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Witwe von Altkanzler KohlMaike Kohl-Richter geht leer aus – Entschädigung nicht vererbbar

Maike Kohl-Richter hat laut Oberlandesgericht keinen Anspruch auf die von Altkanzler Kohl erstrittene Millionen-Entschädigung. Sie geht in Revision. 29.05.2018 - 16:27 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Das Oberlandesgericht Köln verwehrt der Frau des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl eine Entschädigungszahlung.

Foto: dpa

Köln. Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Köln. Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske.

Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Am Dienstagnachmittag wurde bekannt, dass die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter (54) in Revision geht. „Wir sind der Auffassung, dass Täter vom Tod des Opfers nicht profitieren dürfen, und werden daher den Bundesgerichtshof anrufen“, teilte ihr Anwalt Thomas Hermes mit.

Helmut Kohl (1930-2017) hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren.

dpa
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