Insolvenzverfahren: Wirecard-Gläubiger fordern 12,5 Milliarden Euro – das müssen Anleger jetzt beachten
Um genügend Abstand zu wahren, hat das Amtsgericht für die Gläubigerversammlung von Wirecard eine große Gaststätte gemietet.
Foto: dpaFrankfurt. Es müsse mit einem kühlen Raumklima gerechnet werden, hieß es schon im Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts München zur Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren von Wirecard (Az.: 1542 IN 1308/20), der im August veröffentlicht wurde.
Denn wegen der Corona-Gefahr hatte das Gericht für das heutige Treffen der Gläubigervertreter den Löwenbräukeller angemietet und umgestellt: Die geselligen Bierbänke und -tische wichen schlichten Stühlen, penibel angeordnet im Mindestabstand, alle Fenster wurden dauerhaft geöffnet. Und dort frösteln die 74 Gläubigervertreter bei neun Grad Außentemperatur seit dem frühen Morgen.
Kühl ist auch die Stimmung, denn im größten Bilanzskandal der deutschen Geschichte ist ein horrender Schaden entstanden: Zu den bisher bekannten Verbindlichkeiten von 3,2 Milliarden Euro kam noch einmal die dreifache Menge an weiteren Forderungen hinzu.
Bisher haben 11.500 Gläubiger Ansprüche im Wert von knapp 12,5 Milliarden Euro im Insolvenzverfahren angemeldet, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Und diese Zahl könnte noch steigen, denn weitere Forderungen dürfen nachgemeldet werden, solange das Verfahren läuft – was Jahre dauern dürfte.
Auch wenn offen ist, welche Forderungen am Ende Bestand haben, ist den Gläubigern klar, dass sie nur einen Bruchteil ihres Geldes wiedersehen werden. Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat zwar mit der Zerschlagung des Wirecard-Konzerns begonnen, aber bisher erst etwa 600 Millionen Euro erlöst.
Schätzungen zufolge könnte er am Ende bis zu eine Milliarde Euro an die Gläubiger weiterreichen. Würde dieses Geld unter den 11.500 Gläubigern verteilt, entspräche das einer Insolvenzquote von acht Prozent. Das heißt, von 10.000 Euro würde der Investor 800 Euro wiedersehen.
Normalerweise kommen auf der Gläubigerversammlung nur die Kreditgeber – also Banken und Anleiheinvestoren – zusammen. Aktionäre können erst auf Geld aus der Insolvenzmasse hoffen, wenn alle anderen Gläubiger bedient wurden.
Dass die eingereichten Forderungen so hoch sind, liegt aber auch daran, dass sich die Aktionäre diesmal ebenfalls gute Chancen ausrechnen, mit den Kreditgebern gleichgestellt zu werden. Viele haben ihre Ansprüche deshalb geltend gemacht und hoffen, zusammen mit den Banken und Anleiheinvestoren sofort ein Stück des Kuchens abzubekommen.
Warum Aktionäre auf Geld aus der Insolvenzmasse hoffen dürfen
„Weil Wirecard die Kapitalmärkte über den wahren Zustand seiner Bilanzen falsch informierte, haben Aktionäre einen gleichrangigen Anspruch wie alle anderen Gläubiger“, gibt sich Andreas Tilp von der gleichnamigen Anlegerkanzlei aus Tübingen optimistisch.
Mit seinem Kollegen Marvin Kewe berief das Gericht immerhin auch schon einen Aktionärsvertreter in den Gläubigerschuss. Dort sitzen außerdem die ING Bank und die Commerzbank, Trinity Investments als größter Einzelinvestor und Anne Rösener für die Arbeitnehmer von Wirecard.
Darüber, wessen Forderungen zugelassen und in die Insolvenztabelle eingetragen werden, soll Insolvenzverwalter Jaffé eigentlich am 10. Dezember entscheiden. Aufgrund der Fülle von Anträgen, dürfte sich diese Entscheidung aber weit ins nächste Jahr verschieben, erwarten Anwälte.
Anteilseigner sollten sich nach dieser Entscheidung auch erst einmal nicht entmutigen lassen. „Es ist zu erwarten, dass Jaffé die Schadensersatzansprüche der Aktionäre erst mal alle ablehnen wird“, erklärt Daniel Bauer, Vorstand der Aktionärsvereinigung SdK. „Einzelne werden dann gerichtlich klären lassen, ob ein Anspruch besteht, wann die Aktien dafür gekauft worden sein mussten und wie sich die Forderung berechnet.“
Der Zahlungsdienstleister aus dem bayerischen Aschheim war ein Börsenwunderkind. 2018 zog er in den deutschen Leitindex Dax ein und schoss auf 193 Euro empor. Es folgte eine wilde Berg-und-Tal-Fahrt, die auch Kleinanleger anlockte.
Dabei tauchten schon ab 2015 vermehrt in der Presse und von Analysten Warnungen auf, mit dem Zahlenwerk von Wirecard stimme etwas nicht. Doch auch weil die zuständige Finanzaufsicht Bafin immer wieder abwiegelte, hielt sich die Euphorie.
Am 18. Juni 2020 aber kam das böse Erwachen. Der Konzern teilte per Ad-hoc-Meldung mit, dass in der Bilanz ein Loch über 1,9 Milliarden Euro klaffte. Am 25. Juni meldete Wirecard Insolvenz an. Der Aktienkurs rauschte in die Tiefe. Die Papiere wurden zum Pennystock.
200.000 Aktionäre verloren im Schnitt fast 30.000 Euro, schätzt die SdK. Dazu zählen auch die großen Fondsgesellschaften wie Blackrock, Vanguard, DWS oder Union Investment.
