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KommentarDer doppelte Abgang bei der Commerzbank ist eine Flucht vor Verantwortung

Wenn Aufsichtsratschef und CEO kollektiv abdanken, wird kein Weg frei gemacht, sondern Zukunft blockiert. Die Krisen werden durch ein Führungsvakuum verschärft.Dieter Fockenbrock 06.07.2020 - 18:50 Uhr

Commerzbank-Chef Martin Zielke (links) und Aufsichtsratschef Stefan Schmittmann treten zurück.

Foto: dpa

Unter Deutschlands Topmanagern breitet sich ein Virus aus, das rein gar nichts mit der aktuellen Corona-Pandemie zu tun hat, in seiner Wirkung allerdings durchaus Parallelen aufweist: Es kann katastrophale Folgen auslösen, Krisen werden durch ein Führungsvakuum verschärft. Die Rede ist von der Fahnenflucht des Topmanagements.

Wenn es kritisch wird, hakt sich das Führungspersonal unter und dankt kollektiv ab. Was aussehen soll wie eine solidarische Aktion von Vorstands- und Aufsichtsratschef, auch und im Interesse von Mitarbeitern und Eigentümern, das ist in Wahrheit Fahnenflucht.

Es ist ein rätselhaftes Einvernehmen. Eines, das auch nach außen kommuniziert wird. Vermutlich wissend, dass ein Doppelabgang nicht wirklich begründbar ist. Jüngst praktiziert von der Commerzbank, dem Muster von Thyssen-Krupp folgend. Vor zwei Jahren verabschiedeten sich Vorstandschef Heinrich Hiesinger und Chefkontrolleur Ulrich Lehner binnen weniger Tage. Alle Herren – auch die der Commerzbank – betonen beim Abdanken, damit ihrer Verantwortung nachkommen zu wollen. Welch ein Irrtum.

Das lässt sich auch nicht schönreden. In der Mitteilung der Commerzbank vom vergangenen Freitag heißt es, dass der Vorstandsvorsitzende Martin Zielke und Aufsichtsratschef Stefan Schmittmann einer Neuausrichtung der Bank nicht im Wege stehen wollten. Zielke möchte „den Weg für einen Neuanfang frei machen“. Schmittmann erwartet „tiefgreifende Veränderungen“ – und diese sollten frei sein von „aufflammenden Personaldebatten und Diskussionen“.

Auch bei Thyssen-Krupp lagen die Manager schon falsch

Bei Thyssen-Krupp las sich das erstaunlich ähnlich. Hiesinger bat um Auflösung seines Vertrags, um „grundsätzlichen Diskussionen“ über die strategische Ausrichtung nicht im Wege zu stehen. Lehner folgte nur acht Tage später mit fast gleichlautender Begründung.

Dem Aufsichtsratsvorsitzenden kommt aber gerade in Krisenlagen eine herausragende Rolle zu, aus der er sich trotz aller Widrigkeiten nicht einfach davonstehlen kann. Da mag er noch so sehr die nicht aufgegangene Strategie des CEO abgesegnet haben. Da mag es noch so sehr Streitereien unter den Eigentümern über die Zukunft des Unternehmens geben.

Wem in solch schwierigen Lagen der Blick fürs Wesentliche verloren geht, dem sei der Blick ins Gesetzbuch empfohlen. Nach Paragraf 111 des deutschen Aktiengesetzes hat der Aufsichtsrat „die Geschäftsführung zu überwachen“. Und noch präziser: „Die Aufsichtsratsmitglieder können ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen.“

Was aber erwartet ein abdankender Aufsichtsratschef, dem zuvor schon sein Vorstandsboss abhandengekommen ist? Wer soll nun die Geschicke des Unternehmens lenken? Verantwortung zu übernehmen für das Unternehmen, seine Beschäftigten, die Geschäftspartner und für die Eigentümer kann wohl kaum heißen, sich zügig abzusetzen in der Hoffnung, das Führungsvakuum möge sich schon irgendwie schließen.

Der Staat hat nicht ohne Grund das Aufsichtsmandat mit größtmöglicher Unabhängigkeit versehen. Es ist ein persönliches Mandat. Aufsichtsräte können nicht einfach abberufen werden. Nicht einmal von den Aktionären, die sie zuvor wählen und deren Interessen sie in erster Linie vertreten sollen. Aktionäre können allenfalls ihr Missfallen über die Leistungen per Abstimmung auf einer Hauptversammlung zum Ausdruck bringen. Die Konsequenzen daraus aber muss der Aufseher selbst ziehen. Etwa durch Rücktritt.

Diese Freiheit darf nun aber nicht bedeuten, sich in heiklen Problemlagen, in der Commerzbank wie Thyssen-Krupp zweifellos stecken, wegen eingestandener eigener Erfolglosigkeit aus dem Staub zu machen.

Im Gegenteil: Die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit des Aufsichtsmandats ist eine besondere Verpflichtung. Und wenn es nur die ist, so lange an Bord zu bleiben, bis die Nachfolge ordentlich geregelt ist. Der Chefkontrolleur der Commerzbank hätte erst die Personalien im Vorstand regeln müssen, bevor er seinen Rücktritt ankündigt.

Führungspersonal ist zu sehr mit sich selbst beschäftigt

Thyssen-Krupp hätte den Commerzbankern zudem eine Warnung sein sollen: Sowohl Vorstand wie Aufsichtsrat wurden in der Not provisorisch besetzt. Mit der Folge, dass schon nach wenigen Monaten eine Neubesetzung notwendig wurde.

Die, das mag eine Besonderheit im Revier gewesen sein, durch den Wechsel der Aufsichtsratschefin Martina Merz auf den Posten der Vorstandsvorsitzenden dann auch nicht die letzte Personalrochade blieb. Kurzum: Das Führungspersonal war vorerst mit sich selbst beschäftigt. Die drängenden Fragen zur Zukunft des Stahlkonzerns aber sind zwangsläufig erst einmal liegen geblieben.

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Vorstände wie Aufseher verschanzen sich gern hinter dem Druck der Finanzmärke, der vermeintlich keine Alternative lässt. Doch das stimmt nicht. Das Führungspersonal sucht nach deutschem Recht immer noch der Aufsichtsrat aus. Nicht der Investor.

Das gilt insbesondere bei der Commerzbank. Der Staat sollte seine eigenen Gesetze kennen. Und den Aufsichtsrat nicht so einfach aus der Pflicht entlassen.

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