Neues von S&K: Ehemaliger S&K-Anwalt ist pleite
Seit drei Wochen läuft die Hauptverhandlung um sechs S&K-Verantwortliche.
Foto: dpaFrankfurt. Die Hauptverhandlung um die Gründer der Unternehmensgruppe S&K sowie vier weitere Angeklagte ist ein Mammutprozess und nach den ersten drei Wochen ist klar: Er wird sich noch lange hinziehen. Wäre es nach der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegangen, würden auf der Anklagebank aber nicht sechs, sondern sogar sieben Angeklagte sitzen. Auch der Anwalt Igor P. hätte sich dort verantworten sollen. Dem ehemaligen Hausanwalt der S&K-Gründer werfen die Ankläger Beihilfe zu schwerem gewerbs- und bandenmäßigem Betrug sowie Beihilfe zu ebensolcher Untreue vor.
Das Landgericht Frankfurt hat das Verfahren gegen den Anwalt jedoch zur gesonderten Entscheidung abgetrennt. Noch wurde es nicht eröffnet, doch mit einem Gericht hat es Igor P. jetzt schon zu tun: dem Insolvenzgericht. Gemäß den öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen läuft ein Insolvenzantragsverfahren über sein Vermögen. Wie das Juristenportal Juve bereits berichtete, wurde Rechtsanwalt Jan Markus Plathner Anfang Oktober als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Anwalt von Igor P. wollte gegenüber dem Handelsblatt weder zum Insolvenzverfahren noch zu Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen.
Nach der groß angelegten Razzia gegen die S&K-Gruppe am 19. Februar 2013 hatte Igor P. bis Dezember 2014 in Untersuchungshaft gesessen und war dann unter Auflagen entlassen worden. In der Anklageschrift, die dem Handelsblatt vorliegt, zeigt die Staatsanwaltschaft auf, dass er die S&K-Gründer umfassend beraten, wichtige Verträge mitentworfen und Gesellschaften der Gruppe rechtlich vertreten habe. Zudem habe er gewusst, dass er von Schäfer und Köller mit Geld bezahlt worden sei, das diese unrechtmäßig erlangt hätten. Zuletzt habe er monatlich knapp 12.000 Euro erhalten und darüber hinaus noch mehr als zwei Millionen Euro erlangt.
Einen Teil dieses Vermögens hat die Staatsanwaltschaft bereits vor zwei Jahren sichergestellt. Laut einer Auflistung im Bundesanzeiger geht es dabei um Werte in Höhe von mehreren hunderttausend Euro: Vor allem Möbel, Schmuck und Konten. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens genießt Igor P. Pfändungsschutz.
Gläubiger müssen ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter anmelden, das gilt auch für S&K-Anleger. „Über die sichergestellten Werte hinaus werden geschädigte Anleger bei ihm wohl nichts mehr holen können“, sagt der Siegburger Anlegeranwalt Marc Gericke. „Ich bin aber zuversichtlich, dass im Laufe der S&K-Hauptverhandlung noch andere Personen bekannt werden, von denen Anleger Schadenersatz verlangen können.“
Auch in der Hauptverhandlung um die S&K-Gründer, einen leitenden Angestellten und drei Unternehmer, die nun seit drei Wochen läuft, gibt es Neuigkeiten. Wegen der Krankheit einer Ergänzungsrichterin waren zuletzt einige Sitzungstage ausgefallen. Und nach dem sechsten Verhandlungstag am Freitag stehen nun erst einmal zwei Wochen Herbstferien an. Doch kurz vor dieser Pause durften die Staatsanwälte endlich mit dem Verlesen ihres Anklagesatzes beginnen. Insgesamt umfasst dieser 1774 Seiten. Nach Seite zwölf war allerdings schon Schluss.
