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Private AnlegerKoalition stärkt den Anlegerschutz am grauen Kapitalmarkt

Emittenten von Vermögensanlagen werden zu mehr Transparenz bei der Verwendung der Anlegergelder verpflichtet. Die detailreichen Vorgaben kommen nicht von ungefähr.Frank Matthias Drost 26.05.2021 - 13:03 Uhr Artikel anhören

Die Pleite des Schiffscontainer-Vermieters diente für die Politik als Weckruf.

Foto: dpa

Berlin. Nach diversen Betrugsfällen am grauen Kapitalmarkt hat die Bundesregierung reagiert: Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes verabschiedet. Im Kern will die Koalition von Union und SPD damit sicherstellen, dass Mittel von Anlegern nachprüfbar nur noch für den Zweck eingesetzt werden, für den sie eingeworben wurden.

Der Emittent von Vermögensanlagen ist künftig verpflichtet, ein spezielles Konto einzurichten, damit die Verwendung der Mittel transparent nachvollzogen werden kann. Anleger zahlen auf das Konto ein, über das der Emittent nur gemeinsam mit dem externen Kontrolleur verfügen kann.

Der Kontrolleur verfasst sodann einen Bericht über die Mittelverwendung, der auch an die Finanzaufsicht Bafin und den Bundesanzeiger geht. Das sei ein „direkter Draht zur staatlichen Aufsicht“, sagt CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser. Zudem gibt es mehr Möglichkeiten, die Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten zu prüfen.

Die detailreichen Vorgaben kommen nicht von ungefähr. Als Weckruf für die Politik wirkte dabei die Pleite des Schiffscontainer-Vermieters P&R. Die Unternehmensgruppe hatte 1,6 Millionen Container für rund 3,5 Milliarden Euro an 54.000 Kunden verkauft.

Allerdings stellte Insolvenzverwalter Michael Jaffé fest, dass mit dem von den Anlegern eingeworbenen Geld nur 618.000 Container gekauft wurden. Seit 2007 wurden frische Mittel dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten zu decken – eine Kontrolle, wozu die Gelder konkret verwendet wurden, fand nicht statt. Diesen klassischen Schneeballsystemen soll mit der neuen Regulierung der Boden entzogen werden.

P&R war im sogenannten grauen Kapitalmarkt tätig. Das ist ein Segment des Kapitalmarktes, in dem Unternehmen aktiv sind, die nicht unter staatlicher Aufsicht stehen. Bei entsprechenden Angeboten etwa von Genussrechten, Schuldverschreibungen, Nachrangdarlehen oder Direktinvestments in Edelmetalle mahnt die Finanzaufsicht Bafin Anleger stets zu besonderer Vorsicht.

Auch Blindpool-Anlagen soll es künftig nicht mehr geben

Zudem sind nach dem neuen Gesetz künftig sogenannte Blindpool-Anlagen verboten. Das sind Geldanlagen in Projekte, bei denen zum Zeitpunkt der Anlage nicht klar ist, wofür das Geld verwendet werden soll.

Allerdings wird es Ausnahmen geben. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner darauf hingewiesen, dass auch sinnvolle Investitionen in erneuerbare Energien oder Wohnungsbau von dem Verbot betroffen sein könnten. Diese könnten nicht gleich bei Prospekterstellung detailliert beschrieben werden.

Das sollte man in Kauf nehmen, meinte zwar Stefan Loipfinger, Betreiber des Portals Investmentcheck.de, der vor einer Aufweichung des Verbots warnte. Doch Anlagen in Infrastruktur werden möglich bleiben, „ohne Abstriche beim Anlegerschutz zu machen“, so die SPD-Finanzexpertin Ingrid Arndt-Brauer.

In einem Merkblatt wird die Bafin Anforderungen an sogenannte Semi-Blindpools konkretisieren. Damit soll sichergestellt werden, so CDU-Finanzpolitiker Brodesser, dass die Anleger die Chancen und Risiken der Vermögensanlage besser bewerten können.

Ob das möglicherweise der Einstieg der Bafin in die materielle Prüfung von Vermögensanlagen ist, lässt sich noch nicht abschließend bewerten. Bislang prüft die Finanzaufsicht lediglich, ob formale Kriterien eingehalten werden.

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Zudem verständigte sich die Koalition darauf, dass der Vertrieb von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Anlageberater und Vermittler beschränkt bleibt. Dahinter steckt die Hoffnung, dass diese Berater prüfen, ob die Renditeversprechen plausibel sind. Verbraucherschützer hatten sich hingegen dafür ausgesprochen, den aktiven Vertrieb dieser Vermögensanlagen gänzlich zu untersagen.

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