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  5. Steuerzinsen: Bundesfinanzhof hinterfragt hohe Zinsen auf Steuerforderungen

SteuerzinsenHohe Zinsen auf Steuerforderungen sind für Bundesfinanzhof „grundgesetzwidrig“

Bei Steuernachzahlungen werden sechs Prozent Zinsen pro Jahr fällig. Jetzt stellt der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung infrage. 14.05.2018 - 12:17 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Erstmals hat das Gericht Zweifel an den hohen Zinsen auf Steuerforderungen geäußert.

Foto: dpa

München/Frankfurt. Sechs Prozent Zinsen pro Jahr? Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) ist dieser Zinssatz, den Finanzämter bei Steuernachzahlungen erheben, „realitätsfern und unbegründet“. In einem am Montag veröffentlichten Beschluss zweifelt das oberste Finanzgericht erstmals die Verfassungsmäßigkeit der hohen Nachzahlungszinsen an (Az. IX B 21/18).

Konkret geht es dabei um die Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Es bestünden „schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel“, ob der Zinssatz dem Rechtsstaatsprinzip des Übermaßverbots entspreche, so die Richter.

Auslöser für die Äußerung des BFH war die Klage eines Ehepaars aus Nordrhein-Westfalen, dessen Einkommenssteuer für das Jahr 2009 das Finanzamt zunächst auf 159.139 Euro festgesetzt hatte. Nach einer Außenprüfung forderte das Finanzamt im November 2017 eine Nachzahlung von zwei Millionen Euro plus Nachzahlungszinsen von 240.831 Euro.

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Das Finanzgericht Köln lehnte die Beschwerde des Ehepaars ab, der Bundesfinanzhof dagegen gab dem Antrag statt und setzte den Vollzug aus. Der seit 1961 unveränderte Zinssatz sei heute grundgesetzwidrig. Angesichts der Niedrigzinsen wirke er wie ein grundloser Zuschlag auf die Steuer. Der Gesetzgeber habe „gleichwohl bis heute nichts getan“. In dem konkreten Fall wird das Hauptverfahren fortgesetzt. Voraussichtlich wir der BFH später die Frage zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht verweisen. Dort sind bereits andere Verfahren zu der Thematik anhängig.

Nachzahlungszinsen werden ab dem 16. Monat nach Ende eines Steuerjahres fällig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Steuerzahler seine Steuererklärung spät abgegeben hat oder das Finanzamt den Steuerbescheid verspätet erstellt hat. Pro Monat werden bislang 0,5 Prozent Zinsen erhoben, also sechs Prozent pro Jahr.

Das gilt auch umgekehrt: Für Steuererstattungen erhalten Steuerzahler ebenfalls jährlich sechs Prozent Zinsen vom Staat. In den vergangenen Jahren hat der Staat durch Nachzahlungen jedoch erheblich höhere Einnahmen erzielt als er Ausgaben durch Rückerstattungen hatte. Allein bei der steuerlichen Betriebsprüfung habe der Fiskus in den letzten Jahren mehr als zwei Milliarden Euro Zinsen kassiert, sagt der BFH.

Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), begrüßt den Beschluss des BFH. „Das geht absolut in die richtige Richtung, denn die hohen Nachzahlungszinsen sind angesichts der andauernden Niedrigzinsphase schon lange unfair für die Steuerzahler“, sagte er dem Handelsblatt.

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Es sei sehr wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht der Einschätzung des Bundesfinanzhofs folgen werde. Auf ein Urteil der Verfassungsrichter zu warten, dauere jedoch zu lange. „Der Gesetzgeber muss sofort reagieren und den Zinssatz kurzfristig reduzieren“, forderte Holznagel. Sinnvoll sei eine Halbierung des Zinssatzes auf 0,25 Prozent pro Monat, beziehungsweise drei Prozent pro Jahr.

ksh, dpa
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