Eben noch hatte ein Verteidiger heftig gegen das Verlesen gewettert, während der ersten 30 Anklageseiten werde er nicht still dasitzen. „Sie sind eine einzige Beschimpfung der Angeklagten“, polterte er. Und den Schöffen könne es nicht zugemutet werden, jetzt einen kleinen Teil der Anklage zuhören und erst in zwei Wochen den Rest. Bis dahin hätten sie doch alles wieder vergessen. Diese Aufregung war jedoch umsonst, der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik wollte lediglich den sogenannten abstrakten Anklagesatz verlesen lassen. Dies könnte vor allem ein Zeichen an die Verteidiger gewesen sein, dass sie das Verlesen der Anklage mit ihren Anträgen nicht länger verhindern können.
Ein Problem hatte sich daraus ergeben, dass die 28. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt die Anklage in Teilen nicht zugelassen hatte. Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft den ursprünglichen Anklagsatz komplett vortragen. Schließlich müsse der sogenannte Lebenssachverhalt möglichst konkret dargestellt werden. Die Verteidiger hatten sich dagegen gewehrt – am Ende erfolgreich, denn vor anderthalb Wochen legte die Staatsanwaltschaft eine gekürzte Version vor. Passagen mit einem Umfang von insgesamt 50 Seiten seien dafür durchgestrichen worden.
Erfolglos blieb dagegen die Rüge einiger Verteidiger, dass der Anklagesatz mit sogenannten Beweiswürdigungen durchsetzt sei. Formulierungen wie „fingierte Verträge“ und „erheblicher Geldbedarf für eigene Zwecke“ seien unzulässig, hatten die Verteidiger behauptet. Es werde der Eindruck vermittelt, dass es sich bereits um einen feststehenden Sachverhalt handle und das verletzte die Unschuldsvermutung. Die 28. Wirtschaftsstrafkammer sah das anders und ließ auch den Vorwurf nicht gelten, dass die Ankläger mit häufigen Wiederholungen, die Schöffen beeinflussen wollten.
Einen großen Einblick in die Anklage erhielten die Schöffen – die die Anklageschrift nicht kennen, sondern allein auf Grundlage dessen urteilen sollen, was im Gerichtssaal vorgetragen wird – am Freitag aber noch nicht. Wie der Name schon sagt, wird im „abstrakten Anklagesatz“ nur abstrakt beschrieben, was den Angeklagten vorgeworfen wird. Im Falle Schäfers und Köllers sind das beispielsweise mehr als 40 „selbständige Handlungen in der Absicht sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen“. Außerdem sollen sie zum Beispiel die Befugnis missbraucht haben, über fremdes Vermögen zu verfügen. Solche groben Umschreibungen wurden für alle sechs Angeklagten vorgetragen.
Wie genau das alles von statten gegangen sein soll, wird die Öffentlichkeit ab dem 4. November erfahren. Schon jetzt steht fest, dass es ein lebhafter Verhandlungstag wird – das verspricht bereits die Ankündigung des aufgebrachten Verteidigers. Wenn es ihn vom Sitz reißt, dürfte es im Gerichtssaal hoch hergehen.
Seit einer Ende September müssen sich die sechs Angeklagten wegen schweren gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie ebensolcher Untreue vor Gericht verantworten. Sie sollen mehr als 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben.
Für öffentliche Aufmerksamkeit hatten Anfang 2013 insbesondere Fotos der S&K-Gründer gesorgt, die sie bei dem zeigen, was die Staatsanwaltschaft als „ausschweifenden Lebensstil“ bezeichnet: mit dem Lamborghini ins Büro, Übernachten in der Hugh-Hefner-Suite, Feiern mit Elefanten. Doch das ist längst vorbei, seit zweieinhalb Jahren sitzen Stephan Schäfer und Jonas Köller – ebenso wie die anderen Angeklagten - in Untersuchungshaft.
Am 19. Februar 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihren Geschäften mit einer Großrazzia ein Ende bereitet. Damals waren etwa 1200 Ermittler und 15 Staatsanwälte in sieben Bundesländer ausgerückt, um gegen die Bande mutmaßlicher Anlagebetrüger vorzugehen. Erst knapp zwei Jahre später stand die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.