Schuldenbremse: Rücklage durch Schulden: Möglicher „Befreiungsschlag“ für die Finanzpolitik der Ampel
2022 gilt noch einmal eine Ausnahme von der Schuldenbremse – was der mögliche neue Kanzler für eine Investitionsrücklage ausnutzen könnte.
Foto: dpaBerlin. Forderungen von Ökonomen nach höheren Schulden entfalten immer dann eine besondere Wucht, wenn sie aus unverdächtiger Ecke kommen. So war es Anfang 2019, als Michael Hüther vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) die Schuldenbremse infrage stellte. Und so ist es auch jetzt beim Vorschlag von Ifo-Chef Clemens Fuest, wie die Ampel-Sondierer an frisches Geld kommen.
Am Wochenende unterbreitete Fuest in der „FAZ“ den Vorschlag, die neue Bundesregierung solle das nächste Jahr nutzen, um mehr Schulden als nötig zu machen und so eine Rücklage für die kommenden Jahre aufzubauen. 2022 gilt noch einmal eine Ausnahme von der Schuldenbremse. Fuest galt bis dato als Ökonom, der mit Ratschlägen zu höheren Schulden zurückhaltend ist.
In Berlin schlug der Vorschlag daher ein wie eine Bombe. Im Umfeld von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz sei die Idee „mit Entzücken“ aufgenommen worden, heißt es in Berlin. Von einer Art „Befreiungsschlag“ in der Finanzpolitik ist gar die Rede.
Und auch in der FDP kommt Fuests Idee nach Handelsblatt-Informationen gut an. Dabei waren die Liberalen bislang der Lordsiegelbewahrer der Schuldenbremse. Als Bundesfinanzminister Scholz während der Coronakrise einen Klimafonds im Haushalt schuldenfinanziert mit üppigen Mitteln ausstattete, erwogen die Liberalen noch, dagegen zu klagen.
Nun, da sie aber wohl selbst in der kommenden Bundesregierung sitzt, gibt es auch in der FDP plötzlich Sympathien für solche Ideen. Die Option, sich zu Beginn der Wahlperiode über die Aufnahme von Schulden möglichst viele Milliarden zu sichern, scheint wie der perfekte Ausweg aus der finanziellen Trostlosigkeit der Ampel.
500 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre
Auch bei Ökonomen finden sich Anhänger über verschiedene Denkschulen hinweg. „Im kommenden Jahr eine Rücklage zu schaffen halte ich für die deutlich sauberere Lösung, als die Schuldenbremse dauerhaft zu umgehen“, sagte Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), dem Handelsblatt.
Während eine Aufweichung der Schuldenbremse aufgrund einer fehlenden Zweidrittelmehrheit im Bundestag keine Option sein dürfte, wirkte bislang der Aufbau von Investitionsgesellschaften oder Transformationsfonds wie die naheliegendste Option, um an der Schuldenbremse vorbei Investitionen zu ermöglichen. Allerdings schienen die sondierenden Parteien weit weg von einer Einigung auf diese Lösung – insbesondere aufgrund der Abneigung der FDP.
Nicht nur politisch, auch ökonomisch sei eine Rücklage das bessere Mittel, meint Fratzscher. Diese sei deutlich flexibler einsetzbar, und das Parlament würde nicht entmachtet. Fratzscher schlägt vor, 500 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre zurückzustellen. „Damit ließen sich die notwendigen Investitionen langfristig finanzieren, und wir würden uns davor bewahren, bei der nächsten Wahl in vier Jahren die gleichen Diskussionen erneut zu führen“, erklärt Fratzscher.
Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm kann dem Vorschlag etwas abgewinnen. „Gut an dem Vorschlag ist, dass prinzipiell die klare Budgetbeschränkung des Staats erhalten bliebe, die die Politik zwingt, um die richtige Priorisierung der Ausgaben zu ringen“, sagte sie.
Sollte es mit der Rücklage klappen, müsse laut Grimm penibel darauf geachtet werden, dass die darüber finanzierten Programme tatsächlich auch zusätzliche Maßnahmen darstellen. Umsetzen ließe sich etwa gut die Abschaffung der EEG-Umlage. „Das müsste so ausgestaltet sein, dass der Betrag, der über die Rücklage getragen wird, über die Jahre abschmilzt“, sagte Grimm.
Vorstoß könnte verfassungswidrig sein
Allerdings würde so ein Vorgehen Fragen aufwerfen. Die Schuldenbremse ist bis einschließlich 2022 wegen der Coronakrise ausgesetzt. Folgt die Ampel Fuests Vorschlag, würde die Bundesregierung die Pandemie nutzen, um Mittel für etwas ganz anderes, nämlich die Bewältigung der Klimakrise, zu mobilisieren. So war die Schuldenbremse nie gedacht.
Auch Ökonomin Grimm hat Zweifel: „Zunächst scheint es mir unklar, ob die Bildung einer solchen Rücklage im Kontext der aktuellen – durch die Coronakrise bedingten – Notlage rechtlich möglich ist.“
Im Bundesfinanzministerium glauben einige Beamte, die nicht zu Scholz‘ Umfeld gehören, der Vorstoß könne verfassungsrechtlich angreifbar sein. Und auch von Fuests Idee, genau zu kontrollieren, ob die Schulden wirklich für Investitionen genutzt werden, halten die Beamten wenig. An solche Kontrollen würde sich die Politik nicht gebunden fühlen.