er auch mal „in den Maschinenraum“ und die Ordner durchblättern, die in den Ämtern landen. Das tue auch mal weh. „Aber da müssen wir uns jetzt durchkämpfen.“