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  4. Renditen für Netzbetreiber: Nur noch 4,59 Prozent Eigenkapitalzins von Bundesnetzagentur gebilligt

EnergiewendeNetzbetreiber müssen sich auf sinkende Renditen einstellen

Die Bundesnetzagentur bereitet finanzielle Kürzungen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen vor. Die sind verärgert – und sehen ihre Investitionen gefährdet.Klaus Stratmann 18.06.2021 - 07:00 Uhr Artikel anhören

Wer mit Stromnetzen Geld verdient, soll künftig weniger einnehmen können. Das plant die Bundesnetzagentur.

Foto: dpa

Berlin. Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen in Deutschland müssen mit sinkenden Renditen rechnen. Künftig wird der Eigenkapitalzins, der ihnen von der Bundesnetzagentur zugebilligt wird, voraussichtlich nur noch 4,59 statt 6,9 Prozent betragen. Das geht aus einem Schreiben von Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann an die Mitglieder des Beirats der Agentur hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.

Betroffen sind 900 Stromnetzbetreiber und 730 Gasnetzbetreiber. Die Branche hält den Einschnitt für ungerechtfertigt. „Wenn wir die Energiewende schaffen und dabei Schlüsselindustrien in Deutschland halten oder sogar neue ansiedeln möchten, ist auch der Netzausbau ein wichtiger Faktor“, sagte Eon-Vorstand Thomas König dem Handelsblatt. Es gelte nun, „ unsere Netze vorausschauend auszubauen“. Langfristig hätte es volkswirtschaftlich fatale Folgen, wenn notwendige Investitionen ausblieben, sagte König.

Ein rascher und umfassender Ausbau der Stromnetze gilt als entscheidend für den Erfolg der Energiewende. Fachleute rechnen vor, dass sich der Investitionsbedarf bis 2050 auf dreistellige Milliardenbeträge summiert. Nach Überzeugung der Netzbetreiber erfolgen die Investitionen nur dann, wenn attraktive Renditen erzielbar sind.

„Was nicht passieren darf: Eine extrem ambitionierte Energie- und Klimapolitik auf dem Papier, die an mangelhaften Rahmenbedingungen für die notwendigen Investitionen in Energienetze, erneuerbare Energien oder Speicher zerschellt“, sagte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem Handelsblatt. „Die Bedingungen für den Aus- und Umbau der Energienetze müssen stimmen“, sagte sie. Eine Netzregulierung, die allein darauf ausgerichtet sei, die Kosten zu drücken, entziehe der Branche die Mittel zur Bewältigung der hohen Anforderungen.

Olaf Lies, Vorsitzender des Beirats der Netzagentur und niedersächsischer Energieminister, unterstützt die Branche. „Vor uns liegt ein Jahrzehnt enormer Investitionen in die erneuerbaren Energien und vor allem in die Netze“, sagte Lies dem Handelsblatt. „Deshalb muss die Eigenkapitalverzinsung eine entsprechende Höhe haben.“

Entscheidung über zukünftigen Zinssatz noch nicht gefallen

Netzagentur-Präsident Homann lässt diese Argumente nicht gelten. „Es gibt Wirtschaftszweige, die mit viel größeren Unsicherheiten zurechtkommen müssen als die Strom- und Gasnetze“, sagte Homann dem Handelsblatt. Zudem seien Rekordinvestitionen in die Netze zu verzeichnen. „Grüne Investments und Investitionen in Netze sind für Kapitalgeber sehr attraktiv.“ Homann verwies auf die Kosten für die Allgemeinheit: „Die Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber muss bezahlt werden, auch vom Mittelstand.“ Ausbau und Nutzung der Netze werden von den Stromverbrauchern bezahlt. Sie zahlen die Netzentgelte über die Stromrechnung.

Seinem Schreiben an die Beiratsmitglieder hat Homann eine drei Seiten umfassende Vorlage beigefügt. Darin wird der künftige Wert von 4,59 Prozent hergeleitet. Er setzt sich zusammen aus einem „Basiszinssatz“, der im Wesentlichen den Durchschnitt der Umlaufrenditen von festverzinslichen Inhaberschuldverschreibungen der vergangenen zehn Jahre widerspiegelt. Diese Rendite beträgt der Vorlage zufolge 0,74 Prozent.

Hinzu kommt als zweite Komponente ein „Wagniszuschlag“, der die Risiken des Netzgeschäfts abbildet. Er wird in der Vorlage mit drei Prozent beziffert. Aus Basiszinssatz und Wagniszuschlag ergibt sich ein Wert von 3,74 Prozent, der mit dem Steuerzuschlag von 1,226 multipliziert wird. Daraus errechnen sich die 4,59 Prozent. Der Steuerzuschlag berücksichtigt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag, die von den Unternehmen entrichtet werden müssen.

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Homann betonte, eine Entscheidung über den künftigen Zinssatz sei noch nicht gefallen. Die Netzagentur werde zunächst im Juli ein Gutachten zur Bestimmung des Zinssatzes veröffentlichen. Die Festlegung soll im Herbst erfolgen. Brancheninsider verweisen darauf, dass in der Herleitung des Wertes von 4,59 Prozent bereits auf das Gutachten verwiesen werde. Es gebe kaum „Luft nach oben“.

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