Serie – Ratgeber Steuererklärung: Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine: So finden Sie Profi-Helfer für Ihre Steuererklärung
Der Profi weiß, welche Kosten sich steuerlich absetzen lassen.
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Frankfurt. Eigentlich ist die Steuererklärung für viele Bürger kein Hexenwerk. Angestellte müssen im einfachsten Fall nur ein einziges Formular ausfüllen. Doch solche Formulare vermehren sich schnell, hier eins für Kapitalerträge, dort eins für Sonderausgaben, eins für außergewöhnliche Belastungen und dann vielleicht noch eins für Kinder.
Kein Wunder, dass viele Steuerzahler lieber gleich den Profi ranlassen und einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein engagieren – erst recht, wenn sie selbstständig sind oder ein Unternehmen führen, denn in diesen Fällen sind die Anforderungen noch viel komplexer.
Und manchmal hilft der Profi auch aus ganz praktischen Gründen. Wer nämlich den Abgabezeitpunkt für seine Steuererklärung ohne Hilfe verpasst hat, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro überschrittenen Monat. Wer dann erst seine Steuererklärung selbst einreicht, müsste für die 13 Monate Verspätung mit einem Zuschlag von mindestens 325 Euro rechnen. Da kann es günstiger kommen, einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater zu beauftragen.
Für das Corona-Jahr hat der Gesetzgeber die Fristen verlängert. Normalerweise ist der Abgabetermin Ende Juli. Diesen Zeitpunkt hat Große Koalition aber um drei Monate nach hinten verschoben – also auf den 31. Oktober 2021.
Wer hingegen die Steuererklärung mithilfe eines Beraters abgibt, hat dafür in normalen Zeiten bis Ende Februar des Folgejahres Zeit. Auch hier wurden die Frist wegen der Pandemie verlängert. Für das Abgabejahr 2020 endet die Frist mit Steuerberater am 31. Mai 2022. Grundsätzlich bleibt es also dabei: mit Steuerberater bleibt mehr Zeit.
Steuerberater sind hochspezialisiert
Bloß, wie findet man einen guten Berater? „Das ist ähnlich wie bei der Arztwahl, die Chemie muss stimmen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler (BdSt). „Hilfreich kann es sein, sich im Bekanntenkreis umzuhören.“ Neben einem sympathischen Auftreten ist aber auch die Fachkenntnis wichtig.
Um beim Arztvergleich zu bleiben: Wer Zahnschmerzen hat, sollte lieber gleich zum Zahnarzt gehen und nicht erst den Allgemeinmediziner um Rat fragen. „Auch Steuerberater sind zunehmend spezialisiert, beispielsweise auf Unternehmensnachfolge, Sanierungsfragen oder internationales Steuerrecht“, sagt Harald Elster, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV).
Grundsätzlich haben Steuerberater eines gemeinsam: Den Titel dürfen sie nur tragen, wenn sie ihr Berufsexamen bestanden haben. Zudem können sie Lehrgänge zum „Fachberater (DStV e. V.)“ absolvieren.
Laut Berufsstatistik gab es in Deutschland Anfang 2020 rund 86.000 Steuerberater. „Mehr als 2500 dokumentieren heute bereits ihre Spezialisierung mit einer Zusatzqualifikation zum Fachberater (DStV e. V.)“, sagt Elster. Einen Suchservice bietet der Verband auf seiner Internetseite.
So rechnen die Berater ab
Bevor Steuerzahler einen Berater engagieren, sollten Sie sich über die Kosten klarwerden. Ähnlich wie für Anwälte gilt auch für Steuerberater grundsätzlich eine Vergütungsverordnung (StBVV). Wie viel ein Mandat letztlich zahlen muss, richtet sich insbesondere nach seinem Einkommen und der Komplexität des Steuerfalls.
„Der Berater hat jedoch einen Ermessensspielraum. In bestimmten Fällen kann auch ein Honorar zum Beispiel nach Zeit vereinbart werden“, sagt Klocke. „Bevor man das Mandat erteilt, sollte man über die anfallenden Gebühren sprechen.“ Im Internet gibt es Gebührenrechner: Wer im Jahr 40.000 Euro verdient, muss beispielsweise je nach Aufwand mit Steuerberaterkosten von 200 bis 1400 Euro rechnen.
Größtenteils können die Steuerberatungskosten gleich wieder von der Steuer abgezogen werden. „Wer den Steuerberater zur Ermittlung seiner Einkünfte engagiert, kann die Kosten als Werbungs- oder Betriebskosten absetzen“, erklärt Elster. Entscheidend ist dabei, dass die Kosten „beruflich veranlasst“ waren.
Steuerberatungskosten, die durch die „private Lebensführung“ veranlasst sind, seien dagegen nicht abziehbar. Das heißt: Will ein Steuerzahler beispielsweise Gesundheitskosten als Ausgaben berücksichtigen lassen, können die darauf entfallenden Beraterkosten nicht geltend gemacht werden. Klingt kompliziert, aber keine Sorge: Diese Aufteilung berechnet auch der Berater.
