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DSGVOBundesdatenschützer Ulrich Kelber wertet neuen EU-Datenschutz als Erfolg

Kelber zieht eine positive Bilanz zu den Vorschriften. Doch viele Unternehmen tun sich schwer mit der Umsetzung. Der Bundesdatenschutzbeauftragte kann das teilweise nachvollziehen.Dietmar Neuerer 03.01.2020 - 04:00 Uhr

Wenige Monate vor der ersten Evaluation der DSGVO: Der Bundesbeauftragter für Datenschutz, Ulrich Kelber (SPD), sieht „keinen grundlegenden Änderungsbedarf“.

Foto: dpa

Berlin. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber zieht wenige Monate vor der ersten Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die EU-Kommission eine positive Bilanz der seit Ende Mai 2018 europaweit geltenden Vorschriften.

Die DSGVO sei „im Großen und Ganzen ein Erfolg und hat sich bewährt“, sagte Kelber dem Handelsblatt. Er sehe „keinen grundlegenden Änderungsbedarf“. Gleichwohl hätten die ersten Erfahrungen bei der Anwendung der DSGVO auch gezeigt, dass es „im Detail durchaus einen Bedarf für Änderungen“ gebe.

Kelber nahm dabei Bezug auf einen Erfahrungsbericht der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, der in den im Mai startenden Evaluierungsprozess eingebracht werden soll.

Die deutschen Datenschützer fordern darin etwa einen schärferen Rechtsrahmen für die Profilbildung. Ziel sei es, heißt es in dem Bericht, der dem Handelsblatt vorliegt, der Nutzung personenbezogener Daten für solche Zwecke „effektive und faktisch durchsetzbare Grenzen zu setzen“. Begründet wird die Forderung damit, dass die Profilbildung als solche von vielen Normen der DSGVO nicht erfasst sei.

Zudem sprechen sich die Datenschützer dafür aus, auch die Hersteller informationstechnischer Systeme und Produkte stärker in die Pflicht zu nehmen, um die Grundsätze von Datenschutz durch Technik und Datenschutz durch Voreinstellungen von Beginn an besser durchsetzen zu können.

Vorschläge zur Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen

Laut Kelber sind die Datenschutzaufsichtsbehörden allerdings auch der Auffassung, dass die DSGVO insbesondere bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen „punktuell“ zu bürokratischen Belastungen führen könne, denen „kein überzeugender datenschutzrechtlicher Nutzen gegenübersteht“. Deshalb habe er konkrete Vorschläge zur Entlastung unterbreitet, sagte er. Als Beispiele nannte Kelber „die Art und Weise der Erfüllung der Informationspflichten oder die Meldung der Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörden“.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit Mai 2018 in vollem Umfang in Kraft. Sie macht Unternehmen und Organisationen Vorgaben für die Speicherung von Daten. Zum Beispiel müssen Daten von Nutzern ausreichend gesichert sein.

Mit der DSGVO ist der Strafrahmen für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen deutlich ausgeweitet worden. Nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz waren es maximal 300.000 Euro. Nun können bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes fällig werden.

Im vergangenen Jahr belief sich die Zahl der verhängten Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO auf 185. Das ergab eine Umfrage des Handelsblatts unter den Datenschutzbeauftragten der Länder. Im Vorjahr waren es nur 40 Fälle.

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Das bislang höchste Bußgeld wurde 2019 gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen erlassen. Es belief sich auf 14,5 Millionen Euro. Auf Platz zwei folgt mit 9,6 Millionen Euro ein Bußgeld gegen den Telekomkonzern 1&1 Drillisch, das der Bundesdatenschutzbeauftragte verhängt hatte.

Die Wirtschaft hat auch mehr als anderthalb Jahre nach dem Inkrafttreten Probleme mit der DSGVO. Sie stifte „weiterhin Verwirrung und Unsicherheit“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem Handelsblatt. Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Familienunternehmer-Verbands, kritisierte, die Umsetzung der DSGVO sei ein „nerviger Kraftakt“.

Mehr: Von der Unsicherheit vieler Unternehmen bei der Datenschutz-Grundverordnung profitieren viele Anwälte und Berater. Lesen Sie hier, warum nicht alle Angebote seriös sind.

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