Anmeldung im Insolvenzverfahren noch möglich
Das Gericht setzte mit dem 26. Oktober einen Termin fest, bis zu der Gläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden konnten. Doch es gibt keine Not zur Eile. Nachmeldungen sind gegen eine Gebühr von 20 Euro immer noch möglich. „Es genügt ein Antrag vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens, spätestens aber Ende 2023, wenn die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche abläuft“, erklärt Anwalt Tilp.
Die geprellten Aktionäre sollten sich auf jeden Fall im Insolvenzverfahren anmelden, rät die SdK. „Das verursacht keine Kosten, und die Chancen stehen gut, zumindest fünf bis zehn Prozent des Schadens erstattet zu bekommen“, meint Bauer.
Einen Anwalt braucht es für den Antrag nicht unbedingt. Die Aktionärsvereinigung DSW beispielsweise bietet eine kostenlose Ausfüllhilfe an, in der die Begründung der Forderung im Juristendeutsch mit Verweis auf die entsprechenden Paragrafen bereits vorformuliert ist. Die Begründung kann im Fall einer Ablehnung auch noch mal nachgeschärft werden, heißt es in Juristenkreisen.
Anwälte helfen zwar auch beim Ausfüllen, rechnen dafür aber meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Laut SdK verlangen sie für den Antrag einen halben bis ganzen RVG-Satz. Dieser berechnet sich aus der Forderungshöhe. Wer beispielsweise einen Schaden von 20.000 Euro hat, müsste dann bis zu 1000 Euro für den Anwalt abdrücken, sodass bei einer Insolvenzquote von fünf Prozent gar nichts mehr übrig bleibt.
Anleger werden sich auf jeden Fall gedulden müssen. Bis der Tag kommt, an dem Jaffé die Insolvenzmasse verteilt, werden vermutlich einige Jahre vergehen. Parallel können sie daher versuchen, woanders ihren Schaden geltend zu machen. Doch Kosten und Erfolgschancen sollten genau abgewogen werden.
EY im Fokus der Klagen
An den Landgerichten Stuttgart und München mehren sich inzwischen Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY, der die manipulierten Bilanzen durchwinkte. Die Fondsgesellschaft DWS kündigte am Mittwoch auf ihrer Hauptversammlung an, ebenfalls eine Klage zu prüfen, Konkurrent Union Investment bereitet bereits eine solche vor. Die Kanzlei Tilp strebt ein Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen EY an.
In einem solchen Verfahren würde grundsätzlich entschieden, ob ein Schadensersatzanspruch besteht und wie dieser zu berechnen ist. Um vom Ausgang dieses Musterverfahrens zu profitieren, müssen Aktionäre vor Ende der Verjährungsfrist und vor Ende einer rechtskräftigen Entscheidung im Musterverfahren ebenfalls Klage eingereicht haben.
Kann den Wirtschaftsprüfern vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden, müsste die Firma zahlen. Wie finanzkräftig EY ist, ist allerdings unklar. Die SdK schätzt, dass Anleger im besten Fall bis zu 50 Prozent ihrer Forderung bekommen könnten. Im Fall einer Niederlage bleiben Anleger jedoch auf den Anwaltsgebühren sitzen.
Strategien ohne Rechtsschutzpolice
Rechtsschutzpolicen finanzieren Anlegerklagen heutzutage nur noch in seltenen Fällen. Einige Anwälte holen deswegen Prozessfinanzierer ins Boot. Diese übernehmen die Klagekosten, erhalten im Erfolgsfall allerdings eine Provision von rund 30 Prozent.
Die SdK beispielsweise hat Litfin akquiriert. Wer mindestens 5000 Euro Schaden hat, kann sich für eine Bearbeitungsgebühr von 99 Euro (Nicht SdK-Mitglieder: 199 Euro) deren Klage gegen EY anschließen.
Die DSW geht einen anderen Weg: Sie trommelt mit dem europäischen Dachverband für Anlegerverbände Better Finance momentan Wirecard-Kleinanleger aus ganz Europa zusammen. Mit genügend Schlagkraft will sie dann mit EY eine außergerichtliche Einigung erzielen. Einen ersten Gesprächskontakt habe es bereits gegeben.
Klagen gegen Bafin und Bund – viel Potenzial, viel Unsicherheit
Das größte Zahlungspotenzial, aber gleichzeitig auch die größte rechtliche Unsicherheit gibt es derzeit bei Klagen gegen die Finanzaufsicht Bafin. Die Kanzlei Tilp strebt auch hier ein Kapitalanlegermusterverfahren an. Sie werfen den Aufsehern vor, die Öffentlichkeit und die Kapitalmärkte einseitig informiert zu haben und Pflichten zur Aufklärung von Marktmanipulationen bei Wirecard verletzt zu haben.
Der Vorwurf lautet, dass die Bafin sich nur herausreden könne, weil der Gesetzgeber eine europäische Transparenzrichtlinie nicht richtig in nationales Recht umgesetzt habe. Dafür müsste das Verfahren vor den EuGH kommen.
Klagen gegen Manager wohl sinnlos
Auch gegen Wirecard-Manager, die dem Vernehmen nach Millionen beiseite geschafft haben sollen, sind schon Schadensersatzklagen eingegangen. „Die Staatsanwaltschaft hat jedoch deren Vermögen bereits arrestiert, und auch der Insolvenzverwalter hat hohe Ansprüche gegen die ehemaligen Organe. Das Geld fließ also mit hoher Wahrscheinlichkeit zu großen Teilen in die Insolvenzmasse“, erklärt Bauer.
Klagen gegen die Manager hätten zwar gute Erfolgschancen, seien am Ende aber wohl sinnlos, weil bei denen nichts mehr zu holen ist.