Lohnsteuerhilfevereine beraten ebenfalls
Eine Alternative zu Steuerberatern können Lohnsteuerhilfevereine sein. Sie dürfen jedoch nur Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose beraten, sofern diese keine Gewinneinkünfte erzielen. Bei weiteren Überschusseinkünften, beispielsweise aus Vermietung, dürfen die Einnahmen hieraus insgesamt nicht mehr als 18.000 Euro (beziehungsweise 36.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern) betragen.
Dazu zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn diese in der Steuererklärung angegeben werden. In Deutschland gibt es etwa 750 Lohnsteuerhilfevereine mit über 12.000 Beratungsstellen und rund fünf Millionen Mitgliedern.
„Ein Qualitätsmerkmal ist das ZVL-Zertifikat“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Das bestätige, dass die fachliche Arbeit, die steuerliche Beratung und die Organisationsabläufe der Beratungsstelle der DIN-Norm 77700 entsprechen.
„Der Umkehrschluss ist allerdings nicht zulässig, auch Vereine ohne das Zertifikat können sehr gut sein“, erklärt Nöll. Zudem trage die Mitgliedschaft in einem Dachverband dazu bei, dass die Vereine immer gut über den neuesten Stand des Steuerrechts unterrichtet seien.
Die Finanzierung der Steuerhelfer läuft über Mitgliedsbeiträge, die nach dem Einkommen der Steuerzahler gestaffelt sind. Beim Lohnsteuerhilfeverein HILO beispielsweise sind es 15 Stufen: angefangen bei 55 Euro für Jahreseinnahmen bis 10.000 Euro über 130 Euro bei 40.000 Euro Jahreseinkommen bis hin zu 399 Euro für Spitzenverdiener mit mehr als 170.000 Euro.
Diese Beiträge sind „All-inclusive-Angebote“, beschreibt Nöll das System. Die Vereinsmitglieder können sich dafür nicht nur beim Erstellen der Steuererklärung helfen lassen, sondern auch beim Prüfen des Steuerbescheids, bei einem Einspruch und vielen weiteren Steuerfragen.
Typische Irrtümer vermeiden
Wie viele Steuerzahler beim Anfertigen ihrer Einkommensteuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, wird nicht zentral für ganz Deutschland erfasst. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist zuletzt etwa jede zweite Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt worden.
Wenn ein Fachmann die Steuererklärung erstellt, das kann aber auch eine Steuersoftware oder App sein, profitieren oftmals nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Beamten, die diese Unterlagen bearbeiten. „Als Finanzbeamter ist man sehr dankbar, wenn ein Profi bei der Steuererklärung geholfen hat“, sagt Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft – und damit so etwas wie Deutschlands oberster Finanzbeamter. „Dann sind die Zahlen in den richtigen Kästchen der Formulare eingetragen, und man muss sich nicht mit fehlerhaften oder gar unsinnigen Anträgen herumschlagen.“
Auch die digitalen Tools machen in der Regel eine Plausibilitätsprüfung – die dazu führt, dass die Steuererklärung nicht abgeschickt werden kann, wenn noch ein Widerspruch in den Zahlen enthalten ist. Einige Steuerpflichtige geben dann entnervt auf und drucken die Formulare doch aus, füllen sie per Hand aus und lassen den Finanzbeamten den Fehler finden.
Ein typischer Irrtum – oder womöglich auch absichtlicher Fehler – sei die Berechnung der Entfernungspauschale. 30 Cent je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lautet die Regel. „Wer 20 Kilometer zur Arbeit fährt, macht gern 40 Kilometer mal 30 Cent geltend, doch der Betrag gilt nur für die einfache Strecke“, so Eigenthaler – also 20 mal 30 Cent.
Weitere häufige Fehlerquelle: die Berufskleidung. Ärzte dürfen die Kosten für den weißen Kittel absetzen, Handwerker den Blaumann; wer bei der Arbeit aber einen herkömmlichen Anzug tragen muss, kann den Fiskus nicht daran beteiligen. „Da hilft es auch nichts, wenn jemand beteuert, dass er den Anzug privat nicht trägt“, sagt Eigenthaler. Es reiche schon, dass die Möglichkeit dazu bestehe.
„Letztlich ist es Geschmackssache, ob man die Steuererklärung von einem Fachmann machen lässt“, sagt Isabel Klocke vom BdSt. „Grundsätzlich können Arbeitnehmer und Kleinselbstständige ihre Steuererklärung aber durchaus allein anfertigen.“
Eine Hilfe können dabei auch Steuerprogramme sein. Der BdSt gibt zwar keine Empfehlung für eine bestimmte Software, doch „die Angebote der bekannten Hersteller sind alle in Ordnung, meist nur unterschiedlich strukturiert“, sagt die Steuerexpertin.