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KommentarCorona vereint Bundestag und Regierung – in Verantwortungslosigkeit

An den Sonderrechten für den Gesundheitsminister zeigt sich: In der Coronakrise glänzen weder Regierungen noch Parlamente. Dabei sollten beide Seiten ihre Spielräume besser nutzen.Klaus Stratmann 20.10.2020 - 17:53 Uhr Artikel anhören
Foto: Burkhard Mohr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist ein forscher Politiker. Er hat in der Corona-Pandemie schnell und entschlossen entschieden, Tatkraft mit Augenmaß verbunden. Nicht immer erwiesen sich seine Entscheidungen rückwirkend als richtig. Insgesamt aber ist seine Bilanz bis jetzt anständig.

Spahn profitiert von einer Carte blanche, um die ihn viele beneiden. Sie räumt ihm weitreichende Möglichkeiten ein, Verordnungen zu erlassen. Der Minister möchte diese bis zum 31. März nächsten Jahres geltende pauschale Vollmacht, die ihm das Infektionsschutzgesetz gibt, nun womöglich auf unbegrenzte Zeit verlängern. Das Parlament rebelliert. Allerdings: Nicht alle Argumente der Abgeordneten überzeugen.

Als die Coronakrise im März ihren Lauf nahm, wurden rasche Maßnahmen der Exekutive begrüßt – auch vom Bundestag. Die Regierung handelt mit dem Segen der Abgeordneten. Das Parlament selbst hatte die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ mit klarer Mehrheit festgestellt und der Bundesregierung damit Sonderrechte eingeräumt, zunächst begrenzt bis Ende März 2021.

Der Bundestag hat selbstverständlich die Macht, die Zustimmung zu diesen Sonderrechten wieder zurückzunehmen. Das würde natürlich auch dann gelten, wenn es Spahn gelänge, seine Vollmacht zu verlängern. Der Minister steht also unter permanenter Beobachtung der Abgeordneten und weiß um deren Macht.

Das zwingt ihn und die gesamte Bundesregierung, die Entscheidungsprozesse im Kampf gegen die Corona-Pandemie transparent zu gestalten und jede einzelne Maßnahme gut zu begründen. Nur so kann sie das Vertrauen rechtfertigen, das ihr die Parlamentarier übertragen haben.

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Aber die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung entspringen keiner zwingenden Logik, denn niemand konnte sich auf die Situation vorbereiten. Gerade aus diesem Grund wäre aber mehr Offenheit der Bundesregierung wünschenswert. Die Fixierung auf bestimmte Krisenbekämpfungsmethoden mag zu Beginn der Krise richtig gewesen sein, heute sieht das aber wohl anders aus. Nicht immer scheint die Bundesregierung gewillt, sich mit Kritik auseinanderzusetzen.

Sonderrechte der Regierung widerrufen

Grundsätzlich wird man aber auch Fehlentscheidungen der Regierung akzeptieren müssen. Natürlich sind Treffen der Bundeskanzlerin mit den Chefs der Länder eine informelle Runde und keinesfalls ein Beschlussgremium – auch wenn im Anschluss an die Treffen genau dieser Eindruck suggeriert wird. Etwas mehr Demut gegenüber den Wählerinnen und Wählern und gegenüber dem Parlament erscheint deshalb angebracht.

Es ist die Pflicht des Parlaments, im äußersten Notfall zum äußersten Mittel zu greifen und die Sonderrechte der Regierung zu widerrufen. Diese Möglichkeit steht drohend im Raum. Niemand sollte den Einsatz dieser Waffe aber leichtfertig beschließen.

Andererseits wird Spahn den Gesetzentwurf, mit dem er die Geltungsdauer seiner Vollmacht verlängern will, noch einmal anfassen müssen. In dem Entwurf heißt es, die bisherigen Regeln sollten „verstetigt“ werden. Was das konkret heißen soll, ist unklar.

Die Formulierung schreit nach einer Präzisierung. Das sollten die Abgeordneten tun. Dabei sollte es der Bundestag aber auch belassen. 

Auch aus anderen Gründen wirken die Klagen der Parlamentarier nicht wirklich überzeugend. Sie schreien danach, genau die Verantwortung zu übernehmen, um die sie sich sonst gerne drücken. Ganz unabhängig von der Coronakrise ist längst der Eindruck entstanden, dass sich das Parlament nicht als Gestalter versteht, sondern bestenfalls noch als Korrektiv.

Es ist die Pflicht des Parlaments, im äußersten Notfall zum äußersten Mittel zu greifen und die Sonderrechte der Regierung zu widerrufen.

Foto: dpa

In der Praxis werden die meisten Gesetzentwürfe von der Bundesregierung eingebracht. Gängige Übung der meisten Regierungskoalitionen ist es außerdem, sich Gesetzentwürfe in Gestalt von „Formulierungshilfen“ von den Fachministerien liefern zu lassen, weil sich so das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen lässt.

Gesetzentwürfe, die im Wortsinn „aus der Mitte des Parlaments“ – also von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten – eingebracht werden, sind eher die Ausnahme als gängige Praxis.

Auch nach mehrmonatiger Coronakrise hat sich daran nichts geändert. Zwar meldet sich eine große Gruppe von Abgeordneten kontinuierlich zur aktuellen Entwicklung der Pandemie zu Wort; von Gesetzesinitiativen der Parlamentarier ist indes nicht viel zu sehen. Es entsteht der Eindruck, dass die Parlamentarier Gestaltungsspielräume einfordern, die sie im Tagesgeschäft kaum nutzen.

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In den Ministerien ist die Situation nicht besser. Längst haben die Fachbeamten das Schreiben von Gesetzentwürfen an große Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen abgetreten. Das hat nichts mit akuter Personalnot in den Ministerien zu tun. Es ist vielmehr praktisch – und verlagert auch die Verantwortung Stück für Stück aus den Ministerien heraus. Die Parallele zum Parlament ist frappierend.

So erleben wir in diesen ungewöhnlichen Zeiten, dass Regierungen Beschlüsse fassen, Parlamente sich darüber mokieren – und Gerichte die Beschlüsse schließlich verwerfen wie zuletzt bei mehreren Beherbergungsverboten. Man könnte, die Justiz ausgenommen, auch von einer Tendenz zur organisierten Verantwortungslosigkeit sprechen.

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