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DigitalisierungStreit um elektronische Patientenakte: Oberster Datenschützer beharrt auf Nachbesserungen

Das Gesundheitswesen soll mit der E-Patientenakte digitaler werden. Auch der Corona-Expertenrat forderte eine schnelle Einführung. Doch Datenschutzmängel bremsen die Umsetzung.Jürgen Klöckner, Dietmar Neuerer 25.01.2022 - 04:14 Uhr Artikel anhören

So sollen Ärzte in naher Zukunft alles auf einen Blick haben.

Foto: dpa

Berlin. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, dämpft die Hoffnung des Corona-Expertenrats auf eine zügige Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Grund ist ein juristischer Streit zwischen Kelber und den gesetzlichen Krankenkassen über die Ausgestaltung der ePA.

Kelber hatte vier große gesetzliche Kassen angewiesen, die ePA um zusätzliche Datenschutzfunktionen zu erweitern, weil die Patientenakte sonst gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. „Einige Krankenkassen, die der BfDI angewiesen hatte, genau das umzusetzen, klagen nun gegen die Anweisung“, sagte ein Sprecher der Behörde dem Handelsblatt. Kelber ist für insgesamt 63 gesetzliche Krankenkassen mit 44,5 Millionen Versicherten zuständig.

Bei dem Streit geht es darum, wie detailliert die Versicherten den Ärzten den Zugriff auf gespeicherte Diagnosen, Befunde oder Laborberichte erlauben oder sperren können. Das entsprechende Gesetz verlangt von den Krankenkassen lediglich, diesen genauen Zugriff per Smartphone möglich zu machen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hingegen ist der Auffassung, dass die DSGVO den Kassen vorschreibt, dieses sogenannte „feingranulare Zustimmungsmanagement“ für alle Versicherten möglich zu machen.

„Der BfDI fordert weiterhin, dass ein dokumentengenaues Berechtigungsmanagement für alle Versicherten ermöglicht wird und nicht nur für diejenigen mit eigenem Frontend, also zum Beispiel Tablet oder Smartphone“, erklärte der Sprecher Kelbers. Die ePA gilt als ein Zentrales Projekt der Bundesregierung zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hatte am Wochenende verlangt, die Einführung der elektronischen Patientenakte „mit höchster Priorität“ umzusetzen. Bereits 2021 ist ein Gutachten erstellt worden, in dem Empfehlungen für eine Umsetzung ausgesprochen wurden. „Eine weitere Verzögerung der 2003 beschlossenen und gesetzlich verankerten elektronischen Patientenakte ist nicht mehr mit einem modernen Gesundheitswesen und Pandemiemanagement vereinbar“, heißt es in einer Stellungnahme des Gremiums.

Ampel will für breitere Akzeptanz sorgen

Die E-Akte als freiwilliges Angebot für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten war am 1. Januar 2021 mit einer Testphase gestartet. Die neue Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen will dem Angebot deutlich mehr Schub verleihen. Für die freiwillige Nutzung der E-Akten soll laut Koalitionsvertrag künftig das Prinzip „Opt-out“ gelten – also dass man aktiv widersprechen muss, wenn man sie nicht verwenden möchte.

Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, nannte dies einen „richtigen Schritt“, damit die Akte schnell eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung finde. „Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Anbindung an die Praxissysteme für Ärzte reibungslos funktioniert und sie die Akte auch befüllen können“, sagte Baas.

Unwahrscheinlich ist, dass dies mit der vom Expertenrat gewünschten Geschwindigkeit passiert. Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sagte etwa, die ePA-Einführung sei „kein Sprint, sondern ein Dauerlauf“. Noch müssten Zugangshürden für Patienten weiter abgebaut und die Ärzteschaft von den Vorteilen überzeugt werden.

„Darum ist es gut, dass die Expertinnen und Experten auch notwendige Ad-hoc-Maßnahmen bei der datengestützten Pandemiebewältigung einfordern“, so Reimann. Aus ihrer Sicht sollten auch Kassen Informationen über die Coronaimpfung ihrer Versicherten erhalten. „Die Datenübermittlung an die Kassen wäre aufwandsarm und zeitnah umsetzbar“, sagte sie.

Viele Arztpraxen für E-Akte technisch nicht gerüstet

Die Patientenakte könnte auch im Zusammenhang mit der angestrebten Impfpflicht Vorteile bringen – allerdings nur, wenn gleichzeitig ein nationales Impfregister eingeführt wird. In Dänemark etwa ist eine elektronische Patientenakte mit dem Impfverzeichnis verknüpft. So können Forschende prüfen, ob bestimmte Beschwerden vieler Patienten unmittelbar nach einer Impfung aufgetreten sind.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist zwar für die Pflicht, aber gegen ein Register. Dem Deutschlandfunk sagte er kürzlich, der Aufbau eines Impfregisters dauere lange und sei auch datenschutzrechtlich nicht unumstritten.

Trotz der ausstehenden gerichtlichen Klärung wird die elektronische Patientenakte von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Noch gibt es aber bei der vorgesehenen flächendeckenden Vernetzung der ePA mit Arztpraxen und Krankenhäusern Verzögerungen wegen teils fehlender Ausstattung. So brauchen Praxen Updates für ein Verbindungsgerät (Konnektor) zur geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens, hieß es im Dezember aus dem Bundesgesundheitsministerium.

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Der Corona-Expertenrat hatte auch abseits der ePA deutliche Kritik an der mangelnden Digitalisierung im Gesundheitswesen geäußert. Deutschland benötigt nach Ansicht des Rats eine umfassende Reform des Gesundheitswesens mit „Ausleitung, Auswertung und Veröffentlichung von anonymisierten Gesundheitsdaten“ in Echtzeit, erklärte das Gremium.

Kelber sieht hier nicht unbedingt datenschutzrechtlichen Hürden. Noch lägen keine Entwürfe aus der Politik vor, Gesundheitsdaten in Echtzeit zu verarbeiten. „Sollte es sich bei den Daten tatsächlich um anonymisierte Daten handeln, findet die Datenschutz-Grundverordnung ohnehin keine Anwendung“, sagte der Behördensprecher.

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