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SabotageNord-Stream-Verdächtiger bleibt vorerst in U-Haft

Was sind die nächsten Schritte für den in Polen festgenommenen Ukrainer, der mutmaßlich an der Nord-Stream-Sabotage beteiligt war? Die Auslieferung nach Deutschland steht weiter im Raum. 06.10.2025 - 14:32 Uhr Artikel anhören
Wolodymyr Z. (2. v. r.) verlässt zusammen mit seinem Anwalt (r.) einen Gerichtssaal: Der 46-jährige Verdächtige war Ende September festgenommen worden. Foto: AFP

Warschau. Ein Gericht in Polen hat die Untersuchungshaft für einen mutmaßlichen Beteiligten an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines verlängert. Der von Deutschland mit Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. muss nach einer Entscheidung des Warschauer Bezirksgerichts für weitere 40 Tage in Haft bleiben, wie sein Anwalt der Deutschen Presse-Agentur sagte. Das Gericht habe diesen Schritt damit begründet, dass bei seinem Mandanten Fluchtgefahr bestehe.

Der 46 Jahre alte Verdächtige war in der vergangenen Woche in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Der Ukrainer soll an den erforderlichen Tauchgängen beteiligt gewesen sein.

Erst Ende August war in Italien einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Sabotage festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 49 Jahre alten Serhij K. gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Er ist ebenfalls Ukrainer und soll nach Deutschland ausgeliefert werden.

Auslieferung nach Deutschland

Denselben Vorwürfen der obersten deutschen Strafverfolger muss sich auch Wolodymyr Z. stellen. Die Verteidigung hatte angekündigt, sich gegen eine Überstellung nach Deutschland zu wehren. Sie argumentierte, die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sei angesichts des russischen Krieges in der Ukraine unzulässig.

Während der verlängerten Haftzeit soll in Polen darüber entschieden werden, ob der Verdächtige auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls an Deutschland überstellt wird. Dort würde er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.

Der Anschlag im Herbst 2022 hatte weltweit Schlagzeilen gemacht. Mehrere Sprengungen beschädigten die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch nicht in Betrieb.

dpa, rtr
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