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SicherheitDobrindts Pläne zur Drohnenabwehr – das steht im neuen Entwurf

Mehr Befugnisse für die Bundeswehr: Ein neues Gesetz soll die Drohnenabwehr stärken und zukünftig Spionage unterbinden. Der Entwurf klärt auch die Rolle der Bundeswehr im Ernstfall. 19.11.2025 - 09:14 Uhr Artikel anhören
Eine Drohne fliegt vor einem startenden Flugzeug in der Nähe des Flughafens Leipzig/Halle: Innenminister Dobrindt legt ein neues Luftsicherheitsgesetz vor. Foto: Jan Woitas/dpa

Berlin. Fast täglich fallen den Sicherheitsbehörden Drohnen auf, die ohne Erlaubnis unterwegs sind. Das soll aufhören – auch weil die Bundesregierung davon ausgeht, dass zumindest ein Teil dieser unbemannten Luftfahrzeuge von staatlichen Akteuren zu Spionage- und Sabotagezwecken eingesetzt wird. Im Fokus steht hier insbesondere Russland.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat jetzt einen Entwurf für ein Luftsicherheitsgesetz vorgelegt, der in solchen Fällen den Einsatz der Bundeswehr ermöglichen soll. Das sind die wichtigsten Änderungen, die der Gesetzesentwurf vorsieht:

Wer als Privatbesitzer eine Drohne aus dem Baumarkt aufsteigen lässt, hat nichts zu befürchten. Zumindest unter der Voraussetzung, dass er das Gerät registriert hat und sich an die bekannten Abstandsregeln hält – etwa im Umkreis von Flughäfen.

Neue Befugnisse gibt es dagegen für den Einsatz von Gerät und Personal der Bundeswehr zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge. Nach den Plänen aus dem Bundesinnenministerium sollen die Streitkräfte hierbei künftig Amtshilfe für die Länder leisten.

Als Unterstützung kommen „Maßnahmen der ergänzenden Luftraumüberwachung“ in Betracht sowie die Bereitstellung von Geräten zur Detektion und Abwehr von Drohnen bis hin zum Waffeneinsatz.

Diese Waffe könnte zur Verteidigung eingesetzt werden

Der soll erlaubt sein, allerdings nur in bestimmten Ausnahmefällen. Die Bundeswehr soll, auch hier wieder nur zur Unterstützung der Länder, zur Drohnenabwehr auch Waffen oder andere Geräte einsetzen können, um die Drohne zu stoppen, etwa sogenannte Jammer. Das sind Geräte, die den Kontakt zwischen der Drohne und ihrer Fernsteuerung unterbrechen.

Das Kabinett hat den Entwurf eines neuen Luftsicherheitsgesetzes gebilligt, der auch die Ausweitung von Bundeswehr-Kompetenzen vorsieht. „Ein wichtiges Gesetz, um uns gegen Sabotage und Spionage zu wehren“, sagte Innenminister Dobrindt in Berlin.

Zu solchen Maßnahmen soll aber nur gegriffen werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten zur Abwehr der Gefahr gibt und wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass Menschenleben in Gefahr sind oder eine wichtige Anlage zerstört werden soll.

Darf die Bundeswehr im Inland eingreifen?

Tatsächlich sieht das Grundgesetz dies in Friedenszeiten nur in klar geregelten Ausnahmefällen vor – etwa als Amtshilfe bei Katastrophen, Pandemien oder zur Unterstützung der Polizei. Umfassendere Befugnisse für die Bundeswehr im Inland sind für den Verteidigungsfall vorgesehen.

Der Grünen-Innenpolitiker, Konstantin von Notz, hatte zuletzt die Auffassung vertreten, ohne eine Verfassungsänderung wäre ein Einsatz der Bundeswehr zur Drohnenabwehr nicht möglich. Notz sagte: „Selbst wenn man den Spannungsfall erklären würde, damit die Bundeswehr übernimmt, bräuchte man dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag.“ Dobrindt sieht das anders.

Auch dem Vorschlag des Unionsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) konnte der Bundesinnenminister nichts abgewinnen. Der hatte zwischenzeitlich vorgeschlagen, mit der Ausrufung des Spannungsfalls auf Russlands Luftraumverletzungen im Nato-Gebiet zu reagieren. Damit könnte die Bundeswehr Drohnen leichter bekämpfen, sagte er. Die Ausrufung des Spannungsfalls setzt eine konkrete Gefahr, aber noch keinen Angriff voraus.

Wann beginnt der Spannungsfall?

Unter Experten ist umstritten, welche Methoden hybrider Kriegsführung als Auslöser für den Spannungsfall gelten sollen. Am Ende ist das auch eine politische Entscheidung. Unter hybrider Kriegsführung wird eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln verstanden, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann – bis hin zur Destabilisierung ganzer Gesellschaften.

Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes sieht vor, dass die Bundeswehr Amtshilfe leistet. Da es in der Regel schnell gehen muss, um die Gefahr abzuwenden beziehungsweise herauszufinden, wer die Drohne steuert, soll dem Entwurf zufolge nicht der Verteidigungsminister gefragt werden müssen. Vielmehr soll die Unterstützung auf einer niedrigeren Hierarchiestufe angefordert werden.

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Kann die Bundeswehr das leisten?

Grundsätzlich ja, allerdings hat der eigentliche Auftrag für die Truppe immer Vorrang. Im Entwurf heißt es wörtlich: „Die Bundeswehr kann nur Hilfe leisten, soweit sie nicht den eigenen Auftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung gefährdet.“ Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Abwehr von Verletzungen der staatlichen Souveränität der Verteidigung diene und deshalb „eine originäre Aufgabe der Streitkräfte“ sei. Damit lägen die völker- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zum Abschuss von in den deutschen Luftraum eindringenden Drohnen einer fremden Macht durch die Bundeswehr vor.

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat die Zahl der Drohnensichtungen in Deutschland zugenommen. Außerdem plädiert man im Bundesinnenministerium schon länger für härtere Regeln gegen Aktivisten, die sich unerlaubt Zutritt zu Start- und Landebahnen von Flughäfen verschaffen. Das soll im Zuge der Reform des Luftsicherheitsgesetzes auch beschlossen werden.

dpa
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