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  4. Steuererklärung 2020: Politik verlängert wegen Corona die Abgabefristen

AufschubKoalition verlängert Abgabefristen für die Steuererklärung 2020

Die Regierung gewährt allen Steuerzahlern mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung. Auch eine weitere Frist wird verlängert.Martin Greive, Jan Hildebrand 17.05.2021 - 06:00 Uhr Artikel anhören

Die Koalition will die Abgabefrist um drei Monate verlängern.

Foto: obs

Berlin. Gute Nachrichten für alle Steuerzahler: Die Regierungsfraktionen verlängern angesichts der Coronakrise die Abgabefristen für die Steuererklärung 2020. Dies geht aus einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Steuerpflichtige ohne Steuerberater müssen ihre Steuererklärung jetzt am 31. Oktober 2021 statt Ende Juli abgeben.

Wer auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgreift, muss die Erklärung für 2020 eigentlich bis spätestens Ende Februar 2022 beim Finanzamt einreichen. Aktuell sind viele Steuerberater aber überlastet, da sie ihre Mandanten bei Anträgen für Corona-Hilfen unterstützen.

Deshalb will die Koalition die Abgabefrist um drei Monate auf 31. Mai 2022 verlängern. Für Steuerzahler, die keinen Steuerberater in Anspruch nehmen, wird ebenfalls „die für den Besteuerungszeitraum 2020 allgemein Ende Juli 2021 endende Erklärungsfrist um drei Monate verlängert“, heißt es im Antrag.

Steuer 2021: Auch Strafzinsen auf Steuerschulden fallen später an

Aufgrund der Verlängerung der Erklärungsfrist wird auch die – regulär 15-monatige – sogenannte „zinsfreie Karenzzeit“ um drei Monate verlängert. Diese Ausnahmeregelung gilt gleichermaßen für Erstattungs- wie auch Nachzahlungszinsen.

„Die Corona-Pandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe gegenwärtig weiterhin in besonderer Weise vor zusätzliche Anforderungen“, heißt es zur Begründung der Verlängerung der Abgabefristen in dem Antrag.

Aber auch Steuerpflichtige, die keinen Steuerberater für ihre Steuererklärung heranziehen, seien „durch die Corona-Pandemie belastet“. Zudem gibt es wegen der Pandemie eine Reihe steuerrechtlicher Änderungen, etwa eine neue Homeoffice-Pauschale. Auch muss jeder Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung angeben, ob er in Kurzarbeit war.

Daher sollen die bereits in diesem Februar getroffenen Ausnahmeregelungen für 2019 auf das Jahr 2020 erstreckt werden, „nun allerdings mit drei statt sechs Monaten Verlängerung der Erklärungsfrist und der zinsfreien Karenzzeit“, heißt es in dem Antrag der beiden Regierungsfraktionen. Ausgenommen von der Regelung sind Forst- und Landwirte.

Zinsen bei verspäteter Steuererklärung in der Kritik

Insbesondere die Zinsen für eine verspätete Steuererklärung stehen immer wieder in der Kritik. Sie betragen 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Das ist deutlich höher als der marktübliche Zins.

Für den Staat waren die Strafzinsen auf Steuerschulden in den vergangenen Jahren ein gutes Geschäft, auch wenn er manchen Steuerzahlern, denen er Geld erstatten muss, ebenfalls die sechs Prozent Zinsen zahlen muss. Unterm Strich nahm der Fiskus über die Jahre gerechnet eine Milliardensumme ein.

Deshalb gab es immer wieder Forderungen, die Zinsen für den Fiskus ebenfalls zu senken. Doch das Finanzministerium lehnt dies ab und verweist darauf, dass die sechs Prozent nicht nur bei Verspätungen kassiert, sondern eben auch bei Steuererstattungen gewährt würden. Zudem sei eine Umstellung technisch kompliziert und sehr aufwendig. 

Allerdings sind inzwischen Verfassungsklagen anhängig. Das Bundesverfassungsgericht soll angeblich noch in diesem Jahr ein Urteil sprechen, heißt es.

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Steuerexperte Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg begrüßt die Maßnahme. „Die steuerberatenden Berufe stehen derzeit unter einer besonderen Arbeitslast“, sagt Hechtner. „Sinn macht auch, dass dieses Mal auch die Steuerpflichtigen profitieren, die keinen Berater in Anspruch nehmen. Sie gingen das letzte Mal ja leer aus“, so Hechtner.

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