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GesundheitspolitikVerbände warnen vor Aufweichung der Krankenhausreform

Die Krankenhausreform sollte den größten Umbau im Gesundheitssektor seit Jahrzehnten einleiten. Doch Ministerin Warken plant umfassende Änderungen. Kritiker befürchten faule Kompromisse.Britta Rybicki 21.08.2025 - 14:00 Uhr Artikel anhören
Nina Warken besucht ein Krankenhaus: Was wird aus der Reform? Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Berlin. Vor der ersten Anhörung im Gesundheitsministerium an diesem Donnerstag kritisieren mehrere Verbände das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform. Krankenkassen, Pflegeverbände und Gesundheitsexperten warnen, die vorgesehenen Änderungen im Entwurf könnten die ursprünglichen Ziele verwässern.

Im Herbst 2024 war das Krankenhausverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet worden. Die Reform sollte den größten Umbau der Kliniklandschaft seit Jahrzehnten einleiten: weniger Betten, mehr Spezialisierung, höhere Qualität. Der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wollte durch die Reform die Versorgung der Patienten verbessern und Kosten im Gesundheitswesen senken, er gewann die Zustimmung der Länder nur knapp.

Ihre Nachfolgerin Nina Warken (CDU) hat vor wenigen Wochen den Entwurf für ein Anpassungsgesetz (KHAG) vorgelegt. Damit reagierte sie auf Kritik vieler Länder und Klinikmanager, die sich im ursprünglichen Verfahren übergangen gefühlt hatten. Das KHAG soll Details nachjustieren – und löst nun neue Debatten aus.

Hohe Kosten bei mäßiger Qualität

Verbände kritisieren: Statt einer echten Strukturreform drohe ein Kompromiss, der Konflikte befriedet, aber die Probleme nicht löst. Zu viele Ausnahmen und Sonderregeln könnten dazu führen, dass sich die Krankenhauslandschaft weniger stark verändert als nötig, argumentieren sie.

Dabei ist die Dringlichkeit von Reformen wohl allen Akteuren aus der Politik und dem Gesundheitssektor klar. 2024 lagen alle Gesundheitsausgaben 2023 bei etwa 500 Milliarden Euro. Behandlungen in Krankenhäusern waren dabei mit die größten Kostentreiber – und trotzdem gilt die Qualität der Behandlungen in Deutschland nicht als durchgängig gut.

7,8
Krankenhausbetten
pro 1000 Einwohner gibt es in Deutschland.

So zeigte etwa der von der Krankenkasse AOK herausgegebene Krankenhaus-Report 2024, dass fast jede fünfte Klinik, die 2022 Brustkrebsoperationen angeboten hat, weniger als 25 Fälle pro Jahr behandelt. Auch bei Herzinfarkten offenbaren sich Lücken: Etwa fünf Prozent der Patientinnen und Patienten landeten in Kliniken ohne Herzkatheterlabor.

Gleichzeitig blieb Deutschland 2023 ein Land der Überkapazitäten: 7,8 Betten pro 1000 Einwohner – fast doppelt so viele wie im OECD-Durchschnitt. Doch die vielen Häuser sind nicht gleich ausgestattet oder in Behandlungen erfahren. Lauterbach wollte dieser Zersplitterung mit strikten Vorgaben und einer Zentralisierung der Krankenhauslandschaft begegnen.

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Boris Augurzky, Gesundheitsökonom am Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung und Miterarbeitender des KHVVG, sagt: „Mit den vielen Ausnahmeregelungen für die Länderchefs zweifle ich aber daran, dass das noch passieren kann.“

Streit über Leistungen und Pflege

Strittig ist, wie die geplanten 61 Leistungsgruppen umgesetzt werden. Kliniken müssen sich künftig bei den Ländern bewerben, wenn sie bestimmte Leistungen anbieten wollen. Diese sind mit Vorgaben verbunden, etwa zur Zahl der Fachärzte. Unter Lauterbach war klar: ohne ausreichend Fachpersonal keine Genehmigung.

Doch unter Warken sollen die Länder Ausnahmen zulassen dürfen, wenn sie eine Klinik für unverzichtbar halten – auch wenn nur ein Facharzt verfügbar ist.

Krankenhaus: Reformen sind nötig. Foto: Marcus Brandt/dpa

Unterschiedliche Ansichten herrschen auch bei der Pflege. Im ursprünglichen Gesetz war vorgeschrieben, dass bestimmte Leistungen nur angeboten werden dürfen, wenn genügend Pflegekräfte vorhanden sind. Diese Verknüpfung fällt mit dem neuen Entwurf nun weg. „Wenn Pflegequalität aus den Leistungsgruppen verschwindet, wird sie zur Nebensache. Das können wir nicht hinnehmen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats verschiedenen Medienberichten zufolge.

Kein echter Neustart bei Finanzierung

Kritik kommt auch von den Krankenkassen. AOK-Chefin Carola Reimann bemängelt, dass sich an der Logik der Finanzierung kaum etwas ändert.

Eigentlich sollten Krankenhäuser künftig einen Teil des Geldes unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle bekommen – also am tatsächlichen Bedarf orientiert. Doch im Entwurf bleibt es vorerst beim alten Prinzip: Wer viele Behandlungsfälle abrechnet, bekommt mehr Geld. „Das schafft Anreize für ökonomisch motivierte Entscheidungen“, warnt Reimann. Planung und Finanzierung müssten enger verzahnt werden.

Besonders in der Krebsversorgung fordert die AOK-Chefin strengere Maßstäbe. Statt der geplanten Regelungen sollten die Zertifizierungskriterien der Deutschen Krebsgesellschaft gelten. Nur Kliniken, die diese Standards erfüllen und eine Mindestzahl an Eingriffen nachweisen, sollten Krebsoperationen durchführen dürfen. So könne gesichert werden, dass Patientinnen und Patienten in erfahrenen Zentren behandelt werden.

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Aber auch Klinikdirektoren sehen Kritikpunkte. Die geplanten Hybrid-DRGs hält der Verband der Krankenhausdirektoren in der jetzigen Form für kaum praktikabel. Hinter dem sperrigen Begriff steckt ein einfaches Prinzip: Bestimmte Behandlungen sollen künftig gleich vergütet werden – egal, ob sie ambulant in einer Praxis oder stationär im Krankenhaus stattfinden. So will die Politik verhindern, dass Kliniken Eingriffe stationär abrechnen, obwohl sie ambulant möglich wären.

Man wird zwangsläufig Standorte zusammenlegen oder schließen müssen.
Boris Augurzky
Gesundheitsökonom

Die Krankenkassen erhoffen sich davon geringere Kosten und weniger Doppelstrukturen. Die Krankenhäuser dagegen warnen vor Verlusten, weil sie mit höheren Fixkosten arbeiten als Praxen. Mehr Bürokratie bei gleichzeitig schlechteren finanziellen Grundlagen sei nicht akzeptabel, warnt VKD-Präsident Dirk Köcher.

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Unabhängig davon, wie streng die Reform am Ende ausfällt: Eine Zentralisierung der Kliniklandschaft ist aus Sicht des Gesundheitsökonomen Augurzky unvermeidlich. Schon weil es wegen des demografischen Wandels künftig weniger Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte geben wird, können die Krankenhäuser nicht so weitermachen wie bisher. „Man wird zwangsläufig Standorte zusammenlegen oder schließen müssen“, sagt Augurzky.

Die Reform könne dabei als eine Art Katalysator wirken, der den Umbau in geordnete Bahnen lenkt. Werde die Entwicklung dagegen einfach laufen gelassen, warnt er, drohe ein ungeplanter Strukturbruch – mit Notlösungen und Umstellungen ohne Strategie. „Gelingt der Umbau nicht, laufen wir am Ende in eine Rationierung“, sagt Augurzky – also in eine Situation, in der es schlicht zu wenige Angebote gibt